Arbeitszeit von 80 h in 1 Woche

6 Antworten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Man darf maximal pro Woche 48 Stunden beschäftigt werden, wobei auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 26 Kalenderwochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw. entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

In den meisten Branchen ist der Sonntag auch Ruhetag. In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mind. 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen.

Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind im Extremfall auch 19 Arbeitstage in Folge möglich.

Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.

Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.

Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich (vgl. §§ 7 und 12 ArbZG).

Also: 80 Std. ist gesetzwidrig - in Bereichen, wo Sonntagsarbeit der Regelfall ist (Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels etc.) könnten ausnahmsweise auch 70 Std. erreicht werden (7 * 10 Std.).

DerSchopenhauer  13.08.2014, 07:23

Obige Infos sind übernommen von:

Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Es gibt bei euch sicher einen Betriebsrat. Der müsste dafür ein Ohr haben. Spätestens, wenn man mal anmerkt, daß der Versicherungsschutz des Hauses gefährdet ist, wenn jemand aus Müdigkeit und Überarbeitung durch nachweisliches Überschreiten der maximalen Arbeitszeit Fehler macht.

Gruß S.

Klingt tatsächlich nach Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz - aber:

1) Wieviele Pausen sind denn enthalten, oder sind die Angeben "echte, reine, Arbeitszeit" 2) Sind Bereitschaftszeiten enthalten oder "echte" Arbeitsschichten vor Ort?

Im Grunde hast du dir die Antwort doch schon gegeben es ist nicht erlaubt also registrieren ansprechen und bei Wiederholung konsequent dagegen vorgehen und wenn nicht muß man eben so weiter machen

Ich habe jetzt keine Zeit, mir alles durchzulesen, aber ich denke, hier findest du was und hast dann auch gleich eine rechtliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/