hat ein sozialer vater überhaupt rechte...?
kurze Infos zum geschehen. glücklich verheiratet, mit Kind. nach ca. fünf Jahren erfahren, unser gemeinsames Kind ist aus einer außerehelichen Beziehung und nicht von mir. Vaterschaftstest bestätigt dies, trotz allem versucht ehe zu retten, ohne Erfolg..seitdem kämpfe mit erfolg ich um das regelmäßige Besuchsrecht beim Jugendamt und auch vor Gericht. ich habe umgangsrecht zugesprochen bekommen. das ist nun ca.3,5 Jahre her.. seither kämpfe ich gegen Intrigen meiner Exfrau an. immer stark genug gegen diese anzukämpfen, ohne weitere Unterstützung vom Jugendamt, denn da erzählte sie immer wieder Lügengeschichten. neuerdings verbietet sie mir den kontakt während der we an denen ich den kleinen habe (mittlerweile 10jahre) zu meiner lebensgefährtin und auch das er dort nächtigen kann. ich habe sofort ohne erfolge das Amt eingeschalten und erhoffte mir dort Hilfe gegen die spiele meiner Exfrau. aussage meiner Exfrau, es sei ihr Kind und ich könne froh sein wenn ich ihn übernaupt bekäme... Muss ich wirklich mein Kind ( so sehe ich es auch heute noch) vor gericht zerren um kontakt zu haben?? danke für eure antworten und hilfestellungen
12 Antworten
Nach dem Gesetz bist DU der Vater, und ich finde es absolut super, daß DU es auch so siehst, und es DEIN Kind ist.
Schade, daß Deine Ex das Kind instrumentalisiert, und die ehemalige Paarebene nicht von der Elternebene trennen kann.
Solche "Entfremdungsstrategien" die Deine Ex betreibt sind zu verurteilen, aber leider kein Einzelfall.
Wenn man der Statistik glauben darf, sind derzeit rund 2 Millionen Väter , und 500 000 Mütter von solchen Geschichten betroffen ( wo das Kind als Druckmittel eingesetzt wird )
Intrigen, Halbwahrheiten, falsche Anschuldigungen....etc... stehen da im Mittelpunkt.
Oft kann man(n) tun, was man will, ALLES wird gegen einen ausgelegt.
Unternimmt man was mit dem Kind, heißt es: " Der versucht, sich das Kind zu erkaufen"
Lebt man(n) normalen Alltag heißt es : " Der macht ja nichts mit dem Kind "
So bedauerlich es auch ist... DU musst wohl vors Gericht... auch wenn es Dir innerlich widerstrebt, dem Kind sowas zuzumuten .. schade, daß Deine Ex DICH nicht zu schätzen weiß... Lies mal noch im IT unter "Entfremdungssyndrom" nach...
vielleicht findest DU was, was DIR weiterhilft...
Gruß J.L.
Tja, Williwichtig, das musst Du dem Kind wohl antun... Ich habe so ziemlich die gleich Prozedur hinter mir. Habe 3,5 Jahre über die Gerichte gestritten und im Januar war es dann soweit: Mein Sohn musste mit 4 Jahren beim Gericht auftreten. Das Ergebnis war, das ich nun alle 2 Wochen "betreuten Umgang" habe. d.h. immer nur Stundenweise unter aufsicht einer Psychologin. Das kann einem Kind nicht gut tun!!! Mir tut es sehr leid für das Kind aber es ist mein leiblicher Sohn und ich will mir niemals anhören müssen, ich habe mich nicht um ihn gekümmert. Am sinnvollsten wäre es gewesen ihn mit seinem "Ziehvater" und der Mutter in seinem sozialen Umfeld zu lassen. Aber ich lasse mich auch nicht von der Mutter verars... und mich als Finanzspritze darstellen. Wollte ihn adoptieren lassen, aber das hat die Mutter nicht machen lassen. Sie wollte es unbedingt, aber als sie dann erfahren hat, das ihr 317.- Euro netto Unterhalt flöten gehen, hat sie davon wieder Abstand genommen. Hartz IV-Schlampe halt. Denen geht es echt zu gut. Ich finde es super von Dir, das Du so um das Kind kämpfst, obwohl es ja nicht mal Deiner ist. Am Besten ist es immer, wenn man sich gütlich mit der Mutter einigt. Leider war meine Ex dazu überhaupt nicht bereit. Versuche es einfach nochmal im Guten mit ihr. Hebe alle Schriftverkehre auf!!! Du weißt ja: Man bekommt im Leben alles zurück.... Das gilt besonders für die gestörten Mütter, die denken, dass sie den Kindern gutes tun mit ihrem Verhalten... Alles Gute für Dich!!!
Vor so einem Vater kann man nur den Hut ziehen!!! Ich finde es unverantwortlich von Deiner Ex Frau, so mit Dir und Deinem Kind umzugehen, leider sind immer die Kinder die Leidtragenden. Wünsche Dir einfach nur viel Kraft für den weiteren Weg.
Ich denke, da wird dir nichts Anderes übrig bleiben. Ich, als Scheidungskind, hab damals eine Aussage verweigert, weshalb mein Vater kein geteiltes Sorgerecht bekam.
Erstmal Hut ab vor deiner Einstellung, hast du doch ein Kukukskind für dein eigenes erachtet. Wenn deine Frau das Umgangsrecht verwehrt (ohne triftigen Grund), denke ich daß dies nur über das Familiengericht gehandelt werden kann. In Deutschland hast du als unehelicher Vater eh mehr Rechte als als ehelicher ex. Wenn dein Kind für dich aussagt, wird ein Umgangsrecht ausgehandelt, das dem Wohl des Kindes dient. Ich wünsch Dir einfach nur viel Glück