Schulgeld und Unterhalt?
Hallo, meine Tochter ist 17 und möchte das Fachabitur in einer Privatschule in Dresden machen was natürliche Schulgeld kostet. Kann sie den Unterhalt den sie vom Vater erhält für das Schulgeld nehmen oder müssten wir das extra zahlen
10 Antworten
Moin
Der Unterhalt ist für Miete, Nahrung, Schulmaterial, Kleidung, Fahrkarte, hygiene Artikel etc
Solange sie minderjährig ist, verwaltet die Mutter das, Geld.
Sollte der Unterhalt so üppig sein, dass davon genug übrig bleibt, kann man davon natürlich Schulgeld bezahlen.
Da aber scheinbar auch Bafög gezahlt wird, wird es nicht viel Unterhalt sein.
Wenn das Kind 18 ist, muss sie Unterhalt von Vater und Mutter selbst eintreiben. Dies ist dann aber kein fettes Taschengeld, während sie bei Mutter auf deren Kosten lebt sondern davon werden nach wie vor der Anteil an Miete, Strom, Wasser, Heizung, Lebensmittel, Versicherungen, GEZ,.. gezahlt
Je nach dem, wie hoch die Schulgebühren sind, werden die nur finanzierbar sein, wenn die Eltern auch für die Schule sind und das Schulgeld als Mehrbedarf akzeptieren
Wofür der väterliche Unterhalt "eingesetzt" wird - entscheidet hier wohl letztendlich die Kindsmutter.
Anspruch auf Erhöhung des Unterhalts gegenüber dem Vater besteht wegen so entstehender Schulgebühren jedoch garantiert nicht.
Sie würde bafög und das Kindergeld noch bekommen
Kindergeld - bekommt die Mutter
Bafög - steht wo ? Bafög ist abhängig vom elterlichen Einkommen und wird sicherlich nicht gewährt damit Schulgeld gezahlt werden kann.
Ich will ja auch nicht mehr Unterhalt.
Natürlich kann sie den Unterhalt dafür nehmen, denn wofür der Unterhalt eingesetzt wird geht den Vater ja nichts an.
Die Frage ist aber, ob das dann finanziell reicht.
Wenn die Frage dahin geht, ob der Vater wegen der Privatschule mehr Unterhalt zahlen muss als bisher, so kann ich dazu sagen: Ja, wenn der Vater mit dem Privatschulbesuch einverstanden ist. Allerdings muss auch in diesem Fall der Vater nicht die gesamten Mehrkosten allein zahlen. Denn bei den Kosten der Privatschule handelt es sich um so genannten Mehrbedarf, also um einen Bedarf, der über den Satz nach der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht. Für einen solchen Mehrbedarf haften beide Eltern anteilmäßig im Verhältnis Ihrer Einkommen. Also wirst auch Du einen Teil der Privatschulkosten übernehmen müssen.
Wenn der Vater mit dem Besuch der Privatschule aber nicht einverstanden ist, wird es schwierig, von ihm überhaupt eine Beteiligung an den Mehrkosten zu fordern. Das würde nur gehen, wenn der Privatschulbesuch absolut notwendig ist und der Vater auch in guten finanziellen Verhältnissen lebt, so dass ihm eine Kostenbeteiligung zumutbar ist.
Dadurch das sie bafög beantragt, weil sie umziehen muss und auch das Kindergeld zur Verfügung hätte, würde es reichen.
Wenn Du bzw. Ihr das so entscheidet, ist das m. M. möglich.
Ich lese gerade, dass die Tochter aufgrund der Privatschule umziehen muss. Dann muss beachtet werden, dass sie kein privilegiertes Kind mehr ist und somit der Vater unter den schlechtesten Umständen gar nichts mehr zahlen muss. Auch sind dann BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet.
Also sollte erstmal geklärt werden ob das Geld überhaupt ausreicht eine Privatschule zu zahlen. Der Vater, so denn er der Privatschule nicht zustimmt, muss dafür keinen Cent bezahlen.
Wohnt sie alleine, dann hat sie (theoretisch) Anspruch auf 735,- Euro inkl. Kindergeld. Eine Privatschule dürfte davon nicht zu finanzieren sein. Selbst wenn sie BAföG erhält in voller Höhe bleiben die Kosten für die Privatschule... Ihr solltet euch also mit dem Kindsvater hinsetzen und errechnen ob eine Finanzierung möglich ist und vom Vater überhaupt erwünscht ist.