Werden Feiertage bei einem freiwilligen Praktikum bezahlt?
Hallo! Ich mache gerade ein freiwilliges Praktikum, das sechs Monate dauert. Ich muss jeden Monat einen Stundenzettel abgeben und frage mich nun, ob auch die Feiertage mit meinen regulären Stunden bezahlt werden? Ich arbeite Vollzeit und bekomme den Mindestlohn.
3 Antworten
Bei einem freiwilligen Praktikum fällst Du unter das Arbeitsrecht, und es gelten für Dich die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes BBiG und der damit verbundenen weiteren Gesetze.
Dazu gehören auch das Bundesurlaubsgesetz BUrlG mit dem Anspruch auf Mindesturlaub und das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Entgeltzahlung an Feiertagen.
Zur Bezahlung an Arbeitstagen, die wegen eines Feiertags ausfallen, heißt es im EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Du bist also an dem Feiertag für die Stunden zu bezahlen, die Du gearbeitet hättest, wenn der Tag kein Feiertag wäre!
Festlohn oder Stundenlohn...was war ausgemacht ?
wer Fragen kann - den Arbeitgeber - ist echt im Vorteil
Ich arbeite mit Stundenlohn
Festlohn oder Stundenlohn...was war ausgemacht ?
Das spielt für die Verpflichtung zur Entgeltzahlung an Feiertagen überhaupt keine Rolle.
Arbeitest Du denn an Feiertagen?