Mindesturlaub? Anspruch?

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In deinem Beispiel hast du nur einen Anspruch auf den halben Jahresurlaub. Haette das Arbeitsverhaeltnis allerdings nur einen Tag laenger bestanden, haettest du bereits einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Locke1965 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 10:04

Mein Jahr endet für mich am 30.6. Ich habe voriges Jahr am 1. Juni angefangen.

DerCaveman  07.05.2020, 10:09
@Locke1965

Darauf kommt es allerdings nicht an, sondern auf das Kalenderjahr. Auch nach laenger als sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses erwirbt man bei Ausscheiden in der ersten Jahreshaelfte nur einen Teilanspruch von einem Zwoelftel fuer jeden vollen Monat (im betreffenden Kalenderjahr). Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht auch dann erst bei Ausscheiden in der 2. Jahreshaelfte, also fruehestens am 1. Juli.

DerCaveman  07.05.2020, 10:36
@DerCaveman
Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht auch dann erst bei Ausscheiden in der 2. Jahreshaelfte, also fruehestens am 1. Juli.

Genau genommen entsteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses zwar bereits mit Beginn des Kalenderjahres, bei Ausscheiden in der ersten Jahreshaelfte reduziert er sich aber wieder entsprechend.

Urspruenglich wollte ich diese Feinheit zwar aussen vor lassen, um es nicht unnoetig kompliziert zu machen. Allerdings haette dies dann wahrscheinlich einen entsprechenden Kommentar provoziert. Also hole ich den Hinweis nach.

Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage (Mo-Sa) pro Jahr.

Ist der Samstag frei, sind es also 20 Tage (Montage bis Freitage).

Auf ein halbes Jahr entfallen dann also 10 Montage bis Freitage gesetzlicher Mindesturlaub.

Aber es können im Betrieb natürlich andere (höhere) Urlaubstage vereinbart sein, z.B. arbeitsvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag.

nach dem Bundesurlaubsgesetz stünden Dir 12 Werktage (Mo-Sa) zu.

Geht Dein Arbeitgeber von 16 Tagen aus, bestehen ganz offensichtlich vertragliche Bestimmungen die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen.

Du müsstest also in Deinen Arbeitsvertrag / geltenden Tarifvertrag nachsehen.

wenn du kein volles jahr beschäftigt bist, hast du für jeden vollen monat der beschäftigung anspruch auf 1/12 des jahresurlaubs; z.b. bei 30 tagen im jahr macht das für 6 monate eben 15 arbeitstage (bei vollzeitbeschäftigung)

bei teilzeit wird das umgerechnet; 30 tagen = 6 wochen vollzeit/5-tage-woche. du hast also anspruch auf 3 wochen urlaub bis zum 30.6.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerCaveman  07.05.2020, 09:58
... wenn du kein volles jahr beschäftigt bist, hast du für jeden vollen monat der beschäftigung anspruch auf 1/12 des jahresurlaubs

Wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate bestanden hat und erst in der 2. Jahreshaelfte endet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Beides wurde hier aber um gerade mal einen einzigen Tag verpasst.