Macke in Arbeitsplatte, muss ich als Mieter den Schaden übernehmen?
Hallo,
mein Partner und ich haben unsere Wohnung nach 5 Jahren gekündigt und ziehen nun in 5 Wochen aus.
Bei einer Wohnungsbesichtigung ist unserer Vermieter dann prompt eine kleine Macke an der Arbeitsplatte der Küche (ca. 11 Jahre alt) aufgefallen. Diese Macke ist wirklich nicht sonderlich groß (6/7mm lang und an der dicksten Stelle 2mm breit!!).
Diese Macke ist direkt vor der Spüle, vermutlich ist beim Abspülen irgendwann mal was aus der Hand gerutscht und dort aufgekommen. Uns ist jedoch nichts bewusst!
Es handelt sich um eine dunkle, mamorierte, beschichtete Arbeitsplatte, so dass es wirklich kaum auffällt.
Da wir 5 Jahre in der Wohnung wohnen, hätten wir diese Macke als normalen Gebrauch eingestuft.
Somit meine Frage:
Ist dieser Schaden normaler Gebrauch oder handelt es sich um einen Schaden, den wir zahlen müssen, bzw. die Versicherung übernimmt?
Vielen Dank für die Hilfe :)
5 Antworten
Kontaktiere die Versicherung. Die übernimmt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Dafür sind die u.a. da.
Genau davon rate ich ab: Erkennt die Versicherung auf einen Versicherungsschaden und zahlt, werdet ihr bestenfalls künftig einen deftigen Risikozuschlag zahlen, mit der ihr den Schaden zehnmal bezahlt. Ungünstigstenfalls wird eure PHV nach Regulierung kündigen und ihr bekommt dann so gut wie keinen bezahlbaren Versicherungsschutz mehr beim irgendeinem Versicherer :-O
So eine Arbeitplatte kostet rd. 40 EUR pro Meter und euer Anteil betrüge daran 25-50%.
Seit wann gibt es bei einer Privathaftpflichtversicherung einen Risikozuschlag? Und ob Eigenanteil hängt vom Einzelvertrag ab!
Ich kann meine Versicherung anrufen,die stellen mich zu Fachjuristen durch,mit dem kann ich alles am Telefon bereden. Und wenn die Forderung unberechtigt ist, wehrt er das (finanziert von der Versicherung) entsprechend auch schriftlich ab (bzw die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten, die nennen einem einen Fachanwalt in der Nähe).
Habe ich in meinem Leben mehrmals gehabt, so eine Sachlage mit gierigen Vermietern. Und ich habe NIE einen Risikozuschlag drauf bekommen... ist doch keine KFZ-Haftpflicht!
Das ist auch keineswegs bei allen Versicheren so. Die meisten erhöhen die Beiträge halt klammheimlich für all ihre Versicherten, wenn die Erträge sinken - schau mal bei dir nach, mit welchem Jahresbeitrag du in der PHV mal angefangen hast...
Aber alle Versicherer dürfen außerordentlich kündigen, nachdem sie einen Schaden reguliert haben - und genau das Risiko, dann ohne Versicherungsschutz dazustehen, würde ich eben nicht eingehen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt :-)
Denn selbstverständlich ist die Forderung des Vermuters dem Grunde nach berechtigt: Man kann einen schweren Topf oder Pfanne fallen lassen und ein Macke in die Platte hauen, muss man aber nicht. Das hat mit gewöhnlicher Abnutzung nichts zu tun, sondern ist Beschädigung und die ist eben nicht mit Mietzins für die Gebrauchsüberlassung einer Einbauküche abgegolten.
Das wäre auch meine Antwort gewesen 👍
Natürlich handelt es sich hierbei um eine Beschädigung, die der Vermieter behoben verlangen kann. Würde euch jemand auf dem Supermarktparklatz mit seinem Einkaufswagen eine Beule in eurer Auto fahren, würdet ihr das als normale Gebrauchsspur abtun, weil eurer PKW schon 5 Jahre alt ist oder so etwas leicht passieren kann?
Diese Macke hätte man leicht mit entsprechenden Hartwachs reparieren können.
Nun hat der Vermieter Anspruch auf eine neuen Platte, bevor eindringendes Spülwaser die verfaulen liesse :-)
Allerdings zum Zeitwert, meint er muss sich nach 5 Jahren Nutzungssdauer je nach Qualität 1/2 bis 3/4 der Matrialkosten als Neu gegen Alt anrechnen lassen.
Euen erwartbareren Kostenanteil von 30 EUR würde ich ohne Inanspruchnahme meiner Privathatfpflichtversicherung direkt zahlen wollen :-O
Hallo,
Wenn es sich bei dem Kratzer um einen solchen handelt, der unweigerlich über die Jahre im Rahmen des üblichen Gebrauchs entsteht, so haften Sie hierfür nicht.
Wenn es sich jedoch um einen Schaden handelt, der im Rahmen einer nicht sachgemäßen Handhabung der Kücheneinrichtung entstanden ist, so haften Sie hierfür. Sie müssten dann dem Vermieter den Schaden ersetzen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung kommt hierfür jedoch im Regelfalle auf.
Das sehe ich aber schon etwas anders.
Wie hoch wäre denn so einen Schaden bei einer Lebensdaur für Küchen von meist 6 bis 10 Jahren?
Danke für die Antwort. :)
Im Zweifelfall würde die Versicherung sicherlich einspringen, da der Kratzer direkt vor der Spüle ist, würde ich jetzt mal von normalen Gebrauchsspuren ausgehen.
Da gibt es 2 Möglichkeiten:
die Versicherung zahlt den Schaden, wenn die Schadensforderung berechtigt ist.
Oder die Versicherung lehnt den Schaden ab - bedeutet, dass auch du nichts zahlen musst.
Zumindest mußt du dich um die Regulierung kümmern. Reiche bei deiner Privathaftpflichtversicherung einen Schaden ein. Die Versicherung fungiert wie ein Anwalt. Ist der Schaden berechtigt, so zahlt sie. Ist er es nicht, so wehrt sie den Schaden ab. Dann darf man dir die Summe auch nicht von der Kaution abziehen.
Nein, dafür gibt es bestimmt eine private Haftpflicht, die das Problem ordnet.
Danke für die Antwort :) Das ist schon einmal gut zu wissen.
Generell würden wir den Schaden aber nicht beheben wollen, wenn wir nicht müssen. Es kommt immer auf die Art und Weise an, wie so etwas angegangen wird.Das hat damit was zu tun, dass unsere Vermieter sauer ist, weil wir gekündigt haben und uns jetzt Steine in den Weg legen möchte. (dies versucht sie bei mehreren Aspekten, seid der Kündigung)