Vermieter verlangt für Hund eine Haftpflichtversicherung?
Ich habe gegoogelt und dort gelesen das der Vermieter mir das nicht vorschreiben darf. Ausnahme: wenn der Hund als gefährlich eingestuft werden würde (Listenhunde). Ist das richtig ? Ich denke nicht das mein Hund schaden an der Wohnung machen würde (Ist auch kein Listenhund) und dann würde ich diese Versicherung umsonst bezahlen. Wenn der Hund doch schaden machen sollte muss ich es ja eh bezahlen.
Kennt sich jemand aus ?
wie groß ist der Hund?
welche Rasse?
Australian Shepherd und 48 cm groß
29 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung brauchst Du immer. Es kann jederzeit etwas passieren. Der Hund reisst sich z.B. mal los - läuft vor ein Auto - das muss bremsen und es passiert ein Unfall.... Willst Du das aus eigener Tasche bezahlen ?
alleine durch die Hundekrallen können Schäden am Parkett entstehen, Urinflecken in der Wohnung oder ähnliches. Eine entsprechende Haftpflicht dient nur Deinem eigenen finanziellen Schutz. SChnell können in der Wohnung Schäden in mehreren tausend euro entstehen, so wie bei uns durch eine Katze einer Mieterin
Richtig. Auch meine Katze hat in meiner Wohnung (Eigentum) Spuren mit ihren Krallen hinterlassen, mein Sofa gefetzt, meinen Schrank zerkratzt... Bei einer anderen Frau haben die Katzen alles vollgepinkelt, das ist durch die Tapete in die Wände rein, die Böden haben genauso gestunken, alles musste raus und kernsaniert werden.
Keine Ahnung, ob du das musst oder nicht. Ich finde es nur extrem bekloppt, für einen Hund keine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wenn der Hund doch schaden machen sollte muss ich es ja eh bezahlen.
Ja, aber es ist ein Unterschied, ob du 100 Euro an der Backe hast oder 1 Million. Und wie es der Teufel will, kann das passieren. Man will vielleicht 150 Euro im Jahr sparen, und hat dann unter Umständen hinterher einen wahnsinnig teuren Schaden, der einen arm macht.
Und denk daran. Bei Hunden (und Pferden) wird nicht nach der Ursache und der Schuld gefragt. Es herrscht die sog. GEfährdenshaftung, d.h. du bist dran.
Ob Versicherungspflicht für den Hund herrscht oder nicht, ist vom Bundesland abhängig, hier in NRW bezieht sie sich in der Tat nur auf Listenhunde oder auf eine gewisse Größe/Gewicht des Hundes.
Wenn der Mietvertrag schon besteht, kann natürlich nicht nachträglich eine Versicherung gefordert werden. Aber wenn es darum geht dir überhaupt einen Vertrag zu geben, stehst du ohne THV dumm dar, denn nirgendwo steht er muss genau an dich vermieten (würde ich auch nicht).
Es ist ohnehin absolut unverantwortlich einen Hund ohne Tierhalterhaftpflicht zu halten aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung. Es lässt an der geistigen Reife zweifeln die die Umsorgung eines anderen Lebewesens verlangt.
Jeden Schaden, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, egal ob gegen Personen, Sachen oder andere Tiere bezahlst du aus deiner Tasche und wenn es darum geht unberechtigte Ansprüche abzuwehren, darfst du das auch komplett alleine organisieren.
Wegen 50 - 100,- € pro Jahr würde ich so einen Aufstand nicht machen.
Wenn du den Nachweis für eine Haftpflichtversicherung nicht bringst, zieht bei dir kein Hund ein. So einfach ist das.
Es ging mir doch nur darum ob er mir das vorschreiben darf. Mehr nicht!
Kann Vermieter Hundehaftpflicht verlangen?
Normalerweise darf ein Vermieter vom Mieter nicht verlangen, dass für einen in der Mietwohnung lebenden Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Für mögliche Schäden, die der Hund an der Mietsache verursacht, muss der Hundehalter aber aufkommen.
https://rightmart.de/versicherungsrecht/hundehaftpflicht-pflicht
Wenn in Ihrem Bundesland die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend ist, droht außerdem ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 €, und, je nachdem, welcher Schaden entstanden ist, verlieren Sie ihren Hund. 06.07.2021
In Nordrhein - Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm bzw. ... Allerdings müssen Besitzer von auffälligen oder gewalttätigen Hunden einen Hundeführerschein nachweisen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für gefährliche Hunde Pflicht .
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Also ich empfehle dir eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Verlangen darf der Vermieter es eigentlich nicht, aber die Versicherung dient 1. zu deinem eigenen finanziellen Schutz und 2. sitzt der Vermieter am längeren Hebel und kann dir kündigen, wenn er dich als Mieter ungeeignet findet.
kann dir kündigen, wenn er dich als Mieter ungeeignet findet.
Nö.
Ein Vermieter hat kein ordentliches Kündigungsrecht, außer z.B. bei Eigenbedarf und ein paar weiteren Ausnahmen.
doch
er erfindet dann halt Gründe wie Eigenbedarf oder sonstiges, wenn es anders nicht geht...
Erfundener Eigenbedarf kann einem Vermieter aber auch böse auf die Füße fallen. Der Eigenbedarf muss im Zweifel vor Gericht bewiesen werden, heißt es werden zeugen gehört, Unterlagen müssen beigebracht werden, etc.
Den Hund habe ich ja noch nicht der kommt erst nächstes Jahr. Dank der vielen Antworten habe ich schon genug dazugelernt und viel über die Haftpflichtversicherung erfahren. Vielen Dank