Rettungswagen ohne Blaulicht?
Guten Tag,
heute Morgen wollte ein RTW in die Hauptstraße abbiegen, jedoch hab ich ihm keine Vorfahrt gewährt, da kein Blaulicht oder sonst was zu sehen war oder zu hören. Der Fahrer hat mich entsetzt angeschaut, weil ich ihm kein Vorfahrt gewährt hab. Jetzt zu meiner Frage man muss doch nicht IMMER Vorwahrt gewähren oder? Weil danach bin ich ihm so circa 10 Minuten hinterhergefahren und er hatte immer noch kein Blaulicht.
13 Antworten
Vorfahrt haben Einsatzwagen nur mit Sondersignal, als Blaulicht und Horn, mindestens jedoch Blaulicht. Fahren sie ohne Signal sind sie Verkehrsteilnehmer wie alle anderen.
Nein, wie alles in Deutschland ist gesetzlich genau festgelegt, wann Einsatzfahrzeuge Sonder- und Wegerechte nutzen dürfen. Auch wenn ihr der Praxis beide Rechte in aller Regel gemeinsam genutzt werden (müssen), sind sie rechtlich dennoch getrennt zu betrachten. Die Sonderrechte erlauben es von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuweichen, um schnell am Einsatzort zu sein, sie sind in Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung geregelt. Nach der Verwaltungsvorschrift SOLL die Inanspruchnahe sofern möglich und zulässig durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn angezeigt werden. Sonderrechte sind aber NICHT an die Verwendung dieser Signale gebunden. Wenn die Zivilpolizei zum Beispiel zu schnell fährt um ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit zu filmen und dabei selber schneller fährt als erlaubt, dann genießen sie auch Sonderrechte ohne Blaulicht!.
Das Wegerecht ist in Paragraph 38 Straßenverkehrsordnung geregelt. Darin heißt es "blaues Blinklicht und Einsatzhorn darf verwendet werden um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhaten, es ordnet an, alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen".
Fazit, um von der StVO abweichen zu dürfen, ist kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn notwendig. Von der StVO abweichen beginnt ja bereits beim parken im Halteverbot um bei einem Notfall nicht drei Straßen weiter in einem regulären Parkplatz halten zu müssen. Einsatzfahrzeugen Platz machen muss man nur, wenn diese Signale genutzt werden.
Es gibt im übrigen tatsächlich Einsatzfahrzeuge, die zwar Wegerechte nutzen dürfen, aber KEINE SONDERRECHTE. Die Notfallmanager der Bahn dürfen zum Beispiel bei entsprechenden Lagen mit Blaulicht fahren, müssen sich aber dennoch, da Notfallmanager der Bahn nicht in Paragraph 35 StVO genannt sind, an die Straßeneverkehrsordnung halten. Klingt abgefahren, ist aber rechtlich so.
Es gibt auch durchaus Einsätze, da ordnet der Disponent, eben weil die Nutzung der beiden Rechte nicht gedeckt ist, die normale Anfahrt an.
Du musst "freie Bahn schaffen" (das schließt nicht nur das Gewähren der Vorfahrt ein!), wenn Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet sind. Was den Fahrern von Rettungswagen auch bewusst ist.
Wenn Blaulicht und/oder Horn aus waren, musst du keine freie Bahn schaffen, völlig richtig. Wobei es mitten in der Nacht vielleicht gemeinverträglicher ist, wenn du auch bei "nur Blaulicht" freiwillig Platz machst, damit der Kollege nicht das Horn einschalten und die Anwohnerschaft aus dem Bett trompeten muss (mir tut das immer total leid).
Es kann ja auch sein, dass du schon langsamer geworden bist, und er deswegen erst dachte, du würdest ihn reinlassen... Oder er war noch müde von der Nacht, oder er war in ganz anderen Gedanken...
Mach dir da nicht so nen Kopf drum.
weil ich ihm kein Vorfahrt gewährt hab.
Weil danach bin ich ihm so circa 10 Minuten hinterhergefahren
du sprichst WIRR - wie kannst dann hinterher gefahren sein?? hat er dich überholt
😂 lies mal genauer;
erst hat ihm die "Vorfahrt" geklaut - dann soll er vor dir gefahren sein
unmööööglich 😂
Es war halt so, dass der RTW mir keine Vorfahrt gewährt hat, da er einfach rausgefahren ist. Wäre ich weiter gefahren hätten wir ein Unfall gebaut deswegen musste ich schnell bremsen. Und so fuhr er dann halt vor mir. Dann kam halt der komische Blick. Anschließend stellte ich mir die Frage ob ich falsch reagiert habe, da es ein RTW war. (RTW ohne Blaulicht und Horn)
Sag ich ja die ganze Zeit!
Hallo,
allgemein: Ein RTW oder auch Polizeiwagen hat nicht immer Vorfahrt.
Aber:
§35 StVO regelt ganz klar,
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Da steht nichts, aber auch rein GAR nichts von Einsatzsignalen.
Dazu ergänzend: §38 StVO
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Diese beiden Paragraphen stehen unabhängig voneinander und bedingen sich nicht gegenseitig.
Der Rettungswagen dürfte also, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, z.B. zu schnell fahren oder auch die Vorfahrt nehmen. Das Blaulicht hat damit NICHTS zu tun.
Natürlich ist es in der Praxis selten dämlich, die sogenannten Sonderrechte (§35) und die Wegerechte (§38) nicht zusammen zu verwenden.
Abstruse Beispiele:
Ich fahr bei Rot über die Ampel, darf das nach §35 StVO... aber kündige das nicht an => Werde ich wohl nur der 2. Sieger sein
Ich benutze die Wegerechte, also Blaulicht und Einsatzhorn (§38), aber bleibe an der nächsten Ampel stehen => Auch nicht Sinn der Sache.
Ergebnis: §§35 und 38 StVO werden in der Praxis sinnvollerweise gemeinsam angewandt. Zur Wahrnehmung von Sonderrechten sind aber weder Blaulicht nach Martinshorn notwendig.
In deinem vorliegenden Fall glaube ich einfach, dass er dich übersehen hat...
Ich bin voll bei dir.
Nur, dass in Deutschland der Rettungsdienst überwiegend eben nicht von der Feuerwehr betrieben wird, dementsprechend kommt nicht §35(1) zur Anwendung, sondern §35(5a). Darin steht nichts von hoheitlichen Aufgaben ;)
Ach ja; Die Nutzung von Sonderrechten bedeutet ja nicht zwangsweise, über rote Ampeln zu fahren oder Tempolimits zu missachten. Das fängt ja schon damit an, mal in 2. Reihe zu parken oder bei "Anlieger frei" einzufahren.
Blod erklärt von mir. Ein Kumpel saß daneben deswegen "Wir"