Brand in Waschraum durch Waschmaschine: Wer kommt für den Schaden auf?
Hallo, haben gestern abend von meinem Freund seinem Schwager eine Waschmaschine die mehrere Jahre nicht mehr in gebrauch war bekommen. Haben diese in unserem Waschraum/keller angeschlossen (Strom und Wasserleitung). Angeschalten haben wir sie nicht, da wir dieses heute testen wollten.
Also gingen wir wieder in unsere Wohnung, eine halbe Stunden später stand der ganze Waschraum/keller unter Rauch. Feuermelder war bzw ist keiner vorhanden.
Feuerwehr, Polizei und erste Hilfe waren alle vor Ort. Personen sind nicht zu Schade gekommen! Nur evtl. die anstehenden Waschmaschinen/Trockner der anderen Mieter. Der Keller und das Treppenhaus sind total verschmutz.
Wer zahl die Reinigung und etc.? Meinen Haftpflichtverischerung (Mieter) oder die Hausratversicherung (vom Vermieter)? Wie läuft das alles nun weiter?
Vielen dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Die durch den Brand entstandenen Gebäudeschäden werden über die Gebäudeversicherung reguliert. Sofern Hausrat von Mietern (z. B. deren Waschmaschinen) betroffen sind, reguliert das die Hausratversicherung der jeweiligen Mieter. Nur für den Fall, dass Du / Ihr den Schaden schuldhaft verursacht hättet, könnten anschließend die involvierten Sachversicherer versuchen, bei Dir / Euch Regress zu nehmen. In diesem Fall käme dann Eure Privathaftpflichtversicherung ins Spiel und würde sich mit den Forderungen befassen.
Vielen dank :)
Brandschäden am Gebäude trägt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Die Waschmaschinen der anderen Bewohner zahlt deren jeweilige Hausratversicherung und sollten die Versicherungen auf die Idee kommen, die Schuld bei Euch zu suchen, ist Deine Privathaftpflichtversicherung dafür zuständig, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte zu begleichen. Du musst also unbedingt Deine Privathaftpflichtversicherung einschalten.
Es kommt auf die tatsächliche Schadenursache an. Mich wundert die Tatsache, dass es zu einem Brand gekommen ist, obwohl die Maschine nicht angeschalten war.
Weiterhin frage ich mich, warum - bei einem elektrischen Problem - die Sicherung nicht gekommen ist.
Hier wird sich vermutlich bald ein Gutachter der Gebäudeversicherung auf die Suche nach der Schadenursache begeben.
Im Übrigen zahlt die Hausratversicherung des Vermieters hier schon mal nichts. Das wäre - wenn überhaupt - ein Fall für die Gebäudeversicherung, bzw. für deine Haftpflichtversicherung.
unabhängig vom aktuellen Fall: Eine Hausratversicherung sollte man immer abschließen, egal ob man Mieter oder Eigentümer ist!
ihr habt ernsthaft keine Hausratversicherung? Was macht ihr, wenn euch mal die komplette Wohnung abbrennt? Sorry aber das ist schon überaus naiv.
Es ist nicht naiv, keine Hausratversicherung abzuschließen. Wenn man die Wohnung ausschließlich aus geschenkten und äußerst billig erworbenen Einrichtungsgegenständen eingerichtet hat, keine wertvollen elektronischen und sonstigen Geräte besitzt und auch die Kleidung nicht als besonders wertvoll angesehen werden kann. Wenn also, alles zusammengefasst, der Hausrat einfach nicht wertvoll ist und das nötigste mit gespartem Geld schnell wieder beschafft werden kann, weshalb sollte man dann einer Versicherung Geld schenken?
Es sollte jeder für sich bedenken, ob es sinnvoll ist, seine guten Sachen auch über eine Hausratversicherung zu bedenken und dann zu dem für ihn passenden Schluss kommen.
Wenn also, alles zusammengefasst, der Hausrat einfach nicht wertvoll ist und das nötigste mit gespartem Geld schnell wieder beschafft werden kann, weshalb sollte man dann einer Versicherung Geld schenken?
Wenn der Hausrat wenig wert ist, wird halt die Versicherungssumme entsprechend niedrig angesetzt. In dem Fall beträgt die Jahresprämie dann vielleicht 20 EUR im Jahr.
Wenn die Waschmaschine die Schadensursache ist, ist das ein nicht versicherter Betriebsschaden. Nur die Folgekosten sind gedeckt.
Schäden am Eigentum Dritter ist über deren Hausrat- bzw. der Gebäudeversicherung gedeckt.
Diese werden dann aber den Schadensverursacher in Regress nehmen, wenn ihm ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann.
Dieser Regressanspruch ist dann Sache deiner privaten Haftpflichtversicherung
Okay. Wir haben aber nur eine Haftpflichtversicherung. Nur unser Vermieter hat eine Hausratversicherung, greift diese nicht? Da es kein vorsetzlicher Brand war?
Die Hausratversicherung des Vermieters deckt nur Schäden an seinem eigenen Eigentum in dem von ihm bewohnten Haus/Wohnung ab. Evtl. hat er noch eine Zusatzversicherung, die noch Schäden von seinem eigenen Hausrat außerhalb seiner Wohnung/Haus abdeckt, aber den Hausrat von Mietern deckt sie mit großer Sicherheit nicht ab.
Weder noch. Es käme deine Hausratversicherung dafür auf.
Und wenn ich nur eine Haftpflichtversicherung habe?
Unser Vermieter hat eine Hausratversicherung, greift die nicht? Da es kein vorsetzlicher Brand war.
Nein und und Nein. Die Haftpflicht kommt nicht zum Tragen, weil es sich, wie bereits oben geschrieben wurde um einen nicht abgedeckten Betriebsschaden handelt. Die Hausratversicherung des Vermieters kommt nicht zum Tragen, weil es deine Waschmaschine ist und deine Räumlichkeiten (auch gemietet). Du müsstest selbst eine Hausratversicherung haben.
Deine Hausratversicherung würde allenfalls Deine Waschmaschine bezahlen und womöglich nicht mal die, denn offenbar hatte sie wohl nur Schrottwert.
Das ist auch unsere Frage wie dies überhaupt passieren konnte. Aber da müssen wir denke ich noch auf den Sachverständige warten.
Okay, also läuft alles über meine Haftpflichtversicherung? Die Reinigung, die Schadenserstattung der anderen? Usw?
Den eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung haben wir nicht.
Nur eine Haftpflicht. Da wir zur Miete wohnen.