Was bedeutet Kündigung ein Monat zum Monatsende
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5 Antworten
Du kannst den Vertrag zum Monatsende kündigen, also je nach Monat zum 28./29, 30. oder 31. Außerdem muss die Kündigung einen Monat vor dem Termin erfolgen. Wenn du also beispielsweise zum 31.10. kündigen willst, muss die Kündigung bis zum 30.9. eingehen.
Dies ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis schon 2 Jahre, aber noch keine 5 Jahre bestanden hat. Die Frist ist danach 1 Monat und beginnt ab dem Zugang beim Arbeitnehmer. Dann muss noch beachtet werden, dass die Frist aber nicht tatgenau endet, sondern immer zum Ende des Monats. Also Kündigung am 1.1.2014 erhalten, dann wäre die Frist am 1.2.2014 vorbei und dann noch zum Ende des Monats, dies ist dann der 31.02.2014. Nähere Informationen mit Beispielen findest Du hier:http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2014/09/28/was-bedeutet-kundigung-mit-einer-frist-von-einem-monat-zum-monatsende/
KündigungsFRIST 1 Monat, zum Monatsende bedeutet, du musst einen Monat vorher kündigen, und die Kündigung erfolgt zum Ende des Monats. Also mitte Mai kündigen, ende Juni gekündigt sein.
Also, wenn Du zum 30.11. kündigen willst, dann muss die Kündigung bis zum 30.10. beim entsprechenden Partner sein.
Dass wenn du jetzt kündigst,dass die Kündigung dann ab 31.10.2010 gültig ist.