Eckventil defekt, schon vor einzug, muss ich die kosten tragen?
Hallo,
Ich bin in meine allererste wohnung gezogen, jetzt das Problem, am Wochenende kam die Spüle, wollte sie anschließen, jetzt kommt wasser aus den eckventilen, dichtung kaputt, scheint sehr alt zu sein.
Jetzt sagt der hausverwalter, ich müsse bis 70€ die kosten tragen, steht auch im Mietvertrag ok, aber der schaden war eindeutig VOR meinem einzug, konnte ja nicht bei der wohnungsbesichtigung wasserhahn anschließen und die dichtungen prüfen.
wie sieht das jetzt aus, muss ich die kosten wirklich tragen???
5 Antworten
Sie müssen diese Kosten in keinem Fall tragen. Die Kostenübernahme bei Kleinreparaturen setzt immer voraus, dass der Mieter Gelegenheit hatte, den Schaden zu verursachen .Außerdem trifft die Kleinreparaturklausel immer nur Reparaturen, bei denen der Mieter Zugriff hatte. Also beispielsweise der Wasserhahn oder der Fenstergriff. Sie trifft in keinem Fall zu auf hauseigene Installationen wie zum-Beispiel-Ventil oder Eckventile.
eigentlich gehts ja so: dichtung kaputt - austauschen - ruhe haben - 70 euro sparen
Also, für diesbezügliche Reparaturen ist eindeutig der Vermieter zuständig, wenn Wohnraum angemietet wurde. Vorsicht auch, wenn eigener Reparaturversuch nicht klappt und die Bude,wie bei einem meiner Mieter, unter Wasser gesetzt wurde. Fordere also höflich und bestimmt einen Klempner und die Reparaturkostenübernahme durch den Vermieter. Viel Glück.
eine neue dichtung solltest du dir leisten können. selbst ein eckventil kostet nicht den hals
Eine Dichtung, EK ca 1,5 Cent, bekommst du geschenkt, wenn du freundlich im Baumarkt fragst.