Hat ein Kind einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage. Und zwar hat ein Kind (6 Jahre) einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein eigenes Zimmer? Beziehungsweise ist es Kindeswohlgefährdend wenn das Kind mit 6 noch mit im Zimmer eines Elternteils (Getrennt Lebend) schläft in seinem eigenen Bett? (Zimmer ist ansonsten soweit kindgerecht eingerichtet.) Könnte das Jugendamt deswegen Probleme machen? Auf welche Rechtsgrundlage könnten die sich wenn stützen?
Ich bitte um Rückmeldung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Mirco
8 Antworten
Nein, da gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Da wird das Jugendamt sicherlich schon erwähnen, dass eine größere Wohnung besser wäre, nur gibt es eben keine klaren gesetzlichen Regelungen. Ich war selber einige Jahre beim Jugendamt tätig und in solchen Fällen haben wir eben auch immer Hilfen bei der Suche nach größeren Wohnungen angeboten, z.B. durch unsere Kontakte zu städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder dem Amt für Wohnungsangelegenheiten.
Haben die bereits erwähnt und mein Sohn ist auch das letzte halbe Jahr schon mehr bei mir als wie bei der Mutter. Daher soll er nun auch ganz zu mir wechseln. Bisher war eine größere Wohnung eben nicht möglich aus finanziellen Gründen und ich musste mit der Mutter meines Sohnes erst klären das ich keinen Unterhalt mehr zahle und Kindergeld alles bekomme dann liegt eine größere Wohnung auch drin. Die Diskussion mit der Mama zieht sich nun aber auch schon ein halbes Jahr. Nur jetzt sieht es so aus das sie wohl tatsächlich auf Unterhalt verzichtet und damit einverstanden ist das der Junge zu mir kommt; bedeutet ich kann nun nochmal meine Finanzen durchrechnen und wegen einer größeren Wohnung schauen. Habe halt nur etwas Sorgen das mir das Jugendamt wieder mit irgendwas quer schießt wenn das mit Wohnung nicht von jetzt auf gleich klappt das sie das Kind in eine Pflegefamilie geben weil kein eigenes Zimmer. Denn zur Mama könnte er auch nicht. Aber Pflegefamilie weil kein eigenes Zimmer denke das stünde wohl in keinem Verhältnis.
Das sind dann immer die altbekannten Vorurteile über das Jugendamt, die hier ja auch schon wieder zu lesen sind. Das Jugendamt will in erster Linie helfen und nicht die Kinder wegnehmen. Was meinst du wohl wieviele Großfamilien es gibt mit viel zu kleinem Wohnraum, da müsste man aber ganz viele Kinder unterbringen. Und das Jugendamt handelt auch immer nach der Maßgabe, dass Kinder in erster Linie bei den Eltern wohnen sollen, da dies nun einmal für die psychosoziale Entwicklung der Kinder am besten ist. Dem entgegen steht nur eine Erziehungsunfähigkeit der Eltern, aber gewiss nicht mangelnde materielle Verhältnisse.
Das mag zwar alles soweit Stimmen. Und dennoch habe ich persönlich bisher eher nicht so gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und bin ehrlich gesagt froh solange die mich in Frieden lassen. Wo es nach Geburt meines Sohnes um die Regelung des Umgangs ging hatte ich schon das Gefühl es würden eher die Interessen der Mutter vertreten als wie die Meinen. Und nun aktuell habe ich auch wieder das Gefühl die wollten mir mehr schaden als Helfen. Finde es gibt so viele Familien wo alles drunter und drüber läuft wo wirklich eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt da sollte das Jugendamt hinschauen. Bei mir dagegen es läuft nicht alles optimal ohne details zu nennen und dennoch hat der Junge alles bei mir aber das wird scheinbar nicht gesehen. Und generell finde ich aber auch dass das Jugendamt viel zu viel Macht hat. Theoretisch kann doch das Jugendamt machen was es will wenn ein Mitarbeiter vom Jugendamt einer Familie was böses will weil die familie vllt persönlich bekannt ist wie soll man sich dann wehren. Es gibt einfach keinerlei kontrollinstanz.. ich habe teils videos gesehen im netz da hat das JA die Kinder mit Polizei von der Familie weggeholt und die Kinder waren bitterlich am weinen.. Und das alles unter dem Vorwand des Kindeswohls.
Das Jugendamt hat sehr wohl Kontrollinstanzen- grundlegende Entscheidungen trifft ja sowieso nur das Familiengericht und es gibt auch noch die Landesjugenämter, welche die Aufsichtsfunktion ausüben. Dennoch will ich nicht alles rechtfertigen. Tendenziell sind die Jugendämter personell unterbesetzt und bei manchen Jugendämter gab es auch schon gravierende Fehler. Aber bitte immer Bedenken- Im Netz oder in der Presse landen immer die wenigen Fälle, wo alles schief gelaufen ist. Von den zig tausenden Fällen, wo Familien wirklich geholfen wird, wird hingegen nix berichtet. Ich kann natürlich auch nicht beurteilen, ob die Mitarbeiter bei deinem Jugendamt da ggf. zu übereifrig sind, ich habe da jedenfalls immer ein anderes Verständnis als Jugendamtsmitarbeiter gehabt.
Hm. Na Ja. Die Mitarbeiterin die bei mir zuständig ist die ist schon noch sehr jung und noch nicht so lange dabei da meinte mein Anwalt schon würde er öfter erleben das gerade die Jüngeren eher etwas übereifrig seien grade auch nach so Missbrauchsfällen die dann hier und dort Mal passieren. Aber gut bei mir steht auch eher die Kindesmutter mehr im Visier als ich aktuell. Dennoch bin ich beim Thema JA eher sehr vorsichtig. Würde mich bei Problemen eher an eine anonyme Beratungsstelle als wie an das JA wenden. Aber ich will mal abwarten wie es sich weiter entwickelt.
Ich habe erlebt, dass es Probleme mit dem Familiengericht gab, weil der Vater (der das Umgangsrecht haben wollte) keine eigenes Zimmer für das Kind nachweisen konnte. Wohlgemerkt: es gab zwei Kinderzimmer, in denen drei Kinder wohnten, also in einem 2 Kinder, in einem ein Kind, und in letzterem sollte ein zusätzliches Bett nebst eigenem Schrank eingerichtet werden.
Die Bewertungen sind also offenbar recht abhängig von den jeweiligen damit befaßten Personen.
Nein, hat es nicht.
Wenn Du der Umgangsvater bist, könnte es Probleme geben, wenn die neue Freundin mit im Bett schläft.
Wieso?!?
Wenn das Kind dies nicht will, dann geht das nicht. Eine solche Intimität dazu nicht aufgezwungen werden.
Uninteressant ist es, wenn das andere Elternteil damit ein Problem hat, das Kind aber nicht.
Das klingt schon ganz anders, als in deiner Antwort.
Und viel besser^^
Denn oben klingt es so, als sei es verboten
Nein, verboten ist das nicht. Wäre auch sehr seltsam.
Das Jugendamt macht da häufig Probleme. Immer mit dem Argument der Kindswohlgefährdung. Sie kommen vor dem Familiengericht nicht immer durch damit. Man muss zeigen, dass es eine räumliche Trennung gibt, egal wie, dann sind die Chancen erheblich verbessert.
Eine zu kleine Wohnung ist gewiss keine Kindeswohlgefährdung. Im Einzelfall bzw. je nach Sachverhalt und je nach Alter des Kindes kann eine kleine Wohnung zwar schon ein Problem aus Sicht des Jugendamtes darstellen aber dann versucht das Jugendamt eher bei der Suche nacher keiner größeren Wohnung zu helfen, statt irgendeine Gefährdung herbeizureden. Und wie gesagt gibt es da keine klaren Rechtsvorschriften.
Das JA macht da keine Probleme, nein
Soviele Kinder teilen sich Zimmer, oder müssen beim Umgangswochende auf der Couch schlafen
Väter können sich nach Trennungen oft nicht mehr leisten, als ne eins bis zwei Zimmer Bude, das ist den Ämtern bewusst.
Nur wenn du das Kind ganz bei dir haben möchtest, solltest du ein eigenes Zimmer bieten können
Gut wenn es so ist bin ich erst Mal Beruhigt. Die Situation soll sich geplant dieses Jahr auch ändern das ich eine größere Wohnung nehme und er dann sein eigenes Zimmer bekommt. Er wohnt bisher bei der Mutter und soll dann aber auch komplett zu mir wechseln. Ging mir jetzt nur darum das ich mich vom Jugendamt ungern unter Druck setzen lassen möchte was eine größere Wohnung angeht. Aber wenn die da erst mal keine rechtliche Handhabe haben bin ich erst mal beruhigt.