Hallo ich möchte am 31.01.2022 kündigen?

5 Antworten

Wenn Du dir etwas Mühe gibst, dann kommst Du auch an die benötigten Nachweise, siehe die Antwort von @ Paroto92 !

Und nein, deshalb würde es keine weitere Sperrzeit nach § 159 SGB - lll geben, hätte max. einen Einfluss auf die Dauer und Höhe deines ALG - 1 Anspruchs, wenn Du nicht innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 bzw. 24 Monte mit Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung kommen würdest.

Hast Du für deine Kündigung keinen wichtigen Grund, der dann auch als solcher anerkannt würde, dann wirst Du um eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nicht herum kommen.

Suche dir vor der Kündigung eine neue Stellung, dann kann dir das Arbeitsamt egal sein.

Bis Ende Januar ist ja noch ein halbes Jahr, da hast du ja noch Zeit etwas Neues zu finden.

Produktionshelfer werden überall gesucht.

Ersatzdokumente für sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigungszeiträume kannst Du Dir ( soweit ordentlich seinerzeit gemeldet ) u.A. vom Rentenversicherungsträger in Nachschrift besorgen , und Eine eigene Kündigung zum 31.01.2022 muss zudem nicht unbedingt eine Sperrfrist bedeuten beim ALG I . Du mußt Dich da nur rechtzeitig um eine SV - pflichtige Anschlußbeschäftigung ohne Notwand der Leistungsbeantragung für ALG I kümmern .

Am besten etwas unbefristetes , wenn Du derzeit auch unbefristet angestellt bist .

Nein, du bekommst eine Sperre von 3 Monaten.

Eine Arbeitsbescheinigung muss deine Firma Dir ausstellen.
Dazu sind sie verpflichtet.
Manche Firmen übermitteln diese Elektronisch dem Amt.

ExoticFruits 
Beitragsersteller
 05.07.2021, 01:42

was wenn die firma dicht gemacht hatt

FantasmaLaVida  05.07.2021, 01:45
@ExoticFruits

Das trifft auf dich nicht zu, laut deiner Frage.