Macke in Arbeitsplatte, muss ich als Mieter den Schaden übernehmen?
Hallo,
mein Partner und ich haben unsere Wohnung nach 5 Jahren gekündigt und ziehen nun in 5 Wochen aus.
Bei einer Wohnungsbesichtigung ist unserer Vermieter dann prompt eine kleine Macke an der Arbeitsplatte der Küche (ca. 11 Jahre alt) aufgefallen. Diese Macke ist wirklich nicht sonderlich groß (6/7mm lang und an der dicksten Stelle 2mm breit!!).
Diese Macke ist direkt vor der Spüle, vermutlich ist beim Abspülen irgendwann mal was aus der Hand gerutscht und dort aufgekommen. Uns ist jedoch nichts bewusst!
Es handelt sich um eine dunkle, mamorierte, beschichtete Arbeitsplatte, so dass es wirklich kaum auffällt.
Da wir 5 Jahre in der Wohnung wohnen, hätten wir diese Macke als normalen Gebrauch eingestuft.
Somit meine Frage:
Ist dieser Schaden normaler Gebrauch oder handelt es sich um einen Schaden, den wir zahlen müssen, bzw. die Versicherung übernimmt?
Vielen Dank für die Hilfe :)
5 Antworten
Kontaktiere die Versicherung. Die übernimmt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Dafür sind die u.a. da.
Natürlich handelt es sich hierbei um eine Beschädigung, die der Vermieter behoben verlangen kann. Würde euch jemand auf dem Supermarktparklatz mit seinem Einkaufswagen eine Beule in eurer Auto fahren, würdet ihr das als normale Gebrauchsspur abtun, weil eurer PKW schon 5 Jahre alt ist oder so etwas leicht passieren kann?
Diese Macke hätte man leicht mit entsprechenden Hartwachs reparieren können.
Nun hat der Vermieter Anspruch auf eine neuen Platte, bevor eindringendes Spülwaser die verfaulen liesse :-)
Allerdings zum Zeitwert, meint er muss sich nach 5 Jahren Nutzungssdauer je nach Qualität 1/2 bis 3/4 der Matrialkosten als Neu gegen Alt anrechnen lassen.
Euen erwartbareren Kostenanteil von 30 EUR würde ich ohne Inanspruchnahme meiner Privathatfpflichtversicherung direkt zahlen wollen :-O
Hallo,
Wenn es sich bei dem Kratzer um einen solchen handelt, der unweigerlich über die Jahre im Rahmen des üblichen Gebrauchs entsteht, so haften Sie hierfür nicht.
Wenn es sich jedoch um einen Schaden handelt, der im Rahmen einer nicht sachgemäßen Handhabung der Kücheneinrichtung entstanden ist, so haften Sie hierfür. Sie müssten dann dem Vermieter den Schaden ersetzen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung kommt hierfür jedoch im Regelfalle auf.
Zumindest mußt du dich um die Regulierung kümmern. Reiche bei deiner Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ein. Die Versicherung fungiert wie ein Anwalt. Ist der Schaden berechtigt, so zahlt sie. Ist er es nicht, so wehrt sie den Schaden ab. Dann darf man dir die Summe auch nicht von der Kaution abziehen.
Nein, dafür gibt es bestimmt eine private Haftpflicht, die das Problem ordnet.