Mitspracherecht bei gemeinsam genutzten Hauseingang im Mietshaus?
Wir wohnen zur Miete bei unsrem Vermieter im Haus. Die gemeinsam genutzte Haustür führt in einen kleinen Hausgang von dem aus beide Wohnungstüren erreichbar sind. Unsere über die Treppe in den ersten Stock. Der Vermieter hat an der Haustüre ein Fliegengitter angebracht, da Er und seine Frau im Sommer die Haustüre und Ihre Wohnungstüre geöffnet lassen wollen. Das Fliegengitter stört mich beim durchgehen durch die Haustür. Es ist mir ständig im Weg wenn ich noch etwas in der Hand halte oder unsere Tochter auf dem Arm trage. Auch das Haustür aufsperren gestaltet sich schwierig, da das Fliegengitter auch seitlich festgemacht ist.
Frage: Habe ich als Mieter was des gemeinsam genutzten Hauseingang angeht ein Mitspracherecht gegenüber anderen Mitbewohnern bzw. dem Vermieter und/oder Hauseigentümer?
Sollte jemand hierzu etwas genaueres wissen, dann gebt mir bitte eure Quelle an. Habe im BGB oder auch bei Gerichtsurteilen bisher nichts gefunden dass meine Vermutung bestätigen könnte.
Danke
11 Antworten
Nein, zu Haustüren und Wohnungseingangstüren gibt es deutliche Aussagen und Urteile, wann eine Mietminderung zulässig ist. Erst dann, wenn das der Fall wäre greift dadurch ein indirektes Mitspracherecht, Du hast in diesem Fall keins, kannst lediglich verlangen, dass die Tür nach 22.00 Uhr verschlossen ist, ansonsten mußt Du Dir eine andere Wohnung suchen
Ich weiß, ich habe Dir den Hinweis gegeben wo Du suchen sollst, denn erst aus dem Recht zur Mietminderung würde sich das Mitspracherecht ergeben
Hier ist aber weder ein Grund für eine Mietminderung noch für ein Mitspracherecht gegeben - dafür allerdings nach deinem Rat die Option der Kündigung durch den Vermieter.
Wir wohnen zur Miete bei unsrem Vermieter im Haus
Hat das Haus nur diese 2 Wohnungen?
Wenn ja, den Ball schön flach halten.
Ein Paragraf oder Urteil wonach Mieter ein Mitsprache recht haben ob Fliegengitter an der Haustür oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Es würde mich aber sehr wundern wenn so was geben würde.
Ja. Es sind nur die beiden Wohnungen
Dann, wie gesagt den Ball schön flach halten und § 573a BGB lesen.
Gelesen habe ich die BGB §§ die das Mietrecht betreffen. Deswegen ja auch die Frage nach einer Information die Ich dort nicht finden konnte. Sollte ich es hinnehmen müssen, gut. Habe Ich Anspruch oder Recht darauf werde ich meinen Vermieter darauf ansprechen.
Habe keine Lust/keine Nerven/kein Geld für einen Rechtsstreit
Gelesen habe ich die BGB §§
Auch den von mir genannten?
Der besagt nämlich das ein Vermieter der mit seinem Mieter im selben Haus, welches nur 2 Wohnungen hat, wohnt ohne wichtigen Grund kündigen kann.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Anspruch darauf über die Treppenhausgestaltung mitzubestimmen. Ausnahme der Zugang zur Wohnung bzw. Fluchtweg würde durch Gegenstände versperrt.
Wie wäre es dem Vermieter anzubieten so eine komplette Fliegenschutztür anzubringen und sich an den Kosten zu beteiligen?
Solche Teile gibt es bei amazon schon für knapp 35 €.
http://www.amazon.de/fliegenschutzt%C3%BCr/s?ie=UTF8&page=1&rh=i%3Aaps%2Ck%3Afliegenschutzt%C3%BCr
folgenden Absatz gefunden, der mir weiter Hoffnung schenkt. Ich kann aber auch hier keine Quellenangabe finden :(
"Treppenhäuser und Hausflure in Mehrfamilienhäusern werden als Gemeinschaftsflächen von allen Mietern oder Wohnungseigentümern genutzt. Daraus ergeben sich nicht selten Einschränkungen: Das Treppenhaus ist Zugang für alle Bewohner, um zu den Wohnungen zu gelangen. Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören."
Nein, da Du den Hauseingang nur nutzt, aber kein Teil davon im Mietvertrag enthalten ist, hast Du KEIN Mitspracherecht. Er kann Dir jetzt natürlich nicht den Zugang zu Deiner Wohnung zustellen, aber ein Fliegengitter ist jetzt keine unzumutbare Situation und kommt letztendlich auch Dir zugute. Da kannst Du leider nix machen.
Für den Flur hast du ein Nutzungsrecht, sprich du darfst hindurchgehen. Das Hausrecht hat aber der Vermieter, somit darf er darüber alleine bestimmen. Du kannst ihn darum bitten, das Gitter zu entfernen, mehr nicht.
von Mietminderung ist nicht die Rede, sondern von einem Mitsprache Recht!