Listenhund 2 im Mehrfamilienhaus - ist Zustimmung aller Mieter notwendig?
Mein Mann und ich wohnen mit unserer 3 Jahre alten Tochter, unserem kleinen Hund und zwei Katzen in der Hauptwohnung eines Hauses mit drei Mietparteien. In der zweiten Wohnung wohnt eine Single Frau und die Dachgeschosswohnung stand bis vor kurzem frei. Nun zieht ein Paar mit ihrem Rottweiler - Listenhund 2 - in die Dachgeschosswohnung ein, ohne das wir anderen Mieter vom Vermieter über den Hund informiert wurden. Die Single Frau soll sich sogar ein (sehr kleines) Gartenstück mit dem Paar und dem Rottweiler teilen und hat uns gegenüber bereits geäußert, dass sie ausziehen wird, da sie Angst vor dem Hund hat. Dazu muß auch gesagt werden, dass das kleine Gartenstück sogar zur Straße hin offen steht. Auch die DG Wohnung ist eigentlich zu klein - aber das ist nicht unsere Angelegenheit. Da aber der gemeinsame Hauseingang durch unseren Garten geht und der Rottweiler nicht wirklich verträglich ist (laut Aussage des Paares kann man mit ihm nicht auf die Hundewiese gehen, da er dort "genervt" von den andern Hunden wäre und dies auch "zeigen würde") Wir haben Angst. Angst um unsere Tochter und ihre Freunde die oft bei uns durch den Garten toben und alle nicht schreckhaft sind, was Hunde angeht. Und natürlich Angst um unseren Hund der sich seiner Größe leider nicht bewußt ist und den Garten und damit nun einmal auch den Weg bis zum gemeinsamen Hauseingang als seinen Besitz ansieht. Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind? Danke für alle hilfreichen Antworten!
14 Antworten
Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind?
Nein. Der Vermieter entscheidet.
Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind?
Nein, das ist Sache des Eigentümers, es ist sein Haus, nicht Eures. Euch geht allein Eure Mietsache etwas an...
Hallo, der Halter braucht nur die Erlaubnis des Vermieters.
Der Hund darf nicht auf eurem gemeinsamen Grundstück frei laufen. Auch nicht wenn er durch den Wesenstest befreit ist. Auch im Treppenhaus muss er angeleint sein.
Klaro. Auch für den anderen Hund!
Aus welchem Bundesland kommst du?
Nein, die Mieter müssen nicht gefragt werden. Der Vermieter kann sich ohne weiteres einen solchen oder sogar mehrere ins Haus holen, wenn er z. B. auf diese Weise unbedingt Unfrieden unter die Mieter bringen will.
der unfrienden geht doch nicht vom vermieter aus -nur hat dieser wohl "bildzeitungs-gebildetet" menschen bei sich wohnen :(
Vermieter haben es speziell durch die Auswahl zueinander passender Mieter ein wenig in der Hand, ob in einer Hausgemeinschaft ein friedliches Zusammenleben möglich ist oder ob es potentiell zu Unfrieden kommen kann.
Gerade kleine Kinder und deren Eltern fühlen sich schnell bedroht, denn sie können zumindest am Anfang nicht wissen, wie gut ein Hund erzogen ist und dessen Besitzer und für ein kleines Kind ist auch ein mittelgroßer Hund wie ein Pferd im Verhältnis zu einem Erwachsenen.
Als Vermieter täte man also gut daran, bei der Auswahl der Mieter auch so etwas zu beachten.
einen,....... "?solchen?",.... hmmmmm komische Beschreibung,... wortfindungsstörung? --- HUND, der solche ist ein HUND .
Da ist nichts komisch dran, das ist absolut korrektes Deutsch für jeden, der dessen mächtig ist...
nun,..dann solltet IHR mal mit eurem "grössenwahnsinnigem" Hund an grundgehorsam arbeiten,.... dann lernt DER seine grenzen kennen und pöbelt nicht grössere Hunde an.
da das haus nicht EUCH gehört, habt ihr auch keinen einfluss darauf wer wo einzieht.
@ PitBullDMC Der Hund darf nicht auf eurem gemeinsamen Grundstück frei laufen. Auch nicht wenn er durch den Wesenstest befreit ist. Auch im Treppenhaus muss er angeleint sein.
Das gilt natürlich auch für die kleine Giftnudel! ;-)