Werden Feiertage bei einem freiwilligen Praktikum bezahlt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem freiwilligen Praktikum fällst Du unter das Arbeitsrecht, und es gelten für Dich die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG und der damit verbundenen weiteren Gesetze.

Dazu gehören auch das Bundesurlaubsgesetz BUrlG mit dem Anspruch auf Mindesturlaub und das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Entgeltzahlung an Feiertagen.

Zur Bezahlung an Arbeitstagen, die wegen eines Feiertags ausfallen, heißt es im EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Du bist also an dem Feiertag für die Stunden zu bezahlen, die Du gearbeitet hättest, wenn der Tag kein Feiertag wäre!

Festlohn oder Stundenlohn...was war ausgemacht ?

wer Fragen kann - den Arbeitgeber - ist echt im Vorteil

1Anni123 
Beitragsersteller
 24.05.2017, 09:42

Ich arbeite mit Stundenlohn 

Familiengerd  22.05.2017, 22:09

Festlohn oder Stundenlohn...was war ausgemacht ?

Das spielt für die Verpflichtung zur Entgeltzahlung an Feiertagen überhaupt keine Rolle.

Arbeitest Du denn an Feiertagen?