Insolvenzfrage : Kann ein Girokonto in Wohlverhaltensphase eröffnet werden
Hallo,
Hallo,
ich habe hier eine Frage für einen Bekannten und freue mich über aussagekräftige Antworten:
Person A befindet sich seit dem 01.07.2009 in der Privatinsolvenz. Derzeit ist er in der aktuellen Wohlverhaltensperiode. Kann er hier ein Girokonto eröffnen oder benötigt er dafür die Zustimmung der Insolvenzverwalterin. Diese sagt nämlich Sie ist nicht mehr zuständig, da die Insolvenz aufgehoben und die Wohlverhaltensperiode eingeleitet wurde.
Die Banken hingegen sagen, er bräuchte eine Zustimmung. Was ist nun rechtens?
Danke
6 Antworten
Rechtlich ist eine Zustimmung in der Tat nicht notwendig, da der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode tun und lassen kann was er will. Er muss nur seine Obliegenheiten erfüllen. Was der Schuldner zu beachten hat kannst du hier nachlesen: http://www.gutefrage.net/tipp/was-der-schuldner-waehrend-der-wohlverhaltensperiode-an-den-treuhaender-abfuehren-muss.
Da der Treuhänder nicht zustimmen muss, ist es grundsätzlich verständlich, dass er auch keine Erklärung abgeben will. Aus pragmatischen Gründen würde ich als Treuhänder in einer solchen Situation ein unverfängliches Schreiben machen, in dem steht, dass ich keine Einwendungen gegen das Konto habe, da mir das nach der InsO gar nicht zusteht. Diese Aussage ist richtig und man vergibt sich als Treuhänder auch nichts. Dem Schuldner hilft es vielleicht weiter.
er muss es der insolvenzverwaltung anzeigen, mehr nicht
Nicht mal das - das zählt in keinster Weise zu den Obliegenheitspflichten im Restschuldbefreiungsverfahren.
Und wenn die Bank sagt er braucht die Zustimmung aber die Verwalterin sagt Nein.
Die Frage ist zwar schon etwas Älter :
Aber ich beantworte Sie nochmal, da Sie bei googel weit oben im Ranking steht. Kontoeröffnung ist bei jeder Bank möglich.
Es liegt aber im eigenem ermessen der Bank, ob Sie Ihnen ein Konto eröffnet. Nur die Sparkassen haben eine Erfüllungsauftrag Ihnen ein Konto zu geben. ( Haben Sie hier aber vebrannte Erde hinterlassen, sind Sie nicht verpflichtet )
Kontokorrent : Das gewähren eines Dispo ist ausschließlich angelegenheit der Bank. Sie ist nicht verpflichtet, dies zu müssen. Sie kann, wenn Sie will.
Eine Infopflicht an den Verwalter ist hier ebenso nicht erforderlich.
Grüße
Otto
er braucht eine zustimmung auch wenn er in der wohlverhaltensphase ist.ich habe sie auch gebraucht und bekam sie von meinem insolvenzverwalter.
Kannst du da zufällig auch auf meine andere Frage schauen wegen der Bank ob du da weiterhelfen kannst
Also lau meinen Erfahrungen gibt es nur ein Guthabenkonto. So war es bei mir. Am besten nochmal mit der zuständigen Bank reden.