Arbeit nachholen, wenn Arbeitstag auf einen Feiertag fällt?
Hallo,
meine Tante arbeitet als Putzfrau für eine Familie, die sie schon seit ca. 8 Jahren kennt. Sie muss 2x die Woche sauber machen. Wenn ihr Arbeitstag auf einen Feiertag fällt (egal ob Ostern, Weihnachten, Silvester etc) muss sie ihre Arbeit in den nächsten 2 Tagen nachholen. Nächste Woche Dienstag ist ja wieder ein Feiertag, und da wirds auch wieder so sein. In anderen Branchen oder wenn Schule ist, wird ja auch nichts nachgeholt.
Bei Feiertagen wie nächste Woche kann man ja vielleicht noch darüber streiten. Aber dass man sogar an Weihnachten nicht von der Arbeit befreit ist, finde ich schon dreist. Außerdem putzt sie ja 2x die Woche, d.h. auch mit Feiertag würde sie immer noch 1x die Woche putzen. Meine Tante hat davor schon bei 2 anderen Familien geputzt, und sie musste NIE irgendwas nachholen (und der Lohn blieb gleich!).
Wie seht ihr das? Würdet ihr wollen, dass die Arbeit nachgeholt wird?
4 Antworten
Wenn man irgendwo privat arbeitet als Reinigungskraft sieht das immer ein bisschen anders aus, als wenn man bei einer Firma angestellt ist. Es kommt ja auch darauf an, welcher Vertrag/Vereinbarung zwischen Deiner Tante und der Familie besteht. Wenn sie eine Summe x als feste Summe für eine Tätigkeit bekommt, die 2x in der Woche ausgeführt werden soll, kann die Familie ruhig sagen, dass sie, wenn an dem Tag, an dem sie immer putzen kommt ein Feiertag ist, sie z. B. am nächsten Tag kommen soll. Anders wäre es vielleicht, wenn sie noch weitere Putzstellen hätte und keinen Alternativ-Termin anbieten könnte, dann liegt es aber im Ermessen der Familie den einen Tag, den sie nicht kommen konnte vom Lohn abzuziehen.
Das ist schon richtig so. Ich vermute, daß das Deine Tante so vereinbart hat. Ist in Privathaushalten so üblich.
wenn Deine Tante 2 x pro Woche sauber machen muss, liegt es doch auf der Hand, dass sie es nachholt, wenn an dem entsprechenden Tag Feiertag ist... Anders wäre es, wenn sie dort eine Festanstellung hätte...
Würde Deine Theorie stimmen, dann könnte sie ja auch donnerstags arbeiten, da gibt es naturgemäß die meisten Feiertage...
Anders wäre es, wenn sie dort eine Festanstellung hätte...
Was heißt hier "Festanstellung"??
Grundsätzlich spielt es für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen keine Rolle, ob der Arbeitsvertrag mit einer Privatperson/Privathaushalt oder einem "richtigen" Arbeitgeber geschlossen wurde.
In der konkreten gegenseitigen Beziehung sieht das aber wohl ein wenig anders aus.
Wenn ich deine Tante bezahlen würde, würde ich auch wollen, dass sie dafür arbeitet. Ich bezahle sie doch nicht für's nichts tuen:)
Aber als Rat: Man könnte ja darüber reden, dass sie an diesen Tagen nicht arbeitet, diese dann aber auch nicht berechnet werden. Sprich sie an diesen Tagen ohne Gehalt leben muss.
Da hast du natürlich recht, aber da es sich wohl um Privatpersonen handelt ist es doch immer ein bisschen anders....
Grundsätzlich spielt es für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen keine Rolle, ob der Arbeitsvertrag mit einer Privatperson/Privathaushalt oder einem "richtigen" Arbeitgeber geschlossen wurde.
In der konkreten gegenseitigen Beziehung sieht das aber wohl ein wenig anders aus.
Das ist richtig.
Ich kann deinen Standpunkt schon verstehen, dass man nichts zahlen will für "nichts tun". Ich finde es bloß etwas "unfair", da in anderen Branchen die Leute trotzdem bezahlt werden für "nichts tun". Auch wenn putzen keine angesehene Arbeit ist, es ist ja trotzdem ein Knochenjob