Ist mein Mann als Stiefvater verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Hallo,
Meine Tochter ist fast 20 Jahre alt, macht eine Ausbildung und lebt diesbezüglich mittlerweile auch seit einem halben Jahr nicht mehr mit uns in einem gemeinsamen Haushalt.
Ihr leiblicher Vater hatte bis zu ihrem 18. Lebensjahr regelmäßig Unterhalt gezahlt. Mit ihrer Volljährigkeit stellte er die Zahlung prompt ein. Vor einiger Zeit ließ meine Tochter sich von einem Anwalt beraten,und der Vater bekam ein anwaltliches Schreiben mit einer nachträglichen Unterhaltsforderung. Nun fordert der Gegenanwalt einen Verdienstnachweis von meinem Mann, und fordert diesen auf sich an den Unterhaltsforderungen zu beteiligen. Mein Mann ist Alleinverdiener, ich bin nur Hausfrau & Mutter und betreue die kleineren gemeinsamen Kinder. Ist es nun wirklich so,da ich kein eigenes Einkommen habe - das mein Mann zu Unterhaltsforderungen vom leiblichen Vater mit eingebunden werden kann?
Diese Unterhaltszahlungen,bzw. der Verdienstnachweis den mein Mann offen stellen soll fällt zudem in einen Zeitraum wo meine Tochter noch in unserem Haushalt gewohnt hat. Sie besuchte zu der Zeit noch die weiterführende Schule.
Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, und verbleibe mit freundlichem Gruß,
Liane77
11 Antworten
Gerade habe ich einen Anruf meiner Tochter erhalten. Ich bin etwas nervös ...IHR Anwalt erklärte, da sie von uns monatlich Kindergeld 184 Euro, 50 Euro TG und das Busgeld über die Zeit erhielt, ist es ihr als ein regelmäßiges Einkommen anzurechnen, und ihr leiblicher Vater ist damit nicht mehr zum Unterhal verpflichtet. Hätten wir sie monatlich nicht unterstützt damit sie ihre Schule / Ausbildung beginnen kann, den Führerschein finanziert ect ... dann hätte sie kein eigenes Einkommen besessen und wir müssen uns dazu an den mittlerweile errechneten 8000 Euro Unterhaltsforderungen beteiligen.Also egal wie - der Vater ist gut raus,und wir kommen zweimal auf.OK, Man sollte sich vorher überlegen ob man Kinder in die Welt setzt und man muss die Konsequenzen immer auf jeden Fall tragen.Ein klitzekleines bißchen ungerecht finde ich das aber doch.Ich halte meinem Mann zugute das er die Nerven behält, und ihr seit ihrem 4. Lebensjahr immerhin IMMER ein sehr guter (Stief)-Vater war.Geldstreitigkeiten wird unsere Familie Gott sei Dank nicht entzweien.
ich denke auch nicht, denn der leibliche vater ist verpflichtet unterhalt zu zahlen und nicht der stiefvater. er hat ja eigentlich nichts damit zutun und von daher müsste meiner meinung nach der leibliche vater unterhalt zahlen!! :D
Ich danke Euch für die vielen Antworten.
Seitdem meine Tochter Volljährig ist, hat sie ihr Kindergeld von uns überwiesen bekommen, plus 50 Euro TG und 75 Euro Busgeld monatlich .. bis wir ein Zimmer für sie in der Nähe ihrer Ausbildungsstelle gefunden haben. Für uns als Familie haben wir abzüglich noch 625 Euro im Monat zum leben. Ich hatte gehofft, das es damit "abgegolten" sei.Selbstverständlich soll das Kind aber von uns bekommen was ihr finanziell zusteht, in den sauren Apfel werden wir nun einmal beißen müssen.
Solange er das Kind nicht als "eigenes anerkannt" hat - durch Adoption - ist er keinesfalls für den Unterhalt heranzuziehen!
Mit Volljährigkeit sind die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet, aber nicht der Stiefvater!
Außerdem hat sich der Anwalt des Vaters an den Gegenanwalt zu wenden.
Gebt das Schreiben an den Anwalt eurer Tochter, der wird das beantwoten.