Mitspracherecht bei gemeinsam genutzten Hauseingang im Mietshaus?

11 Antworten

Nein, zu Haustüren und Wohnungseingangstüren gibt es deutliche Aussagen und Urteile, wann eine Mietminderung zulässig ist. Erst dann, wenn das der Fall wäre greift dadurch ein indirektes Mitspracherecht, Du hast in diesem Fall keins, kannst lediglich verlangen, dass die Tür nach 22.00 Uhr verschlossen ist, ansonsten mußt Du Dir eine andere Wohnung suchen

Wonnepoppen  15.04.2016, 12:33

von Mietminderung ist nicht die Rede, sondern von einem Mitsprache Recht!

Blacklight030  15.04.2016, 12:36
@Wonnepoppen

Ich weiß, ich habe Dir den Hinweis gegeben wo Du suchen sollst, denn erst aus dem Recht zur Mietminderung würde sich das Mitspracherecht ergeben

TrudiMeier  16.04.2016, 08:21
@Blacklight030

Hier ist aber weder ein Grund für eine Mietminderung noch für ein Mitspracherecht gegeben - dafür allerdings nach deinem Rat die Option der Kündigung durch den Vermieter.

Wir wohnen zur Miete bei unsrem Vermieter im Haus

Hat das Haus nur diese 2 Wohnungen?

Wenn ja, den Ball schön flach halten.

Ein Paragraf oder Urteil wonach Mieter ein Mitsprache recht haben ob Fliegengitter an der Haustür oder nicht, ist mir nicht bekannt.

Es würde mich aber sehr wundern wenn so was  geben würde.

Tommy1986 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 13:29

Ja. Es sind nur die beiden Wohnungen

anitari  15.04.2016, 13:31
@Tommy1986

Dann, wie gesagt den Ball schön flach halten und § 573a BGB lesen.

Tommy1986 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 13:42
@anitari

Gelesen habe ich die BGB §§ die das Mietrecht betreffen. Deswegen ja auch die Frage nach einer Information die Ich dort nicht finden konnte. Sollte ich es hinnehmen müssen, gut. Habe Ich Anspruch oder Recht darauf werde ich meinen Vermieter darauf ansprechen.

Habe keine Lust/keine Nerven/kein Geld für einen Rechtsstreit

anitari  15.04.2016, 13:56
@Tommy1986

Gelesen habe ich die BGB §§ 

Auch den von mir genannten?

Der besagt nämlich das ein Vermieter der mit seinem Mieter im selben Haus, welches nur 2 Wohnungen hat, wohnt ohne wichtigen Grund kündigen kann.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Anspruch darauf über die Treppenhausgestaltung mitzubestimmen. Ausnahme der Zugang zur Wohnung bzw. Fluchtweg würde durch Gegenstände  versperrt.

Wie wäre es dem Vermieter anzubieten so eine komplette Fliegenschutztür anzubringen und sich an den Kosten zu beteiligen?

Solche Teile gibt es bei amazon schon für knapp 35 €.

http://www.amazon.de/fliegenschutzt%C3%BCr/s?ie=UTF8&page=1&rh=i%3Aaps%2Ck%3Afliegenschutzt%C3%BCr

Habe auf http://www.swp.de/ulm/themen/bauen_wohnen/thema_immobilien/Editieren-Streit-Klauseln-Mehrfamilienhaus-Mietvertrag;art1173988,1300632

folgenden Absatz gefunden, der mir weiter Hoffnung schenkt. Ich kann aber auch hier keine Quellenangabe finden :(

"Treppenhäuser und Hausflure in Mehrfamilienhäusern werden als Gemeinschaftsflächen von allen Mietern oder Wohnungseigentümern genutzt. Daraus ergeben sich nicht selten Einschränkungen: Das Treppenhaus ist Zugang für alle Bewohner, um zu den Wohnungen zu gelangen. Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören."

Nein, da Du den Hauseingang nur nutzt, aber kein Teil davon im Mietvertrag enthalten ist, hast Du KEIN Mitspracherecht. Er kann Dir jetzt natürlich nicht den Zugang zu Deiner Wohnung zustellen, aber ein Fliegengitter ist jetzt keine unzumutbare Situation und kommt letztendlich auch Dir zugute. Da kannst Du leider nix machen.

Für den Flur hast du ein Nutzungsrecht, sprich du darfst hindurchgehen. Das Hausrecht hat aber der Vermieter, somit darf er darüber alleine bestimmen. Du kannst ihn darum bitten, das Gitter zu entfernen, mehr nicht.