Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!
Hallo,
Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!
Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.
Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.
Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!
Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.
Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.
Vielen Dank im vorraus
15 Antworten
und was soll dir das bringen? ausser vielleicht einen inneren vorbeimarsch? dein anwalt soll berufung einlegen und dann wird nochmal vernünftig argumentiert. das bringt dir mehr als wenn du den richter verärgerst.
Sei lieber vorsichtig mit solchen Aussagen. Sonst hast du schneller als du denkst eine Anzeige am Hals.
hast du beweise das der richter korrupt ist? ehe ich jemanden einer straftat beschuldige, würde ich mich zu allen seiten absichern und gucken das ich dafür auch beweise habe. aber am besten besprichst du dein vorhaben "richter verklagen" mal mit deinem anwalt, mal sehen was der dir dazu sagt.
.... selbst eine Anzeige kassieren und viel Geld verlieren. Korruption ist eine schwere Anschuldigung, die dem Richter den Beruf kosten kann...
Im übrigen ist es eigentlich normal, dass Besuchstage auf Wochenende gelegt werden. Eine Änderung des Tages muss jedoch sofern keine außergerichtliche Lösung möglich ist, erst beantragt werden, bzw. geht der Anwalt dann halt in Berufung. Normalerweise sollte die Berufung mit dem Ziel den Tag zu wechseln dann auch durchkommen (sofern man nicht nur schlechte Tage hat...)
Kannst du das beweisen - und zwar ohne jegliche Zweifel?
Wobei ich denke, dass du eher "befangen" meinst.
Da gilt die gleiche Frage.
Es hat schon seine Gründe, dass begleitete Umgänge samstags stattfinden.
Dann haben nämlich die meisten Leute Zeit.
Und was ist das für ein Job, der die samstags noch nicht mal für 1 (in Worten **eine**) Stunde Gelegenheit gibt, dein Kind zu sehen?
Die Erwerbslosigkeit deiner Ex tut meiner Meinung nach nichts zur Sache.
Ich hatte damals beschissene Fahrzeiten des ÖPNV in Kauf genommen, um Tochter zum Treffpunkt zu bringen, während Ex bequem mit dem Auto hinfahren konnte.
Die Frage hast Du aber nicht gelesen? Seine Ex ist arbeitslos. Das ist durchaus berücksichtigenswert. Ebenso die ausdrücklich vorgetragene Tatsache dass der Fragesteller genau Samstags nicht kann da er arbeiten muss. Deine Meinung ist hier sicherlich nicht gefragt. Gefragt ist das Kindeswohl und das Kindesrecht. In beiden Fällen ist der Kontakt von deutschem Gericht laut Bundesverfassungsgericht zu fördern.
Und DU weißt natürlich, was das BESTE fürs Kind ist.
Wenn es nach deiner Logik ginge, dürfte keine Mutter, die erwerbslos ist, ihre Kinder behalten.
Ein Job sorgt noch lange nicht für das Wohl des Kindes, denn in dem Fall kann sich die betreffende Person gar nicht selbst ums Kind kümmern.
Nein - er/sie überträgt diese Aufgabe auf eine dritte Person.
Im Übrigen ist deine Meinung nicht mehr Wert als meine.
Also er behauptet nicht zu wissen, was das Beste fürs Kind ist, das ist durch viele Urteile schon bestätigt, u.a. auch durch die Aussage von Kinderschutzbund vom Fragesteller.
Erweiterung
Also er behauptet nicht zu wissen, was das Beste fürs Kind ist, das ist durch viele Urteile schon bestätigt, u.a. auch durch die Aussage von Kinderschutzbund vom Fragesteller.
Die Erwerbslosigkeit ist schon wichtig in diesem Fall, es steht ihr ja keine Arbeit im Weg, die sie hindert ihr Kind unter der Woche zum Kinderschutzbund bringen.
Welche Arbeit Samstags keine freie Stunde geben kann wäre zum Beispiel Arzt im Notdienst. Es gibt genügend Jobs die zeitgebunden sind.
