unterhalt für 19jährige mit geringfügiger beschäftigung?
ich zahle für meine fast 19jährige tochter € 500,-- monatlich unterhalt. sie hat einnahmen aus einer geringfügigen beschäftigung. einen vollzeitjob will sie nicht, denn nach ihren aussagen "wäre sie blöd mehr zu arbeiten". wie lange muss ich noch unterhalt zahlen? was kann ich tun? für ehrliche antworten wäre ich sehr dankbar.
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Da bin ich wieder! also meine Entgegnungen beim Amt haben gar nichts bewirkt. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der mir sämtliche Unterlagen hat zukommen lassen. Meine Tochter hat einen 3-monatigen Kurs besucht, der von div. Stellen gefördert wurde. Diese "Ausbildung" ist abgeschlossen, allerdings gibt es dazu noch unzählige weitere Ausbildungsmodule, die sie in Anspruch nehmen "könnte". Sie arbeitet auch weiterhin in geringfügiger Beschäftigung und kann sich folgedessen den Lebensunterhalt noch nicht selbst erwirtschaften. Mal sehen, wie lange ich noch zahlen muss...... Bitte das alles nicht falsch verstehen. Es ist mein Kind und selbstverständlich bin ich daran interessiert, dass es ihr gut geht. Ich werde alles für mein Kind machen, bin auch immer für sie da. Doch diese Vorgangsweise möchte ich nicht länger unterstützen.
8 Antworten
Deiner Tochter steht Unterhalt bis zum Erreichen des ersten Ausbildungsabschlusses zu.
Nur wenn sie Schule/Studium/Ausbildung macht steht ihr Unterhalt von Dir zu.
Wenn sie Schülerin oder Studentin ist, dann wird der Nebenjob nicht als Einkommen gerechnet. Wenn sie Azubi ist, wird merkwürdigerweise auch der Nebenjob angerechnet.
Macht sie nichts anderes neben diesem 450 € Job, steht ihr kein Unterhalt zu.
Wenn allerdings ein Titel gegen Dich besteht, mußt Du diesen erst abändern lassen, bevor Du die Zahlung einstellen kannst.
du musst nur dann unterhalt für deine tochter zahlen, wenn sie in ausbildung ist oder in der schule. wenn beides nicht mehr zutrifft, dann kannst du den unterhalt sofort einstellen und das solltest du dann auch.
wie lange muss ich noch unterhalt zahlen?
Sofern sie sich nicht in der Erstausbildung ( Schule, Lehre, Studium, ...) befindet gar nicht. Außerdem sind bei Volljährigen wenn, immer grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Sofern es einen laufenden Titel gibt müssen Sie die Aufhebung des Titels verlangen.
solange, bis sie sich selber unterhalen kann.
hat sie eine Ausbildung? wenn nein, dann mache ihr den Vorschlag mit einer lehre oder schule. du zahlst solange bis sie die fertig hat ansonsten stellst du deine zahlungen ein.
schon klar. sie sollte aber vorher eine möglichkeit haben, zu überlegen, was sie wirklich will. geld streichen geht schnell, aber dann als Eltern mit den konsequenzen klar zu kommen ist eine andere Sache. ist eine frage des Umgangs und sicher nicht ohne mehr hintergrundwissen zu beantworten.
glasstoepsel: sie hat die höhere schule abgebrochen, weil schule gehen "öde" ist... die unterhaltszahlungen einstellen geht nicht - lt. gericht. ich muss zahlen bis die tochter selbsterhaltungsfähig ist...
Klar geht das. Dann musst du zwar irgendwann nachzahlen - aber erstmal muss SIE sich dann rühren.
genau redondo, also dann weisst du ja, worum es geht ;-) blöde situation, ich weiss.
ja das ist eine blöde situation. ich bin verpflichtet faulheit zu unterstützen. kann, darf es das sein?
ich kenn das. ich habe mir unterstützung seitens einer familientherapeutin gesucht. war top! hier ein interessanter link:
https://www.steffenkirchner.de/blog/kein-kind-ist-unmotiviert/
vielelicht hilft aber auch ein bissel surfen... was machen andere, was rät ein Coach, ein psychologe oder sozialtherapeut....
Nein, das mußt Du nicht, wenn das Fräulein sich nicht um ihre Ausbildung kümmert. Diese muss zügig absolviert werden.
Lass den Titel abändern, das ist in dieser Situation kein Thema.
Allenfalls 4 Monate lang steht ihr Unterhalt zu, wenn sie auf eine Ausbildung oder einen Studienplatz wartet.
Wohnt sie noch bei ihrer Mutter?
ja sie wohnt noch bei mutter.
Zunächstmal ist die Tochter "selbsterhaltungsfähig", denn keine Lust Vollzeit zu arbeiten zählt grundsätzlich nicht. Eine ärztlich bestätigte Krankschreibung wäre etwas anderes.
die unterhaltszahlungen einstellen geht nicht - lt. gericht.
Dazu müßte man die Begründung sehen. Gegebenfalls müssen sie Rechtsmittel einlegen, wenn der Richter in der ersten Instanz einen Schuss weg hat. Wenn die Tochter einen Titel hat, der noch läuft, bleibt ihnen ja auch nicht übrig als diesen Titel anzugreifen.
Einen Open End Unterhaltsanspruch gibt es für gesunde Kinder aber nicht. Es können allenfalls Übergangsphasen und Orientierungsphasen zugestanden werden.
Hat deine Tochter eine Ausbildung oder nicht? Wie und wo wohnt sie?
Du bist ihr bis nach der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig. Ggf. Für eine zweite wenn diese auf die erste Aufbaut. Höchstens aber bis sie 25 ist.
Lebt sie bei dir kann der Unterhalt in Naturalien erfolgen. Lebt sie nicht bei dir dann in Bar Unterhalt.
Wohnt sie nicht bei dir, stehen ihr insgesamt ca 720€(das ist der Satz, den das Bafögamt zugrunde legt) zu. Davon gehen ihre eigenen Einkünfte ab und das Kindergeld,wenn sie es selber bekommt und du es nicht erhältst. Den Rest musst du als Unterhalt draufzahlen.
Müsst ihr, also Vater und Mutter,als Unterhalt zahlen.
nicht bis nach der ersten Ausbildung, sondern nur in Ausbildungszeiten...sonst wäre man ja unterhaltspflichtig bis 25 wenn die keine Ausbildung antritt, also die besten Jahre vor der Glotze verbringt
das kann er in der zwischenzeit schon tun. ist sie nicht in schule oder ausbildung, besteht kein grund für unterhalt.