feiertagsauszahlung bei 4tage-woche?

6 Antworten

Ich war mal in der selben Situation. Ich hab damals mit meinem Arbeitgeber feste Tage vereinbart, an denen ich arbeite. Also z.B. immer MO-DO arbeiten und FR-SO immer frei.

Wenn dann ein Feiertag auf MO-DO fiel, hatte ich frei - ohne irgendwelche Abzüge. Fiel ein Feiertag auf FR-SO, hatte ich halt Pech.

Ich glaube, die Personalabteilung hat mich damals auf diese (unternehmensweite) Regelung hingewiesen. Und ich glaube auch, dass diese Regelung auf einem Gesetz basierte. Aber welches Gesetz das war, kann ich dir leider nicht mehr sagen...

Grundsätzliche Frage: Was arbeitest Du denn?, denn wenn du nur eine 4 tage Woche hast, dann bist du auch nicht vollzeitbeschäftigt. Auf der anderen Seite muss man aber auch froh sein, dass man in diesen Krisenzeiten überhaupt eine Arbeit hat. Wenn ein Feiertag auf einen deiner Arbeitstage fällt, dann musst du auf keinem Fall diesen freiwillig diesen nachholen. Du könntest aber in beidseitigen Einvernehmen eine Lösung finden. Sprich mit deinem Arbeitgeber darüber, dass Deine Frau Freitag und Samstag ebenso arbeitet und du deshalb nicht kommen kannst. Vielleicht kannst du einigen Stunden abends zusätzlich machen oder morgends früher kommen? Besprich das mit deinem Chef, du wirst sehen es klappt und es ist gar nicht so schlimm als du denkst.

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

Reservist  04.11.2011, 09:45

Einzig richtige Antwort.

wiedumirichdir 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 09:50
@Reservist

danke für die antwort, aber gilt dies denn auch, wenn die arbeitstage nicht im arbeitsvertrag festgehalten sind. es steht lediglich eine 30 stunden woche drin, nicht jedoch montag bis donnerstag. und dann steht da noch: der arbeitnehmer ist flexibel. ???? Bin echt ratlos????

franzi111  04.11.2011, 09:57
@wiedumirichdir

der arbeitnehmer ist flexibel.

Ja, das ist in der Tat ein Problem. Da hat sich jemand ein Hintertürchen offengehalten.

Ein weiteres Problem sehe ich in den 21 Urlaubstagen. Da mußt du darauf achten, wie die berechnet werden.

Nach Bundesurlaubsgesetz stehen dir 4 Wochen Urlaub (Kalenderwochen) zu, UNABHÄNGIG von Stunden, Tagen .

wiedumirichdir 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 10:03
@franzi111

sprich also 28 tage urlaub ?? wenn mein chef sich also das hintertürchen offen gehalten hat, kann er also den feiertag vom gehalt abziehen oder vom urlaub streichen??

Danke für deine antwort

franzi111  04.11.2011, 10:10
@wiedumirichdir

28 Kalendertage!

Und ob das mit dem Hintertürchen so sein darf, solltest du mal beim Arbeitsgericht nachfragen.

In der Regel wrd die wöchentliche Arbeitszeit durch die Arbeitstage geteilt und dies ist dann die tägliche Arbeitszeit. Andere Regelungen sind dann schriftlich festzuhalten. D.h. wenn du mit deinem AG die Arbeitszeit Mo - Do vereinbart hast, dann sind Feiertage die auf diesen Zeitraum entfallen auch freie bezahlte Tage.

Geht nicht, Feiertag muss komplett bezahlt werden. Wenn Arbeitsvertraglich / Schichtplanmäßig Mo-Do festgehalten ist, geht es NICHT dass du an einem Samstag nacharbeitest.

wiedumirichdir 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 09:46

naja das problem ist, dass im arbeitsvertrag lediglich die 30 stundenwoche feststeht, nicht aber die einzelnen tage...