2x Maklerprovision beim Hauskauf?
Ich habe ein Haus in 2 Immobilienbörsen gefunden. Einmal für Preis X von Makler A und einmal für Preis Y von Makler B. Sogar die Anzahl der Zimmer war unterschiedlich und so nicht direkt für mich ersichtlich, das es sich um ein und dasselbe Haus handelt. Muss ich nun bei Vertragsabschluß an beide Makler Provision zahlen?
4 Antworten
wenn Ihnen zwei Makler eine Immobilie nachweisen, müssen Sie den zweiten darauf hinweisen, dass Ihnen diese Immobilie bereits bekannt ist. Belegen Sie, wann Sie die Besichtigung mit dem ersten Makler gemacht haben. Sonst laufen Sie tatsächlich Gefahr, dass Sie zwei Mal die Courtage zahlen müssen.
Ah ok. Ich hatte noch keine Besichtigung, nur mit einem der Makler schon telefoniert.
Interessanterweise hat Makler B auch noch die Raumdaten anders angegeben als Makler A. Einmal 4 Zimmer, einmal 5 Zimmer.
Ist es grundsätzlich das Maximum, das man nicht mehr als 6% zahlen kann? Das habe ich so aus der Antwort verstanden.
du zahlst an den Makler, der dir das Haus verkauft und dass es sich um das gleiche Haus handelt sieht man eigentlich an der Adresse und sagt dann dem 2. Makler, dass man das Haus schon kennt.
Nun die Adresse war ja nicht bekannt. Wurde in beiden Börsen nicht veröffentlicht.
dann musst du auch nur dort zahlen wo du kaufst, denn woher sollst du wissen, dass beide Objekte identisch sind?
nein, nur einmal, sollen sie sich klar werden, wie sie es teilen oder sonstwas
aber eigentlich wird nur der was bekommen, bei dem du kaufst
ist keinerlei risiko für dich, du musst nur einmal zahlen
Makler erhalten für die Vermittlung einer KAUF-Immobilie nur dann Provision, wenn die VERMITTELT haben. Ein reiner Nachweis , wie bei einer Vermietung, reicht da NICHT aus!!!
Übrigens sollten Sie sich den "Auftrag zur Vermittlung des Eigentümers" vom Makler zeigen lassen.
Da Sie nur mit einem Makler Kontakt hatten, fallen demnach auch NUR die Kosten an, die der Makler fordern kann.
Bei Immobilienverkäufen sind bis zu 6% Courtage möglich. Wenn 2 Makler zu gange sind müssen sich diese die Courtage ggf. teilen. Aber @Hausgutachter hat grundsätzlich recht.