Kleiner Hund in Mietwohnung erlaubt, großer nicht!?
Unser Vermieter hat auf die Frage, ob wir einen kniehohen Hund in der Wohnung halten dürfen geantwortet: Ja, gegen einen kleinen Hund haben wir nichts einzuwenden, solange die anderen Mieter nicht beeinträchtigt werden. Nun zu meiner Frage: darf der Vermieter über die Größe des Hundes entscheiden? Und wenn ja ist die Frage, ob ein kniehoher Hund als kleiner Hund gilt? Das "ja, ein kleiner Hund wäre ok" ließ uns darauf schließen dass ein kniehoher Bordercolliemix für den Vermieter als klein gilt (43cm groß, ab 50cm gelten Hunde jedoch als groß oder?) Habe im Internet leider nicht wirklich was gefunden und freue mich über eure Antworten
14 Antworten
Ja, der Vermieter darf die Größe des Hundes entscheiden. Ein kniehoher Hund ist mittelgroß. Wenn der Vermieter einen kleinen Hund meint, ist es besser nochmals mit ihm zu reden, bis es sicher ist, was er gemeint hat.
Fals er auch nicht gegen einen mittelgroßen Hund wie Bordercolliemix ist, lass es dir schriftlich geben! In den meisten Mietwohnungen ist ein kleiner Hund erlaubt, wenn es der Vermieter ausdrücklich erlaubt hat.
Wenn das ein Mehrfamilienhaus ist, sind große Hunde nicht ratsam, weil die meisten Menschen Angst vor großen Hunden haben.
Ich glaube, dass ein Bordercolliemix ein gern gesehener Hund ist.
Der Vermieter darf solche Regeln aufstellen, wenn diese Vertraglich auch festgehalten sind. Guck mal im Mietvertrag und Reglement.
Ja das ist richtig
Im Vertrag steht nach Absprache also darf er über die Größe des Hundes entscheiden, richtig?
Hi, generell darf er Hunde nicht verbieten, allerdings darf er individuelle Regelungen finden wenn er diese sachlich und einleuchtend begründen kann. Fragt ihn doch mal warum keine Grossen in Frage kommen. Bei der Deinition von Grossen Hunden würde ich die gesetzliche Regelung in manchen Bundesländern ranziehen demnach ist ein Hund als gross anzusehen wenn er über 40 cm hoch und 20kg schwer ist. Ich bin der Meinung das der beschriebene Bordermix evtl weniger wiegt als 20kg und 3 cm ja schon genau nachgemessen werden müssen, da man es optisch mit Sicherheit kaum sagen kann wie hoch genau ist. Müsste also durchaus noch im Rahmen sein ;)
ja. darf der vermieter.
und auch das würde ich im mietvertrag festhalten lassen. nicht dass er auf einmal nach jahren drauf besteht, dass tierhaltung verboten ist.
ein kleiner hund ist eigentlich unter 42cm. wenn der vermieter sich wegen dem einen zentimeter nicht anstellt, sei froh drum
43-55cm ist ein mittelgrosser hund, alles was grösser ist, gilt als grosser hund.
Was genau (bitte wörtlich zitieren) steht denn zur Tierhaltung im Mietvertrag?
Hundehaltung bedarf üblicherweise der Zustimmung des Vermieters - wenn er einen plausiblen Grund für ein Verbot nennen kann, darf er das auch verbieten.