Darf man Blaulichter im Auto haben?
Heute war ein Unfall auf einer Brücke und ein Bekannter kam von vorne und hatte vorne an der Scheibe Blaulicht drin und ist in der Mitte gefahren und hat somit den Unfall überholt, alle Autos haben Platz gemacht. Dabei ist er nur in der Feuerwehr, darf er denn das? Ich wüsste nicht das er bei der Polizei oder Kripo ist .. Ich schätze er wollte nur schneller voran kommen ..
5 Antworten
Blaulicht darf er nur benutzen, wenn er eine Erlaubnis dazu hat.
Die bekommt er vielleicht, wenn er ein "hohes" Tier bei der Feuerwehr ist.
Das ist auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hallo Vaniz,
fraglich ist zwar, ob das die Polizei beanstanden würde, wenn ein Feuerwehrmann zum Gerätehaus oder direkt zum Einsatzort fährt und dabei mit einem Blaulicht davor warnt, dass er gem. § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Aber die Frage, ob er das auch vom Gesetz her darf, ist dieses ganz klar zu verneinen.
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
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§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein
darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugenund nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
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Ein Verstoß hiergegen wird allerdings nur recht milde geahndet. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür folgenden Bußgeldbescheid vor:
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Tatbestandsnummer: 138100
Tatvorwurf: Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Deinem Freund sollte aber vor allem eines klar sein.
Verursacht er bei einer Fahrt mit Sonderrechten gem. 35 StVO einen Verkehrsunfall, wird er die Schuld an dem Unfall bekommen und sich eben nicht auf den § 35 StVO berufen können, denn Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Ist es zu einem Unfall gekommen, wird man ihm unterstellen, dass er sich daran eben nicht gehalten hat.
Seine Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden am anderen Fahrzeug übernehmen, wird ihm aber in der Versicherung hochstufen.
Den Schaden an seinem Fahrzeug wird er vermutlich nicht einmal durch eine Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen, denn man wird ihm eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen, wenn er das Fahrzeug für andere Zwecke als Privatbenutzung verwendet.
Schöne Grüße
TheGrow
darf man definitiv nicht
Nein darf man nicht.
In der StV(Z)O ist geregelt wer dieses nutzen/haben darf.
Er wird schon eine Berechtigung dafür haben.