Darf mein Arbeitgeber mir Europaletten vom Lohn abziehen?
Mir wurde zum 30.11. gekündigt. Habe dann am 17.12. meine Lohnabrechnung bekommen und gleichzeitig hat mein AG mir für nicht abgerechnete Europaletten das Geld gleich abgezogen, darf ER das??Fällt das nicht unter das Unternehmerrisiko?Im Arbeitsvertrag ist nicht geregelt,daß man für Schäden,egal welcher Art selbst aufkommen muss. Würde mich freuen, wenn mir jemand vieleicht auch einen § nennen könnte ob ER das darf oder auch nicht. Danke schon mal im Vorraus.
6 Antworten
Wenn ein Lieferfahrer plötzlich zu wenig Pakete auf dem LKW hat, wird der Chef sich bestimmt auch fragen, wie er an sein Geld kommt. Du hast sicher Lieferscheine, auf denen die Anzahl Paletten festgehalten sind. Wenn du diese nicht ablieferst, könnte man ja auch denken, du hättest sie verscherbelt.
Soweit ich weiß darf er das nur machen wenn du dies Mutwillig getan hast, sprich aus voller Absicht. Sollte es ein Versehen gewesen sein darf er das eig nicht. Deshalb mein Rat: Setz dich mit einem Anwalt oder der Gewerkschaft zusammen.
Soweit ich weiß kommt doch dafür eig auch die Versicherung auf... oder irre ich da jetzt?
Welche Versicherung denn? Die Paletten-wegkomm-Versicherung?
Das war klar das darauf wieder so eine dumme Frage kommt. Entweder deine eigene oder die des Arbeitgebers
Wenn das im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, darf er das nicht. Geh zu einem Anwalt und erkundige Dich dort.
Hi,
also über manche Antworten kann ich mich echt nur wundern. Dein Chef muss dir nachweisen, dass du die Paletten absichtlich entwendet oder Zerstört hast. Wenn mein Mitarbeiter 50 Paletten holen sollte und nur 48 mitbringt ist das ein Schaden von 12€ ausserdem kenne ich keinen Mitarbeiter der bei sich zuhause Paletten bunkert. Gehe zum Anwalt und lass dich am besten berraten.
Schöne Grüße aus Hessen
Wenn du die Paletten unterschlagen hast,kann er dir eine entsprechende Rechnung ausstellen,aber keineswegs den Betrag vom Lohn abziehen.
Habe noch mal etwas geforscht und da stand das er mir garnichts abziehen darf.Es fällt unter das Unternehmerrisiko und er kann und darf mir nur eine Rechnung über diese Paletten schicken aber auf keinen Fall direkt einbehalten.
Ich hoffe das das auch so stimmt.Werde Montag mal meinen RA anrufen.