Preis auf Anfrage im Exposé - Kann ich am Telefon einfach so Auskünfte geben?
Hallo, ich arbeite als Immobilienkauffrau und bin mir aber in einem Punkt immer noch nicht so ganz sicher.
Ich habe ein Angebot (im Internet sowie in der Zeitung), wo steht "Preis auf Anfrage". Die Kunden rufen mich darauf an und fragen nach dem Preis. Da verlange ich eigentlich immer vollständigen Namen, Anschrift und Adresse und Telefonnummer, da ich ungern am Telefon Auskünfte gebe. Schließlich brauche ich doch einen Nachweis, wem ich was erzähle. Gibt es hierzu auch irgendeine gesetzliche Regelung?
Muss ich das machen, oder kann ich doch auch ohne Weiteres Preise oder andere Informationen über eine Immobilie herausgeben? Auch bei vielen Kontaktanfragen übers Internet schickt auch nur jeder 10. seine vollständige Anschrift.
Wenn jemand nicht dazu bereit ist seine Adresse herauszugeben, werde ich meist (am Telefon) angepflaumt, obwohl es sich ja "nur" um eine Preisauskunft handelt. Auf Wunsch des Eigentümers soll der Preis eben nicht überall gleich herausposaunt werden. Ein paar Argumente, den Anrufern das klarzumachen, warum ich das benötige, wäre auch von Vorteil.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schon mal vorab.
4 Antworten
Also verpflichtet bist Du nicht danach zu Fragen. Generell solltest Du nie ein Exposé verschicken (gerade per Mail) ohne dass Du eine Anschrift hast. Diese kannst Du auch über Google auf Plausibilität hin überprüfen. Sag dem Interessenten einfach, dass der Eigentümer diese Diskretion wünscht und Du dem Eigentümer gegenüber Nachweis verpflichtet bist. Der Interessent möchte die Anschrift des Objektes wissen, Du als seröser Makler seine Anschrift natürlich auch. Wenn Du Bedenken bei einem Interessenten hast, schick das Exposé per Post. Sollte die Adresse erfunden sein, kommt es zurück. Keine Anschrift - Kein Exposé. Kunden die sich weigern kannst Du dann sowieso vergessen.
Dann erklärst Du ihm wie Du seine Daten speicherst und gegen Verlust sicherst. Am besten auch mitteilen, dass die Daten außer an den Eigentümer nicht an Dritte weitergegeben wird.
Ok vielen Dank.
Hi, gesetztlich ist hier nix geregelt höchstens privatrrechtlich das Ihr Euch dem Verkäufer gegenüber verpflichtet habt. Auf den würde ich es auch "schieben" einfach sagen da wir dem Verkäufer gegenüber verpflichtet sind nur an ernsthafte Interessenten den Preis zu nennen. Dann richtet sich der "Groll" ggf. gegen ihn und nicht dich bzw. kannst Du ja dann nichts dafür:-)
Auf Wunsch des Eigentümers soll der Preis eben nicht überall gleich herausposaunt werden.
Dieses Argument reicht völlig.
Cool bleiben.
Dein Chef will eine Provision haben, um Euch zu bezahlen.
Deshalb hat allein Dein Chef das auch zu entscheiden.
Weitergabe von Daten NUR mit ausdrücklicher Zustimmung des Chefs.
Da Makler gerne eine Provision haben, kannst Du den Preis am Tel. geben aber sonst nichts, Termin ausmachen.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Wenn ich sage, dass ich dem Eigentümer gegenüber Nachweis verpflichtet bin - kann ich mir gut vorstellen, dass jemand diesbezüglich etwas fragt.