Polizei mit Warnblinker?

9 Antworten

Das ist falsch, Sonderrechte, geregelt in Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung bedürfen überhaupt keiner Signalanlage. Auch ohne Blaulicht und Einsatzhorn darf von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abgewichen werden. Entsprechend berechtigte Personen dürfen also auch sogar mit ihrem privaten Fahrzeug oder generell mit jedem Fahrzeug von der StVO abweichen und wenn eine Zivilstreife OHNE Blaulicht ein zu schnelles Fahrzeug verfolgt um die Geschwindigkeit zu messen und dabei selbst schneller fährt als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt, dann genießen sie dabei auch Sonderrechte, also sie dürfen es.

Blaulicht UND Einsatzhorn ist nur für Wegerechte, geregelt in Paragraph 38 Straßenverkehrsordnung, erforderlich. Wegerecht ist das Recht, das die anderen Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug unverzüglich Platz machen müssen, bei einem stehenden Einsatzfahrzeug ist logischerweise kein Wegerecht notwendig, somit auch kein Sondersignal (Blaulicht und Horn). Das Blaulicht dient im Stand nur zur besseren Sichtbarkeit an Einsatzstellen, die das erfordern, ist für Sonderrechte allerdings nicht bedeutsam.

Kurzum: Abweichungen von der StVO bedürfen keiner Sondersignal, sie sollen lediglich nach der Verwaltungsvorschrift sofern möglich (Signalanlage vorhanden) und gleichzeitig nach Paragraph 38 StVO zulässig angezeigt werden. Nur Wegerecht, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort Platz schaffen, bedarf zwangsläufig einer Signalanlage.

Sonder- und Wegerechte sind getrennt zu betrachten, wann Wegerecht beansprucht werden darf, also das Blaulicht und das Eisnatzhorn überhaupt benutzt werden dürfen, ist in Paragraph 38 StVO bundeseinheitlich geregelt, die in Paragraph 35 StVO angegebenen "hoheitlichen Aufgaben" sind wiederum nicht bundeseinheitlich sondern durch Landesgesetze geregelt (Landespolizeigesetze, Landesfeuerwehrgesetze usw.). Es kann also Eisnatzsituationen geben, die zwar Sonderrechte erlauben, aber kein Wegerecht, somit die Benutzung von Blaulicht sogar verboten ist.

Das hat man gemacht, weil man die Anwohner nicht über Gebühr belasten möchte. Auch Blaulich kann störend sein in Schlafzimmern, vor allen Dingen dann, wenn die dort eine Weile stehen.

In der Nacht wird auch gerne mal eine EInsatzfahrt ohne Martinshorn gemacht, eben um nicht gleich alles zu wecken, wo man vorbeikommt.

Und ja, die dürfen das.

Yo!

Ja die Polizei darf das.

Nein, sie müssen nicht das Blaulicht benutzen.

Nachzulesen §§35, 38 StVO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Herren mal wieder auf wichtig tuen dürfen die das wohl auch so. Muss ich bei uns in der Stadt leider auch mitbekommen.

danikraus 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 23:59

Ja aber ist das nicht irgendwo Gesetzlich geregelt

Sirius66  16.05.2019, 11:49
@danikraus

Sicher ist es das. Und ebenso sicher ist, dass die Polizisten genau wissen, WIE und WO.

Grundsätzlich ja. Das ist aber auch vom jeweiligen Grund abhängig.. Abgesehen davon haben sie auch immer eine Art Ermessensspielraum.