Ab wie viel Jahren bekommt man Kündigungsschutz?

7 Antworten

hängt vom Betrieb und der Betriebsgrösse und von den Regelungen im Tarifvertrag ab.

Bei einer kleinen Firm mit weniger als 10 Mitarbeitern besteht oft kein Kündigungsschutz oder ein gelockerter.

Und das mit den ab 6 Monaten ist richtig, in der Probezeit (meist 6 Monate) kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich, es muss ein nachvollziebarer Grund vorliegen und Entlassungen müssen nach sozialen Aspekten (dann Alter, Betriebszugehöerigkeit, Kinder, alleinerziehend, schwerbehindert) erfolgen, wenn teilentlassungen vorgesehen sind, z.B. weil es dem Betrieb schlecht geht.

Bei mir im Tarifvertrag steht, dass alle, die über 45 Jahre alt sind und mindestens 15 Jahre dem Betrieb angehören, unkündbar sind. Aber das nützt einem halt auch nichts, wenn der Betrieb z,B. ganz schliesst. Dann ist man auch kündbar, wenn man unkündbar ist. Man kann aber einfacher eine gute Abfindung rausschlagen. Und wenn jemand was anstellt, z.B. klaut, dann hilft der Kündigungsschutz auch nichts.

100% sicherheit wird es nie geben.

Den absoluten Kündigungsschutz gibt es nicht. Und der Kündigungsschutz hat weniger mit der Betriebszugehörigkeit zu tun.

Kündigungsschutz hat man nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit wenn der Betrieb mindestens 10 Vollarbeitskräfte hat.

Allerdings kann man wenn man älter ist schwerer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Dein Arbeitgeber muß eine sogenannte soziale Auswahl treffen. Ein Kollege mit vergleichbarem Arbeitsplatz der 25 Jahre alt ist wird also eher befürchten müssen wirksam gekündigt zu werden.

packobello  29.01.2012, 20:07

Man hat nach nem halben Jahr Kündigungsschutz? So ein Unsinn.

Maximilian112  29.01.2012, 20:21
@packobello

Dieser Unsinn steht im Kündigungsschutzgesetz. ;-)

1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

packobello  30.01.2012, 08:01
@Maximilian112

Man muss aber auch den 2. Satz lesen, der da lautet: Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.-----------------damit kann jeder gekündigt werden

Maximilian112  30.01.2012, 11:29
@packobello

Niemand ist unkündbar. Das habe ich auch an keiner Stelle behauptet.

Aber nach 6 Monaten Zugehörigkeit hat man halt gesetzlichen Kündigungsschutz.

packobello  30.01.2012, 12:05
@Maximilian112

Aber doch nur auf dem Papier... "dringende betriebliche Erfordernisse"... ohne Grund darf aber eh keiner gekündigt werden, d.h. es liegt immer ein Grund vor, damit ist jeder jederzeit kündbar. Das einzige, was mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt, ist der Zeitraum der Kündigungsfrist. Theoretisch hast du schon recht, die praktische Durchsetzung solch eines Gesetzes ist aber faktisch unmöglich.

Maximilian112  30.01.2012, 12:38
@packobello

die praktische Durchsetzung solch eines Gesetzes ist aber faktisch unmöglich

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Das KüSchuG gibt eine relative Sicherheit und damit beschäftigen sich die Arbeitsgerichte täglich. Dieses Gesetz ist kein Papiertiger. Es gibt Dir die Möglichkeit, gegen Deine Kündigung zu klagen.

Das ein Arbeitsplatz für immer und ewig bestehen bleibt kann Dir das Gesetz nicht erfüllen. Ein Tarifvertrag übrigens auch nicht.

Kündigungsschutz gibt es doch in allen möglichen Facetten. Vorwiegend im KSchG geregelt, aber auch in einer Reihe anderer Gesetze (bspw. MuSchG, BetrVG). Eine wie ich finde sehr gelungene Übersicht gibt es hier: http://anwalt-arbeitsrecht-ktr.de/kuendigung-anwalt-ktr/kuendigungsschutz/

Dort sind der Kündigungsschutz sehr übersichtlich dargestellt. Es kommt ja auch nicht nur auf das Alter oder die Beschäftigungsdauer an. Auch Schwangere und Eltern, die in Elternzeit sind, haben Kündigungsschutz.

MfG Moni

Das hat mit dem Alter weniger zu tun. Bei gleichen Bedingungen SOLL eine Sozialauswahl getroffen werden. Die Betonung liegt bei "gleichen Bedingungen"