Darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer PRIVAT Geld schenken, ohne dass man versteuern muss?

10 Antworten

Es ist was vollkommen anderes wenn Du einem Verwandten Geld schenkst.

Hier ist eine Gegenleistung erbracht worden (die Überstunden), wenn der Chef dafür einen "Bonus" bezahlt ist das nichts anderes als eine Zulage die natürlich auch versteuert werden muss.

PascalJerome  19.07.2016, 18:56

Wo liest du das? In der Frage steht, dass die Überstunden ganz regulär bezahlt werden. Könnt ihr alle nicht lesen?

Messkreisfehler  19.07.2016, 18:57
@PascalJerome

Du kannst offenbar nicht lesen...

Aber zusätzlich möchte der Arbeitgeber im noch Geld geben-


Was ist wohl ein zu versteuernder Überstundenzuschlag? Das ist Geld das Du zusätzlich zu deinem Arbeitslohn bekommst wenn du Überstunden machst. Nichts anderes ist hier der Fall...

PascalJerome  19.07.2016, 18:58
@Messkreisfehler

Doch kann ich. Genau... ZUSÄTZLICH...er kriegt seinen normalen Überstundenlohn und ZUSÄTZLICH will der AG dem AN privat noch etwas schenken. Das ist alles äußerst legal.

Messkreisfehler  19.07.2016, 19:00
@PascalJerome

Dann hast Du richtig gelesen aber den Inhalt nicht verstanden und zudem vom Abgabenrecht keine Ahnung.

PascalJerome  19.07.2016, 19:03
@Messkreisfehler

Ich hab alles richtig verstanden. Ich hasse Leute wie dich, die einfach absichtlich alles falsch verstehen WOLLEN. Eigentlich steht alles glasklar und unmissverständlich in der Frage, aber du tust einfach so, als stünde dort genau das Gegenteil. Dumm sowas. Hab auch gar keine Lust mehr mich über so ne Lapalie ,mit dir zu unterhalten, weil du deine Trollmasche eh weiter durchziehen wirst.

Messkreisfehler  19.07.2016, 19:13
@Messkreisfehler

Und der 2. Passus aus dem Link oben

Wichtig | Begünstigt sind nur Sachzuwendungen. Geldgeschenke müssen immer als Arbeitslohn versteuert werden, auch wenn ihr Wert gering ist.


Ich hasse auch Leute, vor allem Leute die auf Teufel komm raus diskutieren und von der Materie nicht mal ansatzweise Ahnung haben. Kein Plan von nix aber den Dicken machen wollen.

Hallo, 

nun ja, wenn man es genau nimmt..... aber nein, nimm das Geld, wenn dir dein Chef eine Anerkennung zukommen lassen will, freu dich drüber und schweig dich aus.

LG Mata

Also die Überstunden werden ganz regulär abgerechnet über die Lohnabrechnung. Ok.

Wenn dir dein Chef eine besondere Anerkennung deiner Leistungen zukommen lassen möchte dann kann er das tun. Er könnte dich auch zum Essen einladen oder dir einen Tankgutschein spendieren, käme aufs Selbe raus denke ich

Messkreisfehler  19.07.2016, 19:08

Das hätte den gleichen Effekt ist in der Sache aber was anderes.

Zum Essen kann er den Fraganten einladen, das ist kein Problem.

Er könnte ihm auch monatlich einen Benzingutschein für bis zu 44 Euro schenken, auch das wäre abgabe- und steuerfrei.

Wenn der "Geldbonus" aber mit dem ableisten von Überstunden verbunden ist, er das Geld also nur bekommt wenn er auch Überstunden abgeleistet hat, dann muss es versteuert werden.

Erlaubt ist das nicht.
Allerdings ist es natürlich theoretisch so, das da wo "kein Kläger - auch kein Richter"

Ja, das geht, wäre aber ein teures Geschenk.

Er müsste es ja aus dem versteuerten Gewinn seines Unternehmens nehmen.

Somit wäre diese Lösung reiner Schwachsinn.

Messkreisfehler  19.07.2016, 19:05

Und zudem müsste es der Arbeitnehmer versteuern ganz unabhängig ob der Arbeitgeber es als Privatentnahme versteuert hat.

wfwbinder  19.07.2016, 19:06
@Messkreisfehler

Na ja, wenn es ausserhalb des betrieblichen Bereichs wäre, wäre es schon eine normale Schenkung.

PascalJerome  19.07.2016, 19:08
@wfwbinder

Das versteht Messkreisfehler leider nicht :) 

Messkreisfehler  19.07.2016, 19:21
@Messkreisfehler

Hier auch gerne noch mit Urteil

https://www.buhl.de/steuernsparen/geldgeschenke-vom-chef/

Es komme weder darauf an, wie die Zuwendung bezeichnet worden sei, noch darauf, dass sie nicht von der Arbeitgeberin des Klägers selbst geleistet worden sei. Maßgeblich sei allein, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Klägers für die GmbH und der Zahlung bestanden habe.


Na, kommt jetzt noch ein kluger Kommentar von PascalJerome?


Also selbst wenn die Frau des Arbeitgebers dem Mitarbeiter im Urlaub in Papua Neuguinea das Geld für die Überstunden als "Geschenk" gibt ist es zu versteuerndes Einkommen.