Umgangsrecht Arbeitszeiten?

9 Antworten

Aber natürlich kann der AG darauf pochen, er hat doch einen Arbeitsvertrag und wenn der Arbeitnehmer den nicht erfüllt, dann ist das Arbeitsverweigerung und kann zur Kündigung führen.

Der AG kann natürlich dem AN entgegen kommen, er muss dies aber nicht.

Was ist denn so schlimm daran, wenn er das Kind etwas später holt? Da wird sich doch eine Einigung finden lassen.

Im Beruf ist es halt immer noch so, man hat Verständnis, wenn mal was mit dem Auto ist, aber dass man wegen kranker Kinder zu Hause bleiben muss oder früher weg, das wird gar nicht gerne gesehen oder gar verweigert, wenn es möglich ist. Man braucht da einen kulanten Arbeitgeber und auf Karriere machen darf man da auch nicht aus sein, das kann man vergessen.

Das ist bei alleinerziehenden Frauen schon schwierig (bin ich seit 24 Jahren), aber wenn dann noch ein Mann Erziehungsurlaub nehmen will oder wegen der Kinder früher gehen, dann hört es ganz auf, dann ist man ganz schnell unten durch, weil man seinen Job nicht wichtig genug nimmt.

Die Arbeitszeiten gibt grundsätzlich der Arbeitsgeber vor. Der Kindsvater kann darum bitten alle 2 Wochen früher gehen zu dürfen, aber der Arbeitgeber muß dies nicht bewilligen.

Auch eine gerichtliche Regelung des Umgangrechts würde daran nichts ändern.

der vater muss seine arbeitszeiten einhalten. wenn er bis 17 uhr arbeiten muss, dann kann er das kind nicht 16 uhr aus der schule holen. das ist dann deine aufgabe dass kind pünktlich abzuholen und zur zeit fertig gepackt etc zu haben, so dass er das kind dann bei dir abholt. sollte es zu einem gerichtlichen beschluss kommen würde der zugunsten des vaters immer genauso ausfallen. er kann seinem arbeitgeber nicht abverlangen früher zu gehen, weil er das kind holen muss. das würde ihn seinen job kosten.

somit ist es deine pflicht und aufgabe. wieviel oder wie oft oder wie regelmäßig er unterhalt zahlt, ist dabei völlig uninteressant, da es mit umgang überhaupt nichts zu tun hat.

Shatta 
Beitragsersteller
 22.04.2016, 18:38

Das heißt also, dass selbst meine 4 kindfreien Tage im Monat zusätzlich beschnitten werden? Sehr vaterfreundlich ;-)

Dann nehme ich auch eine 40 Stunden Stelle an und löse das Kind am Besten in Luft auf.

haufenzeugs  22.04.2016, 18:40
@Shatta

es geht doch beim umgang nicht darum, ob du kinderfreie tage hast, sondern das das kind umgang mit seinem vater hat. was du in der zwischenzeit machst, ist völlig uninteressant dabei. wenn du keine lust mehr hast, dann sage dem vater er möge das kind zu sich nehmen.

Der Arbeitgeber wird ihm vielleicht früher freigeben, wenn das arbeitszeitlich zu regeln ist. Es ist aber unwahrscheinlich. Der Arbeitgeber wird sagen: da könnte ja jeder kommen.

Der Vater muss seiner Arbeitszeit nachgehen und ja, der Arbeitgeber kann darauf pochen.

Dass das für euch ungünstig ist, kann ich verstehen, aber daran könnt ihr und auch der Vater nichts ändern. Da hilft auch keine gerichtliche Einigung oder sonst was. Der Arbeitgeber ist im Recht.