Maklerprovision Schwarz gezahlt
Hallo, ich möchte wissen wie lange der Makler das recht hat seine Provision aus einem Vertrag zu verlangen?
Kurze Info zur Übersicht, ich habe eine Mietwohnung mit Hilfe eines Maklers gefunden. Bei der Vertragsunterzeichnung habe ich den Mietvertrag und die Provision unterschrieben. Ich habe mich dann mit dem Makler geeinigt die Provision Bar zu bezahlen und er zerreißt dann den Provisionsvertrag. Zur übergabe hatte er den Vertrag nicht mit und ich habe somit nicht gesehen ob er ihn zerstört hat. deshalb meine Frage.
3 Antworten
Sind Zeugen dabei gewesen? Ohne den wirds schwierig. Verbessert mich wenn ich mich Irre. Aber haben die nicht vor kurzem ein gesetz rausgebracht wonach nun der VERMieter die Provision zahlen muss und nicht der MIETER? Dann würde ich sagen das er dich übern tisch gezogen hat. Hast du ne Quittung oder sowas über deine Zahlung bekommen? Nein? Dann kanns ja vllt sein das du nochmal eine rechnung über die provision bekommst. Ich würde dann vllt mal beim Ordnungsamt nachfragen wer der Mensch denn ist und du den verdacht hast das er die Provision eingesteckt hat
Ein solches Gesets gibt es (noch?) nicht.
Wenn der Anspruch in diesem Jahr entstanden ist, verjaehrt er fruehestens am 31.12.2017. Ist er jedoch schon im Vorjahr entstanden, verjaehrt er bereits am 31.12.2016.
Behauptet der Makler, das Geld nicht erhalten zu haben, wirst du das Gegenteil, beweisen muessen. Ohne Belege und glaubwuerdige Zeugen wird dir dies aber kaum gelingen.
Es gelten die üblichen Verjährungsfristen. Makler wollen meistens Kohle machen.