Entgelt am Buß- und Bettag

5 Antworten

Sofern der Feiertag ein gesetzlicher Feiertag ist, hast du auch Anrecht auf Bezahlung.

Ich würde mal bei Deutsche Feiertagsgesetzgebung suchen o.ä.

MfG

Wenn Du an einem Feiertag nicht arbeitest, dann kannst Du auch keine Zulage dafür bekommen. Oder anders gesagt: Selbst 75% von 0 Euro bleiben letztendlich auch nur 0 Euro.

Anspruch auf den Arbeitslohn, also einen bezahlten Feiertag hast du in Sachsen. Feiertagszulage schließe ich aus, da du nicht tatsächlich gearbeitet hast. Die Finanzierung ist ganz einfach bei Wikipedia zu finden (stundenlange Suche???). Ich zitiere:

"Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung für zumutbar."

Die gesuchte Gesetzesnorm ist das Sächsische Gesetz über die Sonn- und Feiertage (SächsSFG):

http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=6919615872069

Das ist natürlich nicht an jedem Feiertag so. In Sachsen werden ja mehr Sozialabgaben durch den Buß-und Bettag gezahlt. Als Ausgleich dafür sollte es NUR für den Buß-und Bettag die Feiertagszulagen geben. Alle anderen Feiertage sind davon nicht betroffen, sonst würden wahrscheinlich alle mehr Feiertage fordern.

Wieso eine Feiertagszulage wenn du frei hast ? Das wäre für jeden Arbeitnehmer eine klasse Sache, frei haben aber Zulage kassieren. Also davon hab ich nich nie gehört. Kenne das nur wenn man auch arbeitet