Meine Exfrau will mir verbieten, mein Kind zu sehen?

12 Antworten

Schlicht und ergreifend - ein Umgangsrecht steht Dir via Gesetz zu. Das darf sie nicht unterbinden. Wende Dich ratsuchend an das zuständige Jugendamt - ansonsten muss es ( kostenträchtig ) über den Scheidungsanwalt laufen.

sagt ich kann zu Gericht gehen sie habe Argumente .

sei Dir sicher - i.d.R. hat dann der Familienrichter "bessere" Argumente - soweit keine Hinderungsgründe in Deiner Person zu sehen wären, welche einen Umgang negativ beeinflussen würden .

Für die Kindesmutter ( welche bei Umgangsverweigerung i.d.R. entgegen dem Kindeswohl handelt ) kann das im Extremfall bis zum Verlust des Sorgerechtes führen.

Und - bei einer Scheidung bleibt üblicherweise auch ein gemeinsames Sorgerecht bestehen.

ektomorph 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 13:00

ich glaube sie wird ihre andere 3 Kinder ( von vorheriger Ehe) als falsche Zeugen holen . Ich kenne sie bereit gut . Sie sind alle unter 18 . Klappt es ?

ist es besser für meinen Umgang wenn ich geschieden wäre ??

wilees  14.07.2021, 13:08
@ektomorph

Wende Dich bitte an das JA und schildere Deine Befürchtungen hinsichtlich der manipulierbaren minderjährigen Halbgeschwister Eures gemeinsamen Kindes.

Dahika  14.07.2021, 13:50
@ektomorph

Glaub mir, Familienrichter befragen auch die angeblichen Zeugen. Und sie kennen ihre Pappenheimer. Mach dir da mal keine Sorgen. Notfalls beauftragt der Richter einen erfahrenen Gutachter.

Wenn ihr Beide das Sorgerecht habt, dann müsst ihr euch einigen. Könnt ihr das nicht, einigt sich ein Richter für euch. Aber das ist langwierig und mühsam. Daher solltet ihr anfangen euch wieder wie Erwachsene zu verhalten.

Dahika  14.07.2021, 13:52

tja. Ein guter Rat, aber Ich arbeite mit hochstrittigen Paaren, bzw. bekomme sie oft genug durch das Gericht überwiesen. Leider verhalten sich diese Paare eben nicht wie Erwachsene, sondern selbst wie ungezogene Kinder.

Du hast ein Umgangsrecht welches notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das Gericht entscheidet dann wann und wie oft die Mutter dir ermöglichen musst das Kind zu sehen. Um eventuell im vorgerichtlichem Stadium zu vermitteln kann das Jugendamt oder eine eventuell zur Erziehungsbeistandschaft bestellte Beamtenperson dir helfen.

Wenn das Kind 16 Jahre alt ist darf es entscheiden bei welchem Elternteil es leben will.

Woher ich das weiß:Recherche

Solange du nicht gewalttätig, süchtig oder verantwortungslos bist, kann sie dir gar nicht verbieten, euer gemeinsames Kind zu sehen.

Nein, das kann sie nicht. Du hast Umgangsrecht und wirst auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Sie sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass ihr Kind nicht ihr Eigentum ist. Deins natürlich auch nicht.

wenn die Argumente der Mutter nicht bedeuten, dass du das Kind misshandeltst oder sexuell missbrauchst oder dich täglich in Anwesenheit des Kindes bis zur Bewusstlosigkeit mit Drogen oder Alkohol zudröhnst, kann sie nichts machen. Sie kann dir nicht mal Vorschriften machen, was du in deiner Umgangszeit mit dem Kind alles unternimmst - es sei denn, es geht gegen das Kindeswohl. Du kannst also mit dem Kind auf die Kirmes gehen, du kannst mit dem Kind Ausflüge an die Nordsee machen oder nach Paris fliegen oder es deiner neuen Freundin vorstellen. Alles geht sie nichts an.

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Leider aber ist es bei hochstrittigen Paaren, wo am Kind herumgezerrt und es als Waffe benutzt wird, meist nötig, Anwälte einzuschalten. Und das Familiengericht.

Geh übrigens mal hierhin. Dort kann man dich intensiver beraten.

www.bke-elternberatung.de

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Vermutlich gibt es dort sogar eigene Vätergruppen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung