Kann Exfreund und Vater meines Kindes einen Umzug von mehr als 30km verbieten obwohl ich mit neuem Freund ein Kind erwarte?
Mein Exfreund und ich haben eine gemeinsame Tochter. Er hat regelmäßig Kontakt zu ihr. Habe seit längerem einen neuen Freund und möchte zu ihm ziehen. Er wohnt einige km mehr als 30 von ihm entfernt. Dann hat er, Gericht und Jugendamt gesagt das ich nicht mehr als 30 km vom Kindsvater meines exfreundes wegziehen darf. Soweit verständlich und akzeptiert.
Jetzt bin ich aber von meinem Freund schwanger. Darf ich dann zu ihm ziehen? Ich meine ich darf doch trotz erstes Kind mit dem Exfeund eine Familie mit meinem neuen Freund Gründen und meinem zweiten Kind die Möglichkeit bieten den Papa zu sehen? Mein jetziger Freund hat seit Jahren einen festen Job. Er kann nicht einfach die Wohnung und Job Kündigen und wegziehen. Das könnte man dann auch von meinem Exfreund erwarten.
Also darf ich mit meinem Freund zusammenziehen und mehr als 30km vom Exfreund wegwohnen wenn ich vom Freund schwanger bin und eine Familie Gründen will?
10 Antworten
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Es gibt zwei mögliche Antworten.
1) Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, kannst Du umziehen wohin Du willst, auch auf den Mond oder den Mars, das kann Dir keiner verbieten es hat auch niemand ein Mitspracherecht.
2. Etwas anders sieht es aus, wenn Du und Dein Ex Freund das gemeinsame Sorgerecht habt, In diesem Fall bist Du nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes sind, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Von erheblicher Bedeutung ist z.B. der Zusammenzug mit deinem neuen Lebensgefährten, Kita/Schulwechsel und ähnliches.
Sollte - bei gemeinsamen Sorgerecht - der Ex dem Umzug nicht zustimmen, musst Du die Zustimmung des Familiengerichts einholen. Das prüft dann ob Dein Anliegen zum Umzug berechtigt ist und kann die Entscheidung des anderen Sorgeberechtigten ersetzen.
Als Famlienmediator werde ich ständig mit solchen Problemen konfrontiert. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, redet miteinander ggf. mit einem neutralen Dritten bzw. mithilfe eines Mediators, dann findet sich eine einvernehmliche Lösung mit der alle Leben können.
Wenn Du nicht weiterkommst, schreib mir eine PN, ich bin sicher es das es für Dein Problem eine Lösung gibt.
doch ganz einfach. der vater hat bereits ein urteil erwirkt. darin werden ihr umzüge mit kind ü30 km verwehrt und verboten.
Kommt auf das Sorgerecht an.
Frag einen Anwalt ich weiß ist teuer aber besser als verklagt zu werden
Natürlich darfst du umziehen! :)
Und das schlimme ist, wie da Kinder drunter Leiden, wenn der Mutter nichts anderes übrig bleibt als das Kind beim Vater zu lassen. Kam letztens ein Bericht im TV, wo das Kind inzwischen eine Frau mit 35 Jahren ist. Sie leidet heute noch drunter, dass sie denkt, ihre Mutter liebte sie nicht. Irre was solche "verantwortungsvollen" Ego-Väter ihren Kindern antuen, um der Ex eine auszuwischen! Doch die Mütter haben auch ein Recht auf ein eigenes Leben und nicht nur Mutter zu sein. Das ist mir zu einfach
Leider nicht, aber meine Mutter hatte ebenfalls dieses Problem und wir sind von Helmstedt nach Königsbrunnen (Bayern) gezogen! Niemand hatte da etwas gegen. Nun Leben wir in der Nähe von Hannover. Und ich kann trotzdem regelmäßig Kontakt zu meinem Erzeuger haben, auch wenn ich das nicht unbedingt möchte.
Also dadurch das ich ein anderes Kind erwarte darf ich so weit umziehen? Sind etwas über 200 km. Haben Sie vielleicht einen Link dazu?
du hast einen beschluss indem steht, dass du nicht mit dem kind umziehen darfst. verstößt du gegen diesen beschluß wird dir das kind seitens des kv weggenommen. du kannst das kind nicht mal ummelden oder irgendwo anders anmelden. dafür benötigst du zustimmung des zweiten sorgeberechtigten. in dieser konstellation ist auch völlig egal, das du neu schwanger bist. das interessiert den vater doch nicht.
dein neuer freund sollte sich in deiner nähe eine neue stelle suchen und umziehen. wenn du unbedingt umziehen willst, dann gib das erste kind zu seinem vater und beginne unterhalt zu zahlen. der vater könnte dir 500 m verbieten wenn er begründet warum. 200 km sind eine hausnummer die normalen umgang nicht mehr möglich machen. oder wie wirst du das kind zweimal wöchentlich zu seinem vater fahren?
Du kannst umziehen, dem Vater des Kindes müssen regelmäßige Kontakte ermöglicht werden. Aber 30 km sind absolut ok.
es sind aber über 200km
Und warum schreibst Du das nicht deutlicher in Deiner Frage?
"Er wohnt einige km mehr als 30 von ihm entfernt"
Das klingt eher nach 40 oder 50 oder sowas, also alles noch nach einfacher Strecke. 200 km würde ja für Kind und Vater maximal eine "Wochenendbeziehung" bedeuten, das ist ein gewaltiger Unterschied.
DAS sind nun nicht einige Kilometer mehr.
Das ist über der Entfernung, bei der man automatisch die Zustimmung des Gerichts erhält.
Nun ja, Du wirst aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen müssen.
aber das kind darf sie nicht mitnehmen. es gibt ein urteil bereits dazu was sie darf. verstößt sie dagegen wird kv das kind zu sich nehmen.