frage:mein lohn wird am 15 gezahlt,wann aber MUSS ich die lohnabrechnung erhalten?

6 Antworten

Unwahrscheinlich, dass die Zahlung und das Aushändigen der Lohnabrechnung immer absolut synchron klappt, deshalb relativiert sich meines Wissen auch die wörtliche Auslegung des zitieren § 108 Gewerbeordnung.

Jedoch sollte sowohl die Bereitstellung der Lohnabrechnung als auch eine mögliche Beanstandung derselben in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Der ist bei monatlicher Abrechnung sicherlich mit vier Wochen noch gegeben.

@RBMannheim,ich bekomme die abrechnung IMMER c.a. zwei wochen später(externe buchhaltung)trotzdem nicht korekt ?

Zum Ende des Monats ist okay, da die Abrechnung für Kalendermonate gemacht wird. Nur so kann sie auch richtig sein. Stell dir vor du bist nach dem 15. krank, wie soll dein AG das am 15. schon wissen?

Soweit ich weiß, muss eine Abrechnung nur erstellt werden, wenn sich im Vergleich zum Vormonat was geändert hat. Ist die Zahlung von der Höhe her also die gleiche wie im Monat da vor, muss der AG nicht zwingend eine Abrechnung erstellen.

''Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.''

http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55324.htm

rumpi  29.07.2009, 08:37

Ja und, da steht nix davon, wann!?

bitmap  29.07.2009, 08:45
@rumpi

Doch.

''bei Zahlung''

... nicht vor, nicht nach und schon gar nicht erst 14 Tage später.