Es geht ja nicht darum, der Mutter das Kind auf ewig wegzunehmen, sondern dem Vater Zeit mit dem Kind ermöglichen.
Meiner Meinung ist es nicht richtig vom Richter, den Besuchstag auf Samstag zu legen, obwohl der Vater keine Zeit hat und das auch vorgebracht hatte.
Danke an Gute Frage für das Zeitlimit beim Bearbeiten eines Beitrags. Dafür leider der Doppelpost.
Hallo,
Erstmal muss ich gestehen, dass ich die Situation begleiteter Umgang beim Kinderschutzbund kenne,allerdings aus genau der anderen Sichtweise, nämlich als betreuender Elternteil. Deshalb zuerst: Wenn es irgendwie anders geht, versuche, deine Ex zu überzeugen, den Umgang in ihrem Beisein, bei ihr zu Hause/Familie etc stattfinden zu lassen. Umgänge beim KiSchuBu sind aus meiner Sicht purer Stress fürs Kind, das wollt ihr sicher beide nicht!!!
Zu deiner Frage : Offenbar bist du wie ich der Überzeugung, dass man sein Geld lieber ins Kind investieren sollte, anstatt es Anwälten in den Rachen zu werfen. Ich würde dir empfehlen,per Einschreiben Einspruch gegen das Urteil einzulegen und diesen damit zu begründen, dass du samstags nicht kannst. Dann muss das Gericht eine andere Umgangsregelung festsetzen.
Schöne Grüße!
irgendwie hat hier dein anwalt ganz kräftig gepennt. in der regel werden samstags nur begleitete umgänge für die väter gemacht, die von weiter her anreisen müssen. hier bist du gefordert und musst deinem arbeitgeber eklären, dass du samstags nicht mehr arbeiten kannst, da umgang oder halt um die zeiten herum arbeitest etc. du musst hier willen udn biss zeigen.
warum bekommst du begleiteten umgang, warum nur eine stunde? warum nur alle zwei wochen? das ist sehr ungewöhnlich. allein darfür würde ich schon in berufung gehen und den richter befangenheit unterstellen. normal wären 2-3 betreute umgänge das wöchentlich, jeweils 3-4 stunden und gut ist. dann wäre der umgang übergegangen in normalen alle 2 wochen von fr-so, jede woche drei nachmittage, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub etc.
Naja, ich bin Profisportler von Beruf!
meine Wettkämpfe sind alle Samstag oder Sonntags, da ist es leider sehr schwer einen Wettkampf abzusagen bzw ausfallen zu lassen.
So gerne ich das für mein Kind tun würde, aber als "Arbeitsloser" bringe ich meinem Kind auch recht wenig - leider....
Vielleicht solltest du deinem Anwalt einfach glauben, der wird schon wissen, warum er "nur" Berufung einlegt.
Der Richter hat nichts gemacht, weswegen du ihm da etwas wollen könntest.
Eine Straftat o.ä. liegt da nicht, nur weil er den Termin auf einen Tag gelegt hat, an dem du arbeiten musst. So ärgerlich das für dich sein mag.
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwere gegen den Richter einleiten, wenn du das möchtest, aber viele Chancen dafür sehe ich nicht.
Nein! Der traut sich nur nicht, weil der Gut mit dem Richter kann. Die kennen sich Privat!
Na dann such dir nen anderen Anwalt Junge. Das ist doch eine logische Konsequenz
Es ist ein Vorteil, wenn sich Richter und Anwalt gut verstehen!
@Rockige. Jeder Anwalt aus dem gleichen Gerichtsbezirk weiß, dass es nachteilig für ihn sein kann, wenn er dieses Mandat annimmt. Da er aber auf seine Einnahme nicht verzichten möchte, wird er das Mandat annehmen und mit dem Richter gemeinsame Sache machen und Parteienverrat begehen.
Der Richter ist eindeutig Korrupt. Was soll ich schon verschlimmern als ihn zu verärgern?! Interessiert mich doch nicht ob der sich Grün und Blau ärgert...