Lohnabzug nach telefonieren mit dem Handy bei der Arbeit?
Hallo... folgendes Problem...mein chef hatte uns vor 1.5jahren ca untersagt mit dem Handy während der Arbeit zu spielen bzw es zu bedienen. Er hatte mich im Januar 2013 erwisch als ich telefonierte und hatte mich nicht darüber in informiert was das für Folgen für mich haben würde. Dann zog er mir für den Monat Januar 150 € brutto ab. Jetzt hat er mich wieder erwischt und drohte mir wieder damit. Ich muss dazu sagen ich bin cnc fräser die Maschine läuft vollautomatisch und es kam zu keinerlei schäden!... meine frage :kann er mir einfach so lohn abziehen auch wenn mein Arbeitsgerät Teile produziert?
12 Antworten
Lohn abziehen darf Dir Dein Chef nicht. Er kann nicht einfach seinen eigenen "Bußgeldkatalog" erfinden. Was er aber machen kann ist, Dir eine schriftliche Abmahnung erteilen. Sollte er Dich dann anschließend noch einmal erwischen, kann er Dir verhaltensbedingt kündigen.
Es spielt keine Rolle, ob die Anlage problemlos läuft, während Du Dein Handy bedienst. Wenn der AG dies untersagt dann ist es eben verboten und jeder AN hat sich daran zu halten.
Bei uns im Betrieb wurde das vor ca. drei Jahren auch verboten, weil die Handynutzung seit Einführung der Smartphones ungeahnte Dimensionen erreicht hat. Da konnte auch kein Betriebsrat etwas gegen das Verbot machen, da die aktuelle Rechtsprechung dem AG das Weisungsrecht in diesem Bereich zuspricht. Geldstrafen gibt es bei uns nicht aber der AG spricht den MA zuerst eine mündliche Verwarnung aus, dann kommt die schriftliche Abmahnung und einmal gab es aus diesem Grund auch schon eine Kündigung. Wenn ein AG einen AN problemlos "loswerden" möchte und sich kein anderer Grund findet, ist das für Chefs die beste Möglichkeit. Darüber sollte sich jeder AN im klaren sein.
Gegen den Lohnabzug kannst Du vorgehen aber das Verbot der Handynutzung solltest Du in Zukunft im eigenen Interesse beachten. Nur zur Info: Für die vergangene Nutzung kann der AG Dir keine Abmahnung mehr geben. Dies muss er nämlich spätestens zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Verstoßes tun.
Wieder einmal so ziemlich die einzige und begründete Antwort! :-)
Ich muss mich immer wundern, wie so viele Antwortende überhaupt nicht auf die rechtliche Seite einer Problematik eingehen, sondern sich lediglich allgemein "entrüsten", obwohl das zwar berechtigt sein kann, es hier aber überhaupt nicht darum geht.
Mit Sicherheit nicht, solange Du nichts unterschrieben hast, was eine vereinbarte Strafe in dieser Höhe nach sich zieht. Dein Chef kann Dich allenfalls abmahnen und bei Wiederholung die Kündigung aussprechen. Du solltest Dich dringend bei Deiner Gewerkschaft über Deine Rechte (und natürlich auch Pflichten) aufklären lassen. Ansonsten: Sei froh, wenn Du einen Job hast, obwohl bereits eine Maschine den größten Teil der Arbeit erledigt...
Naja, immerhin hat Dein Chef einen Weg gefunden, das Weihnachtsgeld zurück zu holen. Bleibt nur die Frage, ob das Finanzamt auch von seinen Nebeneinkünften weiß.
Ob er Abzüge machen darf, glaube ich eigentlich nicht, aber in unserer Firma herrscht absolutes Handyverbot, auch CNC-dreherei.
Nein ich denke nicht das er dir einfach Geld abziehen kann
für was bist du in der Firma angestellt, für was kriegst du dein Geld ???
vermute mal nicht um private Dinge zu erledigen
deine Maschine läuft alleine, ..... schön dann könnte dir dein Chef ja in der Zeit (Ablaufbedingtes Warten) ne andere Aufgabe geben ....Teile nachmessen ... oder Verpacken oder was ganz anderes ....(Halle fegen)
scheinbar ist er der Auffassung deine Aufgabe wäre es die Maschine und den Prozess zu überwachen kontrollieren absichern.
mach das !
Und wie lautet denn nun Deine Antwort auf die eigentlich gestellt Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Sanktion???