Lohn Auszahlung wegen Ostern?
Hallo,
Ich bin normaler Arbeitnehmer im Handwerk und wollte mal fragen an welchen Tag mein Chef verpflichtet ist mir spätestens mein Lohn überwiesen zu haben. Es steht ja bekanntlich Ostern vor der Tür und das heißt der erste Werktag im April ist der 3.. Der letzte Werktag im März ist aber der 29 . Muss mein Chef mir meinen Lohn der sonst erst am 1 kommt schon am 29 überweisen oder reicht es wenn er es am 3 überweist ? Man findet im Internet leider widersprüchliche Meinung vielleicht weiß es ja jemand sicher. Danke
5 Antworten
Der letzte Werktag ist der 29. März, wenn Du im voraus die Zahlung lt. Arbeitsvertrag erhältst. wäre das am 29. oder 30. 3., wohl in diesem Monat gleiche Zahltag im voraus. Der 3. April wäre eine verspätete Zahlung!
Du weißt doch, wann sonst Dein Lohn gezahlt wird, da diesmal die Feiertage über den Monatsletzten und Monatsanfang liegen bzw. dazwischenliegen, wirst Du wohl am 29.3. Deine Lohnzahlung erhalten. Es kann dann sein, wenn Du nach Stunden abgerechnet wirst, daß der Restlohn auf dem Folgemonat verrechnet wird. Das wird sicher auf dem Lohnzettel, den Du ja sicher monatlich erhältst, vermerkt sein.
Wann der Lohn zu zahlen ist, ist entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vermerkt. Wenn der Zahltag der letzte Bankarbeitstag des Monats ist, dann muss das Geld eigentlich am 29.3. auf deinem Konto sein.
Wenn vertraglich oder tariflich nichts geregelt ist, greift der § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach ist der Lohn nach Ablauf des betreffenden Zeitabschnitts zu zahlen. Der März läuft am 31. ab. Also wäre der Lohn am ersten Bankarbeitstag des April, also am 3. fällig.
Was hast Du für einen Kalender? "erste Werktag im April ist der 3. Januar. " QWenn in Deinem Vertrag steht, dass der Lohn spätestens am 3. des Folgemonats bezahlt wird, dann reicht es, wenn er am 03.04. auf Deinem Konto ist.
Im Vertrag steht am 1. Des folgemonats...
das schreibt er auch !
Normal wäre der Lohn am Donnerstag fällig , mit der Osterprämie ( gab es in Kleiner Bude ! ).
... der erste Werktag im April ist der 3. Januar. Der letzte Werktag im März ist aber der 29 Februar.
Äh... - nein, weder noch.
Auch wenn ich einen fehler gemacht habe ist die Frage glaube ich verständlich..... Aber der “Usermod Junior“ 😂 kann anscheinend nur auf Fehlern rumreiten....
Mal eben aufgrund einer einzelnen Anmerkung ein Pauschalurteil über meine Antworten zu fällen, ist natürlich einfach. Die Bewertung durch andere Fragesteller fällt zum Glück anders aus.
Aber ich bekomme den Lohn ja nicht im Vorraus ? Dafür hab ich doch diesen Monat gearbeitet ? 😉