Entgelt am Buß- und Bettag
Hallo zusammen,
ich wohne in Sachsen, arbeite auch dort und arbeite in einem Unternehmen, in dem 24/7/365 gearbeitet wird. Also auch an Feiertagen. Nun gibt es ja in Sachsen den Buß-und Bettag, an dem ich aber frei habe, weil der Schichtplan das so vorsieht. Ich habe von verschiedenen Quellen gehört, dass ich trotz meines Frei einen Anspruch auf volle Bezahlung + Feiertagszulage an diesem Tag habe. Dazu suche ich im Internet schon seit mehreren Stunden den entsprechenden Gesetzestext, finde ihn aber nicht. Kann mir da jemand helfen, ob ich bzw meine Kollegen da überhaupt richtig liegen? Und wenn ja, wie lautet das Gesetz?
Viele Grüße
5 Antworten
Sofern der Feiertag ein gesetzlicher Feiertag ist, hast du auch Anrecht auf Bezahlung.
Ich würde mal bei Deutsche Feiertagsgesetzgebung suchen o.ä.
MfG
Wenn Du an einem Feiertag nicht arbeitest, dann kannst Du auch keine Zulage dafür bekommen. Oder anders gesagt: Selbst 75% von 0 Euro bleiben letztendlich auch nur 0 Euro.
Und wie kommst du darauf? Die Sozialversicherungsabgaben werden vom Bruttolohn, den man für einen Monat erhält prozentual gerechnet und nicht "oh, an dem Tag war Feiertag, da nehmen wir mal 20 Euro mehr dafür."
Wenn du also an diesem Tag nicht arbeitest, weil du frei hast, dann beziehst du keine Zulagen, die ja sowieso steuerfrei wären, zahlst aber auch nicht mehr Sozialversicherungsbeiträge.
Alle AN in Sachsen zahlen JEDEN Monat 0,5% mehr Sozialversicherung, weil Sachsen das einzige BL ist, in dem dieser Feiertag begangen wird. Also nix mit "Ich habe frei, also zahl ich keine Sozialabgaben"
Es ist also grundsätzlich so, dass die Sachsen in jedem Monat mehr bezahlen und nicht nur in diesem einen Monat. Bitte beschäftige dich doch erstmal mit dieser Thematik, bevor du hier antwortest.
Anspruch auf den Arbeitslohn, also einen bezahlten Feiertag hast du in Sachsen. Feiertagszulage schließe ich aus, da du nicht tatsächlich gearbeitet hast. Die Finanzierung ist ganz einfach bei Wikipedia zu finden (stundenlange Suche???). Ich zitiere:
"Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer. Das Bundesverfassungsgericht hielt dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung für zumutbar."
Die gesuchte Gesetzesnorm ist das Sächsische Gesetz über die Sonn- und Feiertage (SächsSFG):
Die Art und Weise der Finanzierung des nicht gestrichenen Feiertags in Sachsen basiert auf § 58 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) XI.
Die Kosten des Arbeitsentgeltes für diesen freien Tag, die das BVerfG für die Urteilsbegründung herangezogen hat, betragen übrigens durchschnittlich 40 Euro. Kannst ja ausrechnen, was mtl. 0,5 % vom Brutto bei dir ergeben... Ich bezahle meinen Arbeitstag mit 32% zuviel... Grad gerechnet... Hm... Blöd...
DA war ich auch schon. Dennoch steht nichts über Lohnfortzahlung etc. drin. Da steht lediglich, dass es diesen Feiertag gibt und dass die Sachsen dafür mehr Sozialabgaben zahlen.
Aber ich finde eben auch nirgends, dass man Zulagen erhält. Nur machen mich meine Kollegen stutzig, weil sie felsenfest behaupten, dass der Feiertag so bezahlt wird, wie als wäre man da arbeiten gegangen. Ich glaube, ich sollte denen das mal ausreden. Danke.
"Feiertagszuschläge sind nicht im Arbeitszeitgesetz festgelegt, daher ist ein Arbeitgeber nicht notwendigerweise dazu verpflichtet. In der Regel ist die Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschlags für Feiertagsarbeit, sowie dessen Höhe, im Tarifvertrag geregelt. In nicht tarifgebundenen Betrieben können Zuschläge auch aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder "betrieblichen Übung" (Gewohnheitsrecht nach mehrmaliger Leistung) gezahlt werden."
Ich kenne keinen Fall, wo man Feiertagszuschläge auch bei Abwesenheit zahlt. Denn die zusätzlich Belastung des Arbeitnehmers wird ja nicht existent, so dass ein Ausgleich dafür erforderlich würde. Der Arbeitslohn als solches ist über die o. g. Regelungen abgedeckt.
Und im § 58 SGB XI geht es NUR um die Finanzierung des Lohns an dem Tag!
Das ist natürlich nicht an jedem Feiertag so. In Sachsen werden ja mehr Sozialabgaben durch den Buß-und Bettag gezahlt. Als Ausgleich dafür sollte es NUR für den Buß-und Bettag die Feiertagszulagen geben. Alle anderen Feiertage sind davon nicht betroffen, sonst würden wahrscheinlich alle mehr Feiertage fordern.
Wird da echt Feiertagszulage gezahlt, wenn er an diesem Tag gearbeitet HÄTTE?
Wieso eine Feiertagszulage wenn du frei hast ? Das wäre für jeden Arbeitnehmer eine klasse Sache, frei haben aber Zulage kassieren. Also davon hab ich nich nie gehört. Kenne das nur wenn man auch arbeitet
Naja, ich bezahle ja aber für diesen Feiertag mehr Sozialabgaben. Wenn ich nun sowieso frei habe, dann zahle ich zwar, bekomme aber nix dafür. Das ist ja wie, wenn ich für ein Eis bezahle, aber keins bekomme.