Umzugskosten aus Vorjahr absetzten bei Steuererklärung

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Wenn Du in 2013 umgezogen bist, hast Du das vermutlich auch in 2013 bezahlt.

Somit kannst Du es nur in 2013 abziehen (§ 11 EStG, Zufluss- Abfluss Prinzip).

Wenn Du die Erklärung 2013 noch nicht gemacht hast, Kannst Du die nachholen. die Umzugskosten dort als Werbungskosten in der anlage "N" in Abzug bringen. Wenn Du in 2013 keine Einkünfte hattest, entsteht ein Verlustvortrag, der dann in 2014 abgezogen wird.

Hendt 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 19:23

Hi, danke für deine Antwort. Genau, ich hatte alles in 2013 bezahlt. Dann werde ich mal schauen, dass ich die Steuererklärung 2013 nachhole.

Das funktioniert nur dann, wenn der Umzug berufsbedingt notwendig war.