Macke in Arbeitsplatte, muss ich als Mieter den Schaden übernehmen?

5 Antworten

Kontaktiere die Versicherung. Die übernimmt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Dafür sind die u.a. da.

Natürlich handelt es sich hierbei um eine Beschädigung, die der Vermieter behoben verlangen kann. Würde euch jemand auf dem Supermarktparklatz mit seinem Einkaufswagen eine Beule in eurer Auto fahren, würdet ihr das als normale Gebrauchsspur abtun, weil eurer PKW schon 5 Jahre alt ist oder so etwas leicht passieren kann?

Diese Macke hätte man leicht mit entsprechenden Hartwachs reparieren können.

Nun hat der Vermieter Anspruch auf eine neuen Platte, bevor eindringendes Spülwaser die verfaulen liesse :-)

Allerdings zum Zeitwert, meint er muss sich nach 5 Jahren Nutzungssdauer je nach Qualität 1/2 bis 3/4 der Matrialkosten als Neu gegen Alt anrechnen lassen.

Euen erwartbareren Kostenanteil von 30 EUR würde ich ohne Inanspruchnahme meiner Privathatfpflichtversicherung direkt zahlen wollen :-O

Hallo,

Wenn es sich bei dem Kratzer um einen solchen handelt, der unweigerlich über die Jahre im Rahmen des üblichen Gebrauchs entsteht, so haften Sie hierfür nicht.

Wenn es sich jedoch um einen Schaden handelt, der im Rahmen einer nicht sachgemäßen Handhabung der Kücheneinrichtung entstanden ist, so haften Sie hierfür. Sie müssten dann dem Vermieter den Schaden ersetzen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung kommt hierfür jedoch im Regelfalle auf.

Zumindest mußt du dich um die Regulierung kümmern. Reiche bei deiner Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ein. Die Versicherung fungiert wie ein Anwalt. Ist der Schaden berechtigt, so zahlt sie. Ist er es nicht, so wehrt sie den Schaden ab. Dann darf man dir die Summe auch nicht von der Kaution abziehen.

Nein, dafür gibt es bestimmt eine private Haftpflicht, die das Problem ordnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung