Muss ich immer die Ausbildungsbezüge (Steuerverwaltung) zurückzahlen?
Hallo, ich habe letztes Jahr im Oktober das Duale Studium in der Steuerverwaltung (BW) begonnen, studiere also etwa ein Jahr. Ich habe mich jetzt endgültig entschieden das Studium abzubrechen und ich habe zur Rückzahlung der Bezüge, die ich während meines Studiums erhalten habe, Unterschiedliches gehört. Grundsätzlich soll die Kündigungsfrist ohne Rückzahlung ein halbes Jahr betragen. Eine hat aber auch gemeint, die Höhe des Rückzahlungsbetrags läge im Ermessen des Vorstehers und das bei ihnen jmd der im Juli, also nach der Frist, abgebrochen hatte, nichts zurückzahlen musste.
Ich hoffe ihr lasst euch von dem langen Text nicht abschrecken und einer von euch weiß da genauer, wie das abläuft ;)
2 Antworten
Hi, ich weiß nicht wie es bei dir in BW ist, aber bei uns in Niedersachsen muss man die Bezüge anteilig zurückzahlen, wenn man freiwillig aufhört. Man muss ja eigentlich auch noch 3 Jahre nach Studium/Ausbildung da bleiben.
Aber es kann unter Umständen in BW anders sein, weil ja jedes Land eigene Regelungen hat. Vielleicht findest du etwas in der StBAPO dazu. Ansonsten würde ich mich in Verbindung mit der Steuerakademie und deinem Finanzamt setzen, die sollten das wissen.
Das ist tatsächlich davon abhängig, ob du Beamter auf Widerruf bist oder Angestellter. Ein Beamter kann nicht kündigen sondern „nur“ einen Antrag auf Entlassung stellen. Mach einen Termin mit deinem Ausbildungsleiter bzw. deinem/deiner Vorsteher/Geschäftsstelle. Dort solltest du dann auch die notwendigen Unterlagen bekommen. Bzw. schau mal im Intranet vom LBV ob der Antrag da nicht auch drin ist. Ein persönliches Gespräch sollte trotzdem sein, denke ich.
Danke für die hilfreiche Antwort! Ich hab auf jeden Fall vor, persönlich mit meiner Ausbildungsleiterin zu sprechen und meine Beweggründe darzulegen.
Aber das mit der Formulierung Antrag auf Entlassung wusste ich nicht, das hätte ich dann falsch genannt :D
Danke:) Wenn ich da gleich mal bei dir nachfragen kann: Weißt du wie die Kündigung abläuft? Muss ich da zuerst eine schriftliche Kündigung hinschicken, oder gleich persönlich da vorbeikommen?
Hay, bist du in der DStG? Wenn ja, wende dich am besten an die. Die können dir da weiterhelfen.
und weißt du, ob es eine kündigungsfrist gibt?