Leistungen zurück bei Studienabbruch (Polizei)?
Hallo, nehmen wir an ich gehe zur polizei und merke nach 1 Jahr Ausbildung dass der Beruf nichts für mich ist und breche ab. Muss ich dann dann die erhaltenen Leistungen (etwa 1000 Euro im Monat) ganz oder teilweise zurückzahlen? Wenn ja zu welchem Anteil?
3 Antworten
Das ist ganz einfach zu beantworten:
-> Wenn du freiwillig aufhörst, wird die Polizei dir etwas zurückverlangen. jedoch fällst du durch die Prüfung nicht.
Wie hoch der Teil ist, ist von Polizei zur Polizei unterschiedlich
Mein tipp, wenn du denkst du willst nicht mehr, lerne nicht für die jährliche Abschlussprüfung und fall durch (in der Wiederholungsprüfung natürlich auch) Dann behältst du alles
Nachdem du ein Studium machst kann ich dir ein gewisses Grundverständnis im Aufbau der Polizei unterstellen.
Daher meine Standardantwort:
POLIZEI IST LÄNDERSACHE! Das heißt es gibt allein für den gehobenen Dienst 16(!) mit der Bundespolizei 17 verschiedene Verfahrensmöglichkeiten. Wenn du also eine vernünftige Antwort willst, dann sag uns, um welches Bundesland es sich handelt.
Bei 9 von 10 Fragen über die Polizeiausbildung das gleiche Problem-.-
Für uns in Bayern: Du musst nichts zurückzahlen.
In Berlin weiß ich es zufällig, dass sie 80% zurückfordern...
Hmm BW ist größtenteils gleich wie Bayern... nur wie gesagt, von BW weiß ichs nicht. Evtl mal mit deinem Personalrat reden, der kann das wenn ers selber nicht weiß anonym in Erfahrung bringen...
Teilweise und in allen BL sind die "Teile" unterschiedlich.
Es wird auch eine Pauschale zum Lebensunterhalt abgezogen. Alle BL machen es etwas unterschiedlich. ALLES ist es nie ...
In Niedersachsen wird die Pauschale abgezogen und dann "kostet" es umso mehr, je länger man schon kassiert hat.
Das ist auch verständlich. Jemandem, der nach 3 Monaten Adieu sagt, winkt man ggf nur freundlich hinterher und zieht jemanden nach. Wenn schon jemand 6 Bezüge des dritten Jahres kassiert hat, findet man das nicht mehr so lustig.
Gruß S.
Es wäre dann BW gehobener Dienst.