Hallo liebe Community!
Heute hat sich in meinem Umfeld eine sehr kontrovers diskutierte Situation ergeben. Auslöser: Ein Gastwirt hat seinen angestellten Servicemitarbeitern im Lokal mitgeteilt, dass künftig für zerbrochene Gläser bestimmte Beträge zu zahlen seien (3 bzw. 4 Euro je nach Glas). Damit sollen scheinbar die Kosten für Wiederbeschaffung praktisch ganz oder teilweise auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.
Grundsätzlich sind die Gläser ja Teil des Betriebsinventars, mit dem die Servicemitarbeiter zwangsläufig regelmäßig in Kontakt kommen. Rein arbeitsrechtlich betrachtet habe ich den Standpunkt vertreten, dass hier nur in sehr begrenztem Rahmen Schadenersatzpflicht bestehen dürfte - bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer meines Wissens gar nicht.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit (=mittlere Schuld) haftet der Arbeitnehmer wenn überhaupt anteilig, also die berühmt-berüchtigte Quotelung bei der dann Verhalten in der Vergangenheit, Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, Schadenshöhe, Schadensrisiko, etc. abgewogen werden. Ein Mitarbeiter der regelmäßig mehrere Gläser in der Woche kaputthaut hat natürlich irgendwann schlechte Karten. Dass bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz voll gehaftet wird ist völlig klar.
Jetzt sehe ich es aber doch generell sehr strittig, inwiefern man hier pauschale Beträge für Gläser festlegen kann (Alter, Abnutzungsgrad, Art des Glases bzw. Anschaffungspreis und Restwert sind ja völlig unterschiedlich) und ob man hier überhaupt auch eine "allgemeine Schadenersatzverpflichtung" anordnen kann.
Für die Mitarbeiter ist das ja denkbar nachteilig, es kann bei der oft notwendigen Hektik und auch vom Betreiber geforderten Schnelligkeit in der Branche immer mal etwas zu Bruch gehen, häufige Spülmaschinenbesuche helfen dem Glas auch nicht zur Langlebigkeit, auch die Qualität des Glases ist ja ein Faktor für die Haltbarkeit. Ich kann mir kaum vorstellen, dass viele Gläser durch mittlere oder gar grobe Fahrlässigkeit zu Bruch gehen... Zudem sind gebrauchte Gläser mit Restwert im einstelligen Bereich für den Lokalinhaber praktisch eine Bagatelle, während 4 € "Strafe" für ein dünnwandiges Weinglas bei 8,50 € (Mindest-) Stundenlohn für den Mitarbeiter zumindest mir nicht verhältnismäßig erscheint. Noch dazu werden maßgeblich ungelernte Minijobber beschäftigt. Ich verstehe dass die Kosten für neue Gläser ärgerlich sind, aber das gehört meiner Ansicht nach eben zum Betriebsrisiko.
Meine Frage dazu, vornehmlich an die Arbeitsrechtler : Ist meine Einschätzung zur Haftung so korrekt? Darf der Restaurantbetreiber eine "Generalschuld" erlassen und Pauschalbeträge fordern? Gibt es dazu Präzedenzfälle, Urteile oder Beispielfälle - leider war meine Recherche sehr erfolglos..?
Danke für eure Beiträge & Zeit!