Haftet der Arbeitnehmer für eine zerbroche Tasse?

6 Antworten

Da musst du gar nichts zahlen und er darf dir nichts abziehen. Der Arbeitgeber ist gegen Bruch versichert und wegen einem Glas welches er entweder zu 100% vom Getränkelieferant geschenkt bekommen hat oder um 10cent gekauft hat wird man kein Drama machen.

Bei Vorsatz ja, nicht aber bei Fahrlässigkeit.

In der Regel haftet der Betrieb, sofern das Material nicht mutwillig zerstört wird. Dafür gibt es eine Versicherung, die der Inhaber bestenfalls abgeschlossen hat (und falls nicht, dann wäre es sein Problem).

Das ist betriebliches Risiko, wenn es nicht mutwillig war.

Er sollte als Gastronom dagegen versichert sein.