Hallo. Kleinanzeigen Käufer beschädigt Treppenhaus in Mietswohnung. Wer hat zu haften?
Habe ein großes Sofa bestehend aus mehreren Elementen bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer kam mit mehreren Helfern, da sich meine Wohnung im 4.OG befindet. Nach dem Abtransport stellte mein Nachbar Beschädigungen im Treppenhaus fest (Katschen in der verputzten Decke der Treppen). Dies hat er meinem Vermieter gemeldet und ich soll den Schaden beheben lassen. Ich frage mich, ob ich überhaupt dafür haftbar bin.
Es handelte sich um unbekannte Personen. Für mich war das Thema bei Verlassen meiner Wohnung erledigt. Hätten sie mit dem Sofa ein Auto auf der Straße beschädigt, wäre es ja auch nicht mein Verschulden. Es handelt sich nicht um durch mich beauftragte Umzugshelfer o.Ä. Für die Beschädigung gibt es keine Zeugen, außer den Verursacher selber. Ich selber habe nicht beim Tragen geholfen.
Liege ich hier falsch und muss für den Schaden aufkommen?
6 Antworten
Du hast den Schaden nicht verursacht. Somit musst du Ihn natürlich auch nicht bezahlen. Der Vermieter wird es aber wahrscheinlich versuchen.
Wenn der Verursacher nicht gefunden bzw. ermittelt werden kann, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Nur weil du jemanden z.B. ein Küchenmesser verkaufst und der Käufer damit im Hausflur jemanden tötet, kannst du auch nicht dafür haftbar gemacht werden ...
Die Beweislast liegt in dem Fall nicht bei dir, rechtlich sollte es also unstrittig sein. Wie sich das Verhältnis zum Nachbarn entwickelt ist eine ganz andere Frage.
Danke. Das Verhältnis spielt sekundäre Rolle, da die Wohnung bereits gekündigt ist und ich im Vorfeld Möbel verkaufe. Dass es auffällige Schäden gibt, die vorher nicht da waren, bei meiner Wohnungstür beginnen und unten an der Haustür enden ist leider schwierig abzustreiten.
Es handelte sich um unbekannte Personen?
wie kann das sein, da doch der Käufer dabei war u. von dem weißt du doch Namen u. Anschrift?
mit dem mußt du dich in Verbindung setzen!
Das ist ein Fall für die Haftpflicht Versicherung des Verursachers!
tut mir leid, aber von meinem Sohn kenne ich das anders, der bekommt allerdings das Geld immer auf sein Konto, deshalb meine Antwort.
Bei Möbeln wäre mir die Handy Nr. zu wenig!
die Versicherung kann nur eingeschaltet werden, wenn Name u. Anschrift des Käufers bekannt ist!
Werde ich nach dieser Erfahrung auch anders handhaben. Gut. Dann muss in diesem Fall wohl meine Haftpflicht herhalten, da von allen beteiligten ich wohl die meiste Verantwortung trage. Vielen Dank
Also so ganz raus bist Du da sicher nicht. An wen soll sich der Eigentümer Deiner Meinung nach wenden? Der hat ja mit den Käufern überhauptnix zu tun. Kennt diese noch nichtmal.
Du hättest den Abtransport überwachen müssen und beim Feststellen einer Beschädigung Dich um die Klärung kümmern. Also sprich Beweisefotos und den Eigentümer benachrichtigen etc.
Du verkaufst also ein Sofa an "unbekannte Personen"?
Ist schon sehr eigenartig.
Du solltest den Käufer des Sofas kontaktieren und ihm den verursachten Schaden mitteilen und ihn bitten dir den Schadensverursacher zu nennen.
Ja, ich habe lediglich die Handynummer. In der Realität ist es doch so. Man inseriert etwas, man wird angerufen und vereinbart einen Termin. Derjenige kommt vorbei, gibt mir das Geld bar in die Hand und nimmt die Möbel mit.
Natürlich ist es jetzt scheinbar zu meinem Nachteil, aber wer lässt sich schon den Ausweis vorlegen, wenn er etwas verkauft?