wer schaltet einen Kinderbeistand ein? Kindsmutter verwehrt seit Monaten grundlos den Umgang? Was kann man da tun?

4 Antworten

1) Was könnt ihr dem Kindsvater raten?

Er soll sich ans Jugendamt wenden und machen was sein Anwalt ihm rät

2) Könnten hier ein Kinderbeistand helfen? Wie kann man diesen einschalten?

Der Kinderbeistand ist für das Kind da. Nicht für den Vater. Es soll ein zustätzlicher Ansprechpartner FÜR DAS KIND sein wenn es stress hat weil die Eltner nicht miteinander klar kommen.

0109988 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 14:50

haben sie doch wegen dem Umgang, wird verwehrt schadet doch auch dem Kind die Entfremdung zum Vater ... bei einem anderen Fall war es ähnlich, da hat die Mutter sofot einen Beistand bekommen (obwohl sie die Kinder geschlagen hat) .. Jugendamt wie gesagt handelt nicht, er soll klagen gehen .. Anwältin sagt du bist ein Mann keine Chance ... soll sich wenn Gericht entscheidet mit 1. Mal die woche zufrieden geben

MaryLynn87  19.05.2022, 14:55
@0109988

Dann wird er eben warten müssen bis hier die Sache entschieden wurde.

Und ja, ein Beistand ist eine gute Idee wenn die Mutter mit den Kindern offensichtlich icht gut alleine zurecht kommt.

Und ja, er soll mal den einen Tag nehmen. Immer hin WILL er sein kind ja sehen. Oder gehst viel mehr darum, einfach RECHT zu bekommen?

Mehr kann man später immer noch nehmen. Aber man kann auch dem Kind nicht zumuten nach Monaten ganz ohne Kontakt quasi zu einem "Fremden" zu müssen. Dafür ist das Kind zu klein!

Tuehpi  19.05.2022, 14:55
@0109988

Dann würde ich mal schleunigst!!! einen vernünftigen Anwalt suchen. Die Dame hat offensichtlich den Beruf völlig verfehlt.

Oder du verschweigst hier irgendwas.

0109988 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 15:27
@Tuehpi

nein nichts ,... da habe ich ihm 1000 Mal gesagt .. naja

in der regel ist umgang im umfang möglich:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

wenn die km darauf nicht eingehen will, kannst du dich um vermittlung bittend ans jugendamt wenden. wenn die nicht vermitteln können wirst du klagen müssen. ein wechselmodell wirst du nicht bekommen und schon garnicht wenn die km das komplett ablehnt.

Das Jugendamt kann keinen Umgang regeln, sondern nur beratend tätig sein. Eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt geht nur, wenn beide Elternteile zustimmen. Klappt das nicht, bleibt nur der Weg übers Gericht.

Geht er zu Gericht wird in der Regel ein Verfahrensbeistand, also ein "Kinderbeistand", vom Gericht bestellt. Dieser sowie das Jugendamt werden dann neben den Eltern im Gericht gehört.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine stufenweise Erhöhung der Umgänge klappen könnte. Das Kind hat den Vater immerhin 6 Monate nicht gesehen, also ist ein sofortiger Einstieg ins Wechselmodell unrealistisch.

Als Vorschlag könnte man machen:

  • Die ersten zwei Wochen: ein Termin unter der Woche für jeweils zwei Stunden. Wenn die Mutter dies will, kann sie den Terminen beiwohnen.
  • Der nächste Monat: zwei Termine unter der Woche für jeweils 2-3 Stunden unbegleitet.
  • Der dritte Monat: Termine unter der Woche weiter plus jeden zweiten Samstag.
  • Der vierte Monat. Termine unter der Woche, sowie jedes zweite Wochenende (inklusive einer Übernachtung)
  • Ab dem 5.Monat: Wechselmodell

Über diesen Vorschlag kann man dann im Gericht verhandeln und möglicherweise dort zu einer Einigung kommen. Andernfalls muss das Gericht entscheiden.

Papa holt sich jetzt beim Amtsgericht einen beratungshilfeschein, latscht damit zu nem Anwalt für Familienrecht und setzt dann sein Umgangsrecht durch. Anders gehts wohl offenbar nicht.