Hilfe ich darf meine 4 jährige Nichte nicht mehr sehen :(
Hallo Leute , mein Bruder hat eine Freundin ( nicht verheiratet ) die beiden haben eine gemeinsame Tochter 4 Jahre alt. Nun ist es so das die beiden getrennt sind und mein Bruder die kleine am Wochenende sehen darf , doch leider darf er sie nur sehen wenn die kleine mich nicht sieht und mit mir nichts machen darf , dabei wohnen wir gemeinsam noch Zuhause mein Bruder und ich . So nun meine Frage : kann sie es verbieten das ich meint Nichte nicht mehr sehen darf und könnte sie es meinen Bruder verbieten die kleine nicht mehr zu sehen? Sie sagt nämlich sie hasst mich und wenn mein Bruder erlauben würde das meine Nichte was mit mir macht dann darf mein Bruder die kleine auch nicht mehr sehen . Ps sie haben das gemeinsame Sorgerecht .danke für jede Antwort
6 Antworten
Warum hasst dich die Freundin deines Bruders?
Wenn du dem Kind noch nie was getan hast und sie bisher ein gutes Verhältnis zu dir hatte, müsste dir die Freundin schon nachweisen müssen, dass du für das Kind kein guter Umgang bist. Ich glaube nicht, dass sie da bei einem Familiengericht Erfolg hätte, den Umgang zu unterbinden.
Genau das sollte dein Bruder ja auf dem Jugendamt klären.
Die konnte mich von Anfang an nicht wirklich Leiden ... Und is eifersüchtig wenn ich was mit meinen Bruder mache... Total krass ...:0 jedenfalls mein Bruder lässt aus Angst vor seiner Freundin meine Nichte mich nicht mehr sehen ;( das macht mich sehr traurig weil wir einen sehr engen Draht haben :( und ich gerne was mit ihr mache und die kleine auch gern mit mir spielt ..
Die Freundin ist also eifersüchtig auf die Schwester ihres Freundes? Was es doch alles gibt.
Vielleicht wäre es eine gute Idee, dass sich dein Bruder mal auf dem Jugendamt vorstellig macht. Die Freundin hat nicht so viel Macht, wie sie vielleicht glaubt.
Wenn Du eine Beziehung zum Kind hast, kannst Du den Umgang sogar einklagen.
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.
Die Mutter des Kindes kann deinem Bruder nicht verbieten, die Tochter zu sehen, da sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Dazu müsste schon etwas schwerwiegendes vorgefallen sind, wie dass er gewalttätig gegen das Kind wurde etc. Und schon gar nicht darf sie das an die Bedingung knüpfen, dass das Kind keinen Kontakt mit dir hat.
Sollte sie ihm verwehren, seine Tochter zu sehen, könnte dein Bruder gerichtlich dagegen vorgehen. Die Frau hätte in diesem Fall schlechte Karten.
Nein, das kann sie nicht.
Während des Umgangs bestimmt alleine der Vater, mit wem das Kind Kontakt hat. Dafür braucht er nicht mal das Sorgerecht, das Umgangsrecht ist hier völlig ausreichend.
Der Umgang ist dazu da, das Leben des Vater kennenzulernen, da gehört in diesem Falle die Cousine mit dazu.
Er könnte auch ihr nicht verbieten, bestimmte Personen zum Kind gehen zu lassen.
Evtl. sollte er mal mit dem Jugendamt sprechen, die haben zwar keine rechtlichen Möglichkeiten, können der Mutter aber mal ihr Chancenlosigkeit vor Augen führen.
Er kann den Umgang per Gericht festlegen lassen, fragt sich nur, ob der Aufwand sich hier lohnt.
die ex darf deinem bruder garnichts bestimmen und hat auch nicht zu bestimmen was er in seinem umgang mit seinem kind macht. er hat in dieser zeit die alleinige alltagssorge und bestimmt mit wem kind umgang hat und wie lange. selbst wenn er sie tagelang in deiner obhut lassen würde, hat die km kein mitspracherecht. lass sie also geifern. wenn das das umgangsrecht deines bruders beeinträchtigt, dann muss er klagen um sein umgangsrecht durchzusetzen. zudem hast du die möglichkeit das umgangsrecht auf auf dich als verwandte zu beantragen.
Deinem Bruder kann sie den Kontakt nicht verwehren und für dich bräuchte sie stichhaltige Begründung warum nicht...
Danke für deinen Rat . Aber wie ist es eigentlich wegen mir ? Darf ich meine Nichte sehen auch wenn sie es mir verbietet ? Wo kann man sich da erkundigen