Gehege erlaubt oder doch nicht?
Wir wohnen in einer Mietswohnung und haben einen eigenen Garten zu der Wohnung, mein Vermieter wohnt mit im Haus und hat selbst ein eigenes Gartenstück. Jetzt haben wir in unserem Gartenstück aus Hasendraht ein Freigehege gesteckt für unsere Meerschweinchen, kann er wirklich von uns Verlangen, dass wir das wieder abbauen, denn es ist ja unser mit angemieteter Garten? Desweiteren verbietet er uns ab heute die Nutzung des Gartens.
9 Antworten
Die Gartennutzung steht im Mietvertrag und es steht auch drin das der Garten zu unserer alleinigen Nutzung zur Verfügung steht. Von den Tieren wusste er vor dem Einzug. Mit unserem Vermieter kann man nicht reden, er macht alles nur noch in Schriftform.
Wenn der Garten Bestandteil des Mietvertrages beinhalter kann er euch die Nutzung des Gartens nicht verbieten.
Was steht über den Garten im Mietvertrag bzw. seit wann gehört er zur Mietsache ?
Leider muss ich hier wie der Vermieter argumentieren. Ohne Gartennutzungsvereinbarung, die eine Tierhaltung im Mietgarten vorsehen könnte, ist die Tierhaltung unzulässig. Der Vermieter könnte also mit einer Abmahnung reagieren, wenn ihr die Tierhaltung im Garten nicht beendet.
Die Gartennutzung zu untersagenwäre eine einseitige Änderung des Mietvertrages, die natürlich unzulässig ist und daher unbeachtlich bleiben kann. Weiterführende Schritte desVermieters können nicht zu deinen Ungunsten führen.
Sag ihm, das Gehege mit dem Meerschweinchen erspart euch das Rasen mähen. Warum habt ihr nicht vorher gefragt, ob ihr das Gehege aufbauen dürft. Falls die Gartenbenutzung mit im Mietvertrag steht, kann er euch das nicht verbieten. Wo gibs denn sowas?!!!
Wir haben es aufgebaut als unser Vermieter im Urlaub war, weil es so warm war bei uns. Wir haben ja nicht damit gerechnet, dass er so einen riesen Aufstand veranstalltet -.-