Blaulicht Legal benutzen? Feuerwehr?

16 Antworten

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Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, auch in ein Privatfahrzeug eine legale Sondersignalanlage einzubauen - das muss von der Straßenverkehrsbehörde zugelassen sein, im Fahrzeugschein eingetragen sein, die Anlage muss bauartzugelassen sein und sachgerecht eingebaut sein, ob die Technik und Einbau stimmen, will sich die Zulassungsbehörde von einem Gutachter (z.B. TÜV) bestätigen lassen. Es kann sein, dass die private KFZ-Versicherung auch ein Wörtchen mitzureden hat, dann muss diese den Versicherungsschutz auch für Sondersignalfahrten erweitern bzw. bestätigen. Diese Möglichkeit gibt es in manchen Bundesländern, aber eher nur für besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes bzw. des Katastrophenschutzes. Als einfaches Mitglied wird man das nicht genehmigt bekommen. Du kannst es ja mal bei Deiner Zulassungsbehörde beantragen...(wirst aber abblitzen).

Eine Sondersignalanlage ungenehmigt einzubauen oder sogar zu nutzen kann neben dem Ordnungsgeld zu weiteren Verfahren (je nach Schaden) und auch zur Beschlagnahme des Fahrzeugs führen, da würde ich dringend davon abraten.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO als "Feuerwehr" geht auch ohne Blaulicht/Horn (es entfällt dann aber die unbedingte Verpflichtung anderer Verkehrsteilnehmer zur Schaffung "freier Bahn" nach §38). Ob das auch für Feuerwehrangehörige auf dem Weg zur Wache gilt, wird von der Rechtssprechung sehr differenziert gesehen. Da würde ich mich auf keinen Fall auf irgendwelche Aussagen verlassen, es kann aber sein, dass es in Deinem Bundesland eine offizielle Stellungnahme des verantwortlichen Landesministeriums gibt - der Leiter der Feuerwehr sollte da helfen können.

Ein Dachaufsetzer oder ein Schild in der Windschutzscheibe "Im Einsatz" ist nur ein Kennzeichen und eine Bitte um Verständnis, kein Freibrief zum Rasen. Die Aufsetzer und Schilder dürfen die Fahrsicherheit (Sicht! Festigkeit!) nicht beeinträchtigen. Beleuchtete Schilder sind i.d.R. nicht zulässig (es gibt Ausnahmen, aber auch die muss man sich genehmigen und eintragen lassen, siehe oben).

Eine geringe Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder sonstige geringe Verstöße ohne Gefährdung anderer kann vom Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes (sowohl im Ordnungswidrigkeits- als auch im Strafbereich) gedeckt sein. Dazu musst Du aber wissen, wozu Du alarmiert wurdest und welche Wichtigkeit Dein Einsatz gegenüber der Verletzung des anderen Rechtsgut hat. Bei einer Feuerwehr, bei der noch viele andere Helfer mit gleichwertiger Ausbildung anrollen, ist es fraglich, ob genau Du da eine Ausnahme in Anspruch nehmen kannst.

Unabhängig vom Straßenverkehrsrecht ist dann noch die versicherungstechnische Seite. Es kann sein, dass Deine KFZ-Versicherung den Schaden bei einer solchen Fahrt nicht abdeckt (Vorsatz...). Es gibt Zusatzversicherungen für solche Fälle, aber ob Du oder Deine Feuerwehr/Organisation das abgeschlossen haben, müsstest Du mal nachfragen.

Das alles wird im Schadenfall eventuell ein Gericht beurteilen, das das möglicherweise ganz anders sieht, als Du oder auch dein Feuerwehrchef. Es gibt bereits Urteile, in denen dem Feuerwehrmann vorgerechnet wurde, dass seine Zeitersparnis nur im Sekundenbereich gelegen hätte und er sowieso nur einer von vielen gewesen wäre. Und es gibt Fälle, in denen der anfahrende Helfer schwer und sogar tödlich verunglückte. Also Vorsicht! Der Ärger ist es nicht wert.

Falls Du doch unbedingt Blaulicht/Horn auf dem Privat-PKW haben willst: geh in ein Bundesland, in dem es möglich ist und werde dort eine entsprechende Führungskraft. Viel Spaß dabei... :)

Sehr interessanter Gesprächsverlauf... Und ich hoffe, dass ich bei einigen Antworten einfach die Ironie überlesen habe...

Privatfahrzeuge mit SoSiAnlage gibt es u.a. bei: -LNA und OrgL des Rettungsdienstes -GBM/SBM und KBM der Feuerwehr. Natürlich nur mit Genehmigung

Polizeibeamte mit SoSi-Anlage im Privat-PKW nach meinem Wissen nicht!

Wie schon mehrfach beschrieben, wird es für den "einfachen" ehrenamtlichen Helfer wohl kaum Genehmigungen geben.

Nun zum Gesprächsverlauf: HTC hat eine rechtliche/verwaltungsrechtliche Frage gestellt. Kein Grund ausfallend zu werden. Es gibt keinen Grund hier gleich einen Cobra11-Helfer zu vermuten und HTC hat Euch auch nicht nach Eurer Meinung zu ehrenamtlichen Helfern gefragt. Wenn Ihr Ihm die Frage beantworten könnt, macht es doch einfach, wenn Euch die Frage zu blöd ist - einfach weiterklicken -

HTCTouch2 
Beitragsersteller
 27.03.2012, 20:22

Danke :)

Nein darfst Du nicht am Privatfahrzeug, ein Blick in die StVZO §52 Absatz 3 verrät dir dies:

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Für dich ist Punkt 4 relevant, du benötigst ein besonders eingerichtetes KFZ, und dein FZ-Schein muss dies bestätigen.

percuSSion2  30.12.2011, 13:00

In diesem fall zählt keine Stvzo sondern die straßenzulassungsbehörde.

Leon97531  30.12.2011, 13:57
@percuSSion2

In diesem fall zählt keine Stvzo sondern die straßenzulassungsbehörde.

Aha, und nach welcher Verordnung handelt die Behörde in deinen Augen ?
Genau nach der StVZO (Straßen Verkehr Zulassungs Ordnung)

Oh mann !

Allpa  07.08.2011, 09:22

Naja Punkt 4 trifft da nicht unbedingt zu! Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen, sondern eher (aus Punkt 2) einen Kommando-Fahrzeug der Feuerwehr. Daran sieht man aber genau, dass es für Feuerwehreinheiten keine Zivil-, oder Privatfahrzeuge gibt.

Leon97531  07.08.2011, 09:45
@Allpa

Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen

Brauch er auch nicht, sondern muss nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sein.

Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen, sondern eher (aus Punkt 2) einen Kommando-Fahrzeug der Feuerwehr.

Ein Kommando Fahrzeug der Feuerwehr ist doch kein Privatwagen, und um einen Privatwagen dreht sich doch die Frage.

Von daher kann Punkt 2 nicht zutreffen, ebenso nicht Punkt 1, sondern nur Punkt 4 im Falle eines Privatwagens, bei allen anderen Punkten handelt es sich nicht um einen Privatwagen !

Allpa  07.08.2011, 14:08
@Leon97531

Eben genau darum geht es ja! Nirgends wird von einem Privatfahrzeug gesprochen! Auch bei Punkt 4 geht es NICHT um ein Privatfahrzeug, sondern um ein Kraftfahrzeug des Rettungsdienstes das besonders eingerichtet UND als Krankenkraftwagen eingetragen ist.

Bei der FW gibt es nur Kommandowagen aber KEINE Privatfahrzeuge.

baertl  29.08.2011, 05:23
@Allpa

Auch das Privatfahrzeug eines vorbenannten Einsatzleiters kann als Kommandofahrzeug anerkannt sein und darf dann mit Blaulicht/Horn ausgerüstet sein. Landesspezifische Regelungen beachten.

colt1212  06.08.2011, 22:23

die antwort ist doch einleuchtend genug, wenn das nicht die beste ist, weiss ich es nicht. stimmt 100%ig....

nutz doch ein schild wie ,, Feuerwehr im Einsatz " und ein orangenfarbenes warnlicht . Viele verkehrtsteilnehmer zeigen dann auch schon rücksicht. aber ich würde meinen mit einigen genehmigungen ist es auch möglich dein eigenes fahrzeug mit Blaulicht auszustatten. da solltest du dich mal bei deiner gemeinde informieren..... am besten mal beim ordnungsamt oder beim bauamt (mancherorts sind die für die feuerwehr zuständig) nachfragen !

LG Justus

Das ist auf keinen Fall erlaubt und das ist auch gut so!

Du darfst auf deiner Fahrt zum Gerätehaus zwar etwas schneller fahren und auch (wenn eindeutig erkennbar ist, dass du niemanden gefährdest) STOP-Schilder, Rechts-vor-Links und im besonderen Falle auch rote Ampeln langsam überfahren. Allerdings hast du keine Möglichkeiten diese "Sonderrechte" den anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, bzw. einzufordern. Auch nicht durch Lichthupe und Warnblinker. Gerade letzteres ist sehr gefährlich, nicht nur für dich auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Baust du dir trotzdem solche Gerätschaften in dein Fahrzeug, erlischt deine Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz (egal ob verwendet oder nicht). Umgehen kann man das durch eine Sondergenehmigung durch das Landratsamt und die Zulassungsstelle, diese wirst du aber in keinem Fall bekommen. Du bist garantiert nicht so wichtig für deine Feuerwehr, dass der Einsatz ohne dich nicht bewältigt werden könnte.

Sieh es so, du willst anderen in einer Notsituation Hilfe leisten. Das kannst du nur wenn du selbst gesund an der Einsatzstelle ankommst. Es ist nachweislich so, dass das Unfallrisiko bei einer Blaulichtfahrt um etwa 300% steigt. Sollte es dazu kommen, kannst nicht nur du keine Hilfe mehr leisten, sondern es gibt auch noch einen zweiten Einsatzort!