Tür aufgebrochen, um Kind aus Wohnung zu befreien... Wer zahlt?
Hallo,
unser 2 Jahre alter Sohn hat von innen die Windfangtür zugesperrt, als wir draußen im Windfang standen. Somit hat er sich alleine in der Wohnung befunden, und wir konnten nicht mehr rein. Alles gute Zureden half nicht, nach einer Stunde war er komplett hysterisch. Zudem Renovieren wir gerade, in der Küche waren für Kinder gefährliche Werkzeuge und z.B. auch Lack zum Malern. Also haben wir die Tür mit Hilfe eines Nachbarn aufgebrochen.
Zahlt den Schaden an der Tür und am Rahmen irgendeine Versicherung, weil wir unser 2 Jähriges Kind aus dieser Situation befreien mussten? Spielt es dabei eine Rolle, dass uns ein Nachbar dabei geholfen hat, und es sich um eine Gefahrensituation für unser Kind handelte?
Danke im Voraus für Antworten.!!
6 Antworten
Dafür kommt keine Versicherung auf.
Die Tür wurde vorsätzlich aufgebrochen, somit kommt auch die Haftpflichtversicherung nicht auf. Das ist genau so, als wenn Rettungskräfte eine Tür aufbrechen muß, weil ein Verletzter in der Wohnung liegt, der die Tür nicht mehr selbst öffnen kann. Dafür kommt auch keine Versicherung auf.
Seid froh, dass Eurem Kind nichts passiert ist. Da ist die beschädigte Tür wohl das kleinere Übel. Die Reparatur müßt Ihr leider aus eigener Tasche zahlen.
Versicherung wird keine Entschädigung so die Tür beschädigen zahlen. In der Tat sollte man Glück hat, dass das Kind keinen Schaden leiden, hat es sehr gut. Als die Tür sich haben könnte, um eigene Entschädigung zu gehen. Und Kinder in dem Haus sind auch ein Teil der Verantwortung gesperrt.
Ihr selbst! Eine Versicherung, sofern vorhanden, könnte einspringen.Nachfragen.
Wenns dumm läuft, bekommt ihr eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ein zweijähriges Kind eine Stunde in dieser Situation belassen? Was hätte er denn machen sollen? Im Normalfall können Kinder eine Tür mittels Schlüssel kaum weider entsperren. Ihr seid vielleicht Eltern....
Natürlich bezahlt dafür keine Versicherung. Welcher versicherte Schaden soll denn dahinterstecken? Einbruch? Also selber bezahlen.
Wenn es euer eigenes Haus ist, zahlt das niemand,.
Bei einer Mietwohnung könnte es als Mietsachschaden durchgehen.
Den Schaden haben ja hier die Aufsichtsführenden Erwachsenen verursacht.
Nein, ist es nicht, da die Tür vorsätzlich aufgebrochen wurde. Das hat nichts damit zu tun, wer die Tür aufgebrochen hat.
Ganz im Gegenteil. Hier spricht man sogar noch von einem Eigenschaden. Für sowas zahlt die Haftpflicht sowieso nicht.
Die Haftpflicht zahlt bei Fahrlässigkeit. Nicht bei Vorsatz.
Richtig.
Im Falle einer Mietwohnung wäre es gegebenenfalls über eure Privathaftpflicht abgesichert.