Maklerprovision zahlen trotz Kündigung
Guten Tag! Habe über eine Suchmaschine im Internet ein Haus gefunden, das mir zugesagt hat und das ich besichtigen wollte. Das Haus wurde von einem Makler angeboten. Ich habe das Haus dann gemeinsam mit dem Makler und dem Wohnungseigentümer angeschaut. Nach der Besichtigung habe ich einen Besichtigungsschein vom Makler unterschrieben. Dieser verpflichtet mich jetzt ja zur Zahlung der Provision wenn ich das Haus kaufen möchte. Der Eigentümer kann das Haus auch selbst (also ohne Makler) verkaufen und würde das an und für sich auch gerne tun. Er hat den Vertrag sogar schon beendet. Wenn ich danach mit dem Eigentümer direkt einen Kaufvertrag abschließe, muss ich dann trotzdem dem Makler die Provision bezahlen? Gibt es da eventuelle Fristen, die ich einhalten muss? zB nach der der Provisionsanspruch des Maklers verfällt? Oder bin ich IMMER verpflichtet dem Makler seine Provision zu bezahlen wenn ich das Haus kaufe? Auch nach mehreren Wochen/Monaten/Jahren???
Herzlichen Dank für die geschätzte Antwort!
6 Antworten
Da Du das Haus über ein Angebot des Maklers gefunden und besichtigt und auch den Besichtigungsschein unterschrieben hast, mußt Du in jedem Fall bei dem Hauskauf an diesen Makler eine Provision zahlen. Dies müßte auch auf dem Besichtigungsschein stehen. Was der Verkäufer macht, ist seine Sache. Ihr müßt die Provision einmal und an den ersten Makler bezahlen, wenn Ihr kauft. Der zweite Makler hat Pech gehabt, da er sozusagen zu spät eingeschaltet wurde und Du das Haus schon kanntest.
vielen dank
Du hast das Haus über diesen Makler gefunden. Wenn es also zum Kaufvertrag kommt, musst du auch die Courtage zahlen.
Die einzige Alternative ist, das Haus eben NICHT zu kaufen
Mehrere Wochen/Monate/Jahre wird der Verkäufer sicher nicht warten wollen
Wie lange ist denn die Sperrfrist ? Der Verkäufer würde halbes Jahr warten wollen, mehr nicht....
Dieser verpflichtet mich jetzt ja zur Zahlung der Provision wenn ich das Haus kaufen möchte.
Kaufen Sie, dann zahlen Sie "ohne Wenn und Aber", da Sie die Leistung des Maklers in Anspruch genommen haben und er insoweit ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrages über das durch ihn nachgewiesene Objekt war!
Es sind die Beteiligten aus dem Kaufgeschäft heraus verpflcihtet, die hinsichtlich des Objektes vertraglich in einer Verbindung zum Makler gestanden haben und mit ihm Verinbarungen getroffen hatten. Die Beendigung des Maklervertrages ist insoweit unereheblich.
Ich kann keine Bindefrist für diesen Besichtigungsschein finden. Ich würde sagen, dass du mal auf diesen Besichtigungsschein schaust, ob dort eine Bindefrist angegeben ist. Wenn nicht dann würde ich sagen, der Verkäufer kündigt dem Makler und wartet ein paar Wochen ab. Dann schickt der Verkäufer dir ein Kaufangebot, denn der Verkäufer hat seine rechtliche Verbindung mit dem Makler ja geschlossen. Dann kaufst du das Haus und ihr hofft das der Makler das nicht rausfindet. Auch der Verkäufer muss in seinem Vertrag nach schauen wie lange er das Haus nicht an ehemalige Interessenten des Maklers verkaufen darf.
Keine Ahnung = dann besser nicht so einen Unsinn hier von sich geben!
Er hat mit dem alten Makler schon gekündigt, jetzt kann er sein Haus jedem verkaufen außer die, die den Besichtigungsschein unterschrieben haben, diese müssen Provision zahlen. Privat kann er es verkaufen, aber falls er jetzt einen neuen Makler bestellen sollte, und wir trotzdem Interesse zeigen, müssen wir die alte Maklergebühren trotzdem bezahlen?
Die Kündigung hat keine Auswirkung hinsichtlich Vorkenntnis und wäre insoweit uninteressant!
Die Dienstleistung des Maklers wurde in Anspruch genommen also ist Sie auch zu zahlen. Der Makler hat, als Nachweismakler, seine Arbeit voll und ganz ausgeführt in dem er Dir das Haus und dem Eigentümer vorgestellt hat. Er hat damit Dir die Gelegenheit zum Kauf erst verschafft.
Du müsstest sogar bezahlen wenn Du nichts unterschrieben hättest. Denn (so heisst es in höchstrichterlichen Urteilen) durch Dein schlüssiges Handeln hast Du quasi einen Vertrag ausgelöst.
Du musst zahlen egal wie lange Du mit dem Kauf wartest. ...und Du musst sogar zahlen wenn es Dein Bruder, Freund oder Schwester kauft....dafür gibt es wieder ein Urteil. Also zahle und sei zufrieden!
@ Frankonator Wenn Immobilienmakler Abzocker sind, wie Du sagst, denn sind Manschen, die mit allen Tricks versuchen um die Provision herum zu kommen Betrüger.
Muss der Eigentümer bzw. der Verkäufer auch Provision zahlen obwohl er schon längst bei Ihnen gekündigt hat ?