Darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer PRIVAT Geld schenken, ohne dass man versteuern muss?
Also z.B. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet, und bekommt dafür den normalen Lohn für die Überstunden. Aber zusätzlich möchte der Arbeitgeber im noch Geld geben- allerdings bar und privat, also nicht über das Unternehmen/die Arbeitsstelle. Muss man dieses Geld dann versteuern? Weil eigentlich wäre es dann so, als würde man von jemand Verwandten oder einem Freund Geld geschenkt bekommen, und das muss man ja auch nicht versteuern
10 Antworten
Es ist was vollkommen anderes wenn Du einem Verwandten Geld schenkst.
Hier ist eine Gegenleistung erbracht worden (die Überstunden), wenn der Chef dafür einen "Bonus" bezahlt ist das nichts anderes als eine Zulage die natürlich auch versteuert werden muss.
Du kannst offenbar nicht lesen...
Aber zusätzlich möchte der Arbeitgeber im noch Geld geben-
Was ist wohl ein zu versteuernder Überstundenzuschlag? Das ist Geld das Du zusätzlich zu deinem Arbeitslohn bekommst wenn du Überstunden machst. Nichts anderes ist hier der Fall...
Doch kann ich. Genau... ZUSÄTZLICH...er kriegt seinen normalen Überstundenlohn und ZUSÄTZLICH will der AG dem AN privat noch etwas schenken. Das ist alles äußerst legal.
Dann hast Du richtig gelesen aber den Inhalt nicht verstanden und zudem vom Abgabenrecht keine Ahnung.
Ich hab alles richtig verstanden. Ich hasse Leute wie dich, die einfach absichtlich alles falsch verstehen WOLLEN. Eigentlich steht alles glasklar und unmissverständlich in der Frage, aber du tust einfach so, als stünde dort genau das Gegenteil. Dumm sowas. Hab auch gar keine Lust mehr mich über so ne Lapalie ,mit dir zu unterhalten, weil du deine Trollmasche eh weiter durchziehen wirst.
Aber hier Mr. Oberschlau, hier hast Du es noch schwarz auf weiss...
Belohnungsgeschenke – Geschenke zu sonstigen Anlässen
Sachgeschenke, die an Arbeitnehmer gegeben werden und die keinen persönlichen Anlass haben, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Und der 2. Passus aus dem Link oben
Wichtig | Begünstigt sind nur Sachzuwendungen. Geldgeschenke müssen immer als Arbeitslohn versteuert werden, auch wenn ihr Wert gering ist.
Ich hasse auch Leute, vor allem Leute die auf Teufel komm raus diskutieren und von der Materie nicht mal ansatzweise Ahnung haben. Kein Plan von nix aber den Dicken machen wollen.
Hallo,
nun ja, wenn man es genau nimmt..... aber nein, nimm das Geld, wenn dir dein Chef eine Anerkennung zukommen lassen will, freu dich drüber und schweig dich aus.
LG Mata
Also die Überstunden werden ganz regulär abgerechnet über die Lohnabrechnung. Ok.
Wenn dir dein Chef eine besondere Anerkennung deiner Leistungen zukommen lassen möchte dann kann er das tun. Er könnte dich auch zum Essen einladen oder dir einen Tankgutschein spendieren, käme aufs Selbe raus denke ich
Das hätte den gleichen Effekt ist in der Sache aber was anderes.
Zum Essen kann er den Fraganten einladen, das ist kein Problem.
Er könnte ihm auch monatlich einen Benzingutschein für bis zu 44 Euro schenken, auch das wäre abgabe- und steuerfrei.
Wenn der "Geldbonus" aber mit dem ableisten von Überstunden verbunden ist, er das Geld also nur bekommt wenn er auch Überstunden abgeleistet hat, dann muss es versteuert werden.
Erlaubt ist das nicht.
Allerdings ist es natürlich theoretisch so, das da wo "kein Kläger - auch kein Richter"
Ja, das geht, wäre aber ein teures Geschenk.
Er müsste es ja aus dem versteuerten Gewinn seines Unternehmens nehmen.
Somit wäre diese Lösung reiner Schwachsinn.
Und zudem müsste es der Arbeitnehmer versteuern ganz unabhängig ob der Arbeitgeber es als Privatentnahme versteuert hat.
Na ja, wenn es ausserhalb des betrieblichen Bereichs wäre, wäre es schon eine normale Schenkung.
Das versteht Messkreisfehler leider nicht :)
Im Gegensatz zu Dir verstehe ich das durchaus...
Wichtig | Begünstigt sind nur Sachzuwendungen. Geldgeschenke müssen immer als Arbeitslohn versteuert werden, auch wenn ihr Wert gering ist.
Hier auch gerne noch mit Urteil
https://www.buhl.de/steuernsparen/geldgeschenke-vom-chef/
Es komme weder darauf an, wie die Zuwendung bezeichnet worden sei, noch darauf, dass sie nicht von der Arbeitgeberin des Klägers selbst geleistet worden sei. Maßgeblich sei allein, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Klägers für die GmbH und der Zahlung bestanden habe.
Na, kommt jetzt noch ein kluger Kommentar von PascalJerome?
Also selbst wenn die Frau des Arbeitgebers dem Mitarbeiter im Urlaub in Papua Neuguinea das Geld für die Überstunden als "Geschenk" gibt ist es zu versteuerndes Einkommen.
Wo liest du das? In der Frage steht, dass die Überstunden ganz regulär bezahlt werden. Könnt ihr alle nicht lesen?