Lichtbalken (Blaulicht) zur Deko auf dem Autodach - Rechtslage? TÜV?

7 Antworten

Also ich weiß, das eigentlich sogar die Polizei das Blaulicht abdecken müsste, wenn es sich um ne Werkstattfahrt handelt...

Von daher kann ich mir echt nicht vorstellen, das es dann "zivile Leute" dürfen....

Zudem halte ich nen Fiesta für so ne Aktion für extrem untauglich...

LuckyStrikeSlv 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 20:49

Zudem halte ich nen Fiesta für so ne Aktion für extrem untauglich...

Oh glaub mir, das sieht verdammt cool aus ;) Und gerade, dass es so eine Fiesta-Gurke ist, ist ja der Gag daran ;)

§35 StVO definiert genau, wer sowas führen darf.

Wer da nicht aufgeführt ist, darf auch nicht. Nun bin ich nicht ganz sattelfest, ob damit evtl. sogar die Betriebserlaubnis erlischt. Denn du darfst keine Teile am Fzg anbringen, die nicht vom TÜV angenommen worden sind.

"Polizei-Autos" für Filmaufnahmen fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit einer Abdeckung über dem Blaulicht. Und das Wort Polizei ist überklebt/ abgedeckt.

Ein Licht das am Fahrzeug ist muss auch funktionieren ist der eine Teil diesen Problems. Funktionieren darf es wiederum nicht weil es keine zulässige Beleuchtungseinrichtung ist. Abgesehen davon darf man inzwischen nicht mehr Alles aufs Dach schrauben weil sich daran Jemand den man anfährt noch zusätzlich verletzen könnte. An Deiner Stelle würde ich über Gelblichter wie für Abschleppdienst nachdenken. Diese Teile gibt es inzwischen, zugelassen in Deutschland, in sehr ähnlicher Bauweise wie das Blau-Rot-Licht der Amis (ich glaube es gibt sogar Welche die wahlweise Gelb, Blau oder Rot blinken). TÜV-Prüfer sind oftmals auch von solchen Fahrzeugen fasziniert und helfen gern im Rahmen des Erlaubten zu perfektionieren, also würde ich da glatt mal anfragen gehen.

xxxyz  05.06.2012, 10:44

Es muss Funktionieren weil es nicht Funktionieren darf,wie doof...! es ist ja kein Normales Licht! Achja und die zugelassenen Gelben Rundumleuchten haben eine E1 Zulassung die Jede Rundumleuchte hat die Legal von Behördem verwendet wird,das bedeutet sie erfüllen einen mindestwert von der Licht Wahrnehmung, was nicht bedeutet das sie auf dem jedem Auto einfach so zugelassen sind!!! Sorry aber man sollte schon wissen über was man schreibt!

Also da solltest du mal beim TÜV oder der Polizei nachfragen, es gibt verschiedene Möglichkeiten das zu regeln die in anderen Fragen schon alle vorhanden sind... Achso und nur als Tipp,das NYPD hat Rot/Weiß und nicht Blau/Rot!

Draufbauen darfst es, nur bei Fahrten auf Straßen der STVO mus das Teil dann verhüllt (Plane) werden.

397kg  01.05.2012, 20:35

drauf bauen darf er nur, wenn das Ding vom TÜV eine Zulassung hat - und die gibt es nicht für Otto-Normalverbraucher.

LuckyStrikeSlv 
Beitragsersteller
 01.05.2012, 20:47
@397kg

Hmm... ein Werbeschild darf ja auch jeder anbringen, vom TÜV abnehmen lassen und dann damit fahren.

Ich frage mich, was dann gegen diesen rot / blauen Lichtbalken spricht, den es in der BRD ja nirgendwo gibt, also nix mit "Täuschung" oder "irreführend" o. ä..

Ich denke, ich werde die Tage einfach mal direkt beim TÜV und der Polizeit nachfragen, vielleicht weiß da einer was. Bin eh gespannt, was sie zu dem Auto sagen werden ;)