Schaden am Sondereigentum.Kostenübernahme durch WEG?
Es handelt sich um Mehrfamilienhaus mit 8Eigentumswohnungen Eine Eigentümerin will ihre Wohnung verkaufen und hat berim Räumen der Wohnung Risse am Estrich festgestellt.Sie hat die Teppichböden entfernt und dabei die geklebten PVCFliesen mit rausgerissen.Das Haus ist Baujahr 19560, die PVC fliesen genauso alt.Sie verlangt nun die Reparatur des Estrichs von der WEG. jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Hallöchen,
Sie hat die Teppichböden entfernt und dabei die geklebten PVCFliesen mit rausgerissen
Dazu müsste man die Teilungserklärung kennen.
Bei Häusern diese Baujahrs kann man davon ausgehen, dass im Zuge der Erbfolge- oder auseinandersetzung das Haus in Wohneinheiten aufgeteilt wurde. Es kommt also darauf an, wie die Teilungserklärung verfasst wurde!
Des weiteren ist zu vermuten, war damals nicht unüblich, das die PVC Fliesen Asbest enthielten. Das kann aber nur durch Material Proben oder Raumluft Untersuchung fest gestellt werden! Wenn Asbest nachgewiesen wird, muss sie die Wohnung vor dem Verkauf sanieren. Solange die PVC Fliesen unbeschädigt sind besteht keine Gefahr.
Soweit mir bekannt ist, kann man einen Estrich auch durch entsprechende Fachleute reparieren lassen.
Grüße
Wenn der Schaden am Estrich dadruch entstanden ist, dass die Eigentümerin die Fliesen entfernt hat, dann ist sie selbst dafür zuständig, dass der Estrich saniert wird. Wenn der Schaden allerdings schon bestand, dann trifft es wohl die Eigentümergemeinschaft